Drucksache - 0516/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der zuständigen Senatsdienststelle (VLB) dafür einzusetzen, dass in der Laubacher Straße im Bereich der Ruppin-Grundschule, Tempo 30 angeordnet wird. Weiterhin soll an der südlichen Seite der Fehlerstraße ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Laubacher Straße angelegt werden. Zusätzlich ist durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zu prüfen, ob sog. Dialogdisplays an beiden Richtungsfahrbahnen der Laubacher Straße im Bereich der Schule aufgestellt werden können. In diesem Zusammenhang ist ein gemeinsames Vorgehen der zuständigen Dezernenten von Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg sinnvoll und notwendig.
Der BVV ist bis zum 30.04.2013 zu berichten.
Begründung: Die Elternvertretung der Ruppin-Grundschule hatte zum Thema Verkehrssicherheit einen 'Runden Tisch' organisiert, zu dem Vertreter/innen der Bezirksverwaltung, der Polizei und der Bezirksverordnetenversammlungen aus Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf eingeladen waren. Zwar gehört die Schule zu Tempelhof-Schöneberg, die davor verlaufende Laubacher Straße jedoch zu Charlottenburg-Wilmersdorf. Deshalb richten sich die als Ergebnis des Runden Tisches im Antrag genannten Forderungen sowohl an die nach der Straßenverkehrsordnung zuständige VLB, als auch an das BA Charlottenburg-Wilmersdorf. Mit ihrer Zustimmung würde die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf einer Bitte der BVV Tempelhof-Schöneberg entsprechen, die einen gleich- lautenden Antrag bereits verabschiedet hat.
Inhaltlich ist festzustellen, dass es eine Verordnung des Senats gibt, nach der Tempo 30 vor allen Schulen Berlins gilt. Es ist nicht zu verstehen, warum die Ruppin-Grundschule davon ausgenommen wird. Ein markierter Fußgängerüberweg ist für die Sicherheit besonders der Schulkinder von Vorteil, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Schüler/innenzahl in den nächsten Jahren durch die Verdoppelung der Züge (von 2 auf 4) stark zunehmen wird. Dialogdisplays sollen dazu dienen, die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer/innen auf die veränderte Situation aufmerksam zu machen und das eigene Fahrverhalten zu überprüfen. Sie werden bereits in mehreren Bezirken, jeweils für einen begrenzten Zeitraum, erfolgreich aufgestellt.
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