Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften
und Informationstechnologie
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge prüfen, ob auf Bezirksgrundstücken in der Nähe der Rathäuser und anderer geeigneter öffentlicher Gebäude Wertstofftonnen zur Aufnahme von
Elektrokleingeräten aufgestellt werden können.
Sollte die Prüfung positiv ausfallen, sind Aufstell- und Entsorgungsverträge mit geeigneten öffentlichen Entsorgungsbetrieben abzuschließen. Die Standorte sind ausreichend auszuschildern und öffentlichkeitswirksam zu bewerben. Der Bezirk ist ausreichend am Rohstoffgewinn der Wertstoffverwertung zu beteiligen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt möge prüfen, ob in den Eingangsbereichen der Rathäuser und anderer geeigneter öffentlicher Gebäude Wertstofftonnen zur Aufnahme von
Elektrokleingeräten aufgestellt werden können.
Sollte die Prüfung positiv ausfallen, sind Aufstell- und Entsorgungsverträge mit geeigneten öffentlichen Entsorgungsbetrieben abzuschließen. Die Standorte sind ausreichend auszuschildern und öffentlichkeitswirksam zu bewerben. Der Bezirk ist ausreichend am Rohstoffgewinn der Wertstoffverwertung zu beteiligen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.