Drucksache - 0524/4
In der 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie am 20.03.2013 zurückgezogen !
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, interessierten Bürgern die Einsicht in Fachgutachten zu ermöglichen, die der Bezirk in Auftrag gegeben hat.
Begründung:
Gutachten betreffen in der Regel wichtige Fragen zur Entwicklung unseres Bezirks, die insbesondere für die engagierten Bürger von Interesse sind. Kostenpflichtige Einsichtnahme ist kritisch zu sehen, da die Gutachten bereits einmal von Bürgern durch Steuergelder bezahlt worden sind.
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