Drucksache - 0495/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hinzuwirken, dass die Kleingartenkolonie Am Hohenzollerndamm als Dauerkolonie gesichert wird. Der BVV ist bis zum 30.06.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Mit Schreiben vom 4. Juni 2013 hat sich das Bezirksamt an den zuständigen Staatssekretär gewandt und auf den akuten Handlungsbedarf aufgrund der Erwähnung der Fläche im Entwurf des StEP Wohnen hingewiesen. In der am 3. Juli 2013 eingegangenen Stellungnahme vom 20. Juni 2013 heißt es: "Da die Fläche der Kleingartenanlage Am Hohenzollerndamm im FNP Berlin als Wohnbaufläche dargestellt ist, würde die dauerhafte Sicherung eine FNP-Änderung erfordern. Eine FNP-Änderung lehne ich jedoch ab. Die Kleingartenanlage Am Hohenzollerndamm hat eine Schutzfrist bis zum Jahr 2020, der Entwurf des Stadtentwicklungsplanes Wohnen sieht eine langfristige Inanspruchnahme bis zum Jahr 2025 vor. Sobald wir die KGA mit Schutzfristen 2020 insgesamt besprechen, werde ich selbstverständlich auf Sie zukommen."
Das Bezirksamt bedauert die Entscheidung, wird aber weiterhin bei den Beratungen zum Kleingartenentwicklungsplan im Sinne des Beschlusses tätig werden und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
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