Ich frage das Bezirksamt
- Wie
arbeitet der Bezirk mit Einrichtungen gemeinnütziger Träger, die soziale Beratung für die
Betroffenen anbieten, zusammen, bzw. wie werden diese Einrichtungen
unterstützt Um Auflistung der Einrichtungen und die jeweiligen Formen der
Zusammenarbeit wird gebeten. ?
- Gibt
es dabei eine Abstimmung mit dem Jobcenter, eventuell in der Hinsicht
entsprechende Förderprojekte vorzuhalten?
- Wie
viele Menschen im Bezirk müssen eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?
Nachfragen:
- Welche
Schlussfolgerungen werden im Bezug arbeitsloser Menschen für deren
Integration in den Arbeitsmarkt daraus gezogen?
- Gibt
es bei den Beratungsstellen Wartezeiten und wie lang sind diese?
Her
Mildner-Spindler:
Zu 1:
In
Friedrichshain-Kreuzberg gibt es eine Vielzahl von gemeinnützigen Trägern,
deren Betreuungs- und Beratungsangebote soziale Beratung beinhaltet. Hierbei
handelt es sich zum einen um zuwendungsfinanzierte Einrichtungen, die
Wohnungslosentagesstätten, Suchtberatungsstellen, zum anderen auch um
Leistungsanbieter von Hilfen nach §53 SGB XII, also Eingliederungshilfe oder 67
SGB XII, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, aber auch
von Unternehmen der Sozialwirtschaft, wie z.b. Pflegedienste und
Sozialstationen wird soziale Beratung geleistet. Zudem gehört sie originär zu
den Aufgaben der bezirklichen Sozialdienste im Gesundheits- und Sozialamt.
BürgerInnen, die alternativ zu den behördlichen Beratungsangeboten im Bezirk
eine Anlaufstelle wünschen, werden von uns z.b. an die Diakonie in Der
Wilhelmstrasse 115 oder an dis Caritas in der Lausitzer Strasse oder an die AWO
in der Aldalbertstrasse 123 vermittelt. Sofern es um die Beratung und
Unterstützung bekannter Personen
geht werden im Falle der erforderlichen Informationen ausgetauscht und
gemeinsam Strategien zur Bewältigung der Probleme entwickelt. Weitere
Einrichtungen, die Sozialberatung anbieten sind der Rudi-Kiez Laden des
Berlin-Brandenburger Bildungswerkes in der Modersohnstrasse, das Bayomahaus der
Arbeiterwohlfahrt in der Rudolfstrasse, die Koordinierungsstelle rund ums Alter
der Diakonie in der Wilhelmstrasse. Eine abschließende umfassende Aufführung
von Einrichtungen gemeinnütziger Träger, die im Bezirk soziale Beratung
anbieten, ist faktisch nicht möglich, weil es auch befristete Angebote gibt,
weil es sozusagen auch Angebote gibt, die das eben nur teilweise machen, aber sie
fragen ja danach, wie Hildesuchende Angebote erreichen können.
Zu 2:
Das BA
setzt sich seit Gründung des Jobcenters gegenüber dem Jobcenter bei Bedarf für
den enstpr. zielgerichteten Einsatz der in Frage kommenden Instrumente von
Beratung ein. Dazu gehört insb.,
das unterstützen wir dann auch Einrichtung von Maßnahmen des 2.
Arbeitsmarktes, die solche Angebote machen oder auch die Unterstützung der
Einrichtung von Stellen in öffentlichen Beschäftigungssektors, die
Sozialberatung machen. Beispiele dafür will ich ihnen gleich nennen. Ein gutes
Beispiel für eine gezielte Kooperation mit dem Jobcenter und mit Trägern ist
die über ESF geförderte Jobassistenz neben dem Jobcenter in der Rudi-Dutschke
Strasse. BeraterInnen , Servicekräfte sind dort über eine Maßnahme des 2.
Arbeitsmarktes beschäftigt. Die einmal wöchentlich stattfindende Sozialberatung
wird von einem Mitarbeiter des Berlin-Brandenburger Bildungswerkes
durchgeführt, der über den öffentlichen Beschäftigungssektor eine Stelle
bekommen hat. Darüber hinaus, Teil unserer kommunalen Aufgaben in der Erfüllung
SGB II bearten dort in der Jobassistenz Kooperationspartner des BA unsere
Schulden- und Insolvenzberatungsstellen, gefördert aus dem bezirklichen
Haushalt Hilfesuchende,
Ratsuchende. Das ist Gegenstand der Zuwendung für die 3 Schuldner- und
Insolvenzberatungen, die lt. Awo und Diakonie, dass sie über die Zuwendung
verpflichtet sind, wöchentlich dort Vorort Beratung anzubieten. Das gehört
sozusagen zum Wochenplan der Beratungen Vorort der Jobassistenz.
Zu 3:
Dazu
haben uns die Schuldnerberatungsstellen, ich habe sie benannt, zugearbeitet.
Bei den 3 Schuldnerberatungen im Bezirk kam es 2008 zu insgesamt 4476
Kontakten, d.h. einmal Beratungen bzw. Beratungen nicht laufender Klienten. In
fester Beratung befinden sich also in Betreuung über die persönliche Insolvenz
befinden sich 1301 Klient.
Zur 1.
Nachfrage:
Wir sehen
den Verlust des Arbeitsplatzes erst mal für einen gravierenden Einschnitt in
eine Lebensunterwerfsbiograifie. Die Betroffenen sind mit 9 existenziellen
Absicherung betreffenden Sorgen und Problemen konfrontiert. Neben den
materiellen Einschränkungen, die erst einmal dahin zu nehmen sind, wächst
Zukunftsangst, wie soll es weiter gehen, wie findet man sozusagen wieder ein
Auskommen.
Das
bedeutet, wir sehen das so, dass die Betroffenen ganzheitlich umfassend betreut
und unterstützt werden müssen. Insofern haben wir in Erfüllung unserer
kommunalen Aufgaben zur Organisation des SGB II mit dem Jobcenter eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen, eine Kooperationsvereinbarung, die
einschließt, dass wir als Bezirk Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung,
Suchtberatung, Bereitstellung von Kindertagesbetreuung usw. so verantworten,
wie es die Integration in Arbeit notwendig macht. Dazu ist ein umfassendes
Vertragswerk, was fortgeschrieben wird mit dem Jobcenter vereinbart, was nicht
nur die Aufgabenbenennung, sondern auch die konkrete Verfahrensweise regelt.
Z.b. dass bei Sanktionen Kürzungen in den Leistungen insb. dann, wenn Kosten
der Unterkunft betroffen sind, das Jobcenter verpflichtet ist, unsere Gruppe
Wohnhilfe zu informieren, zu benachrichtigen, sodass wir von Seiten der
Wohnhilfe Angebote zur Vermeidung von Wohnraumverlust, von Obdachlosigkeit
machen können.
Zur 2.
Nachfrage:
Wir gehen
davon aus, sie fragen nach der Schuldnerberatung. Das haben wir ja immer wieder
einräumen müssen, obwohl wir fast 700000 € für die 3 Beratungsstellen aus
bezirklichen Zuwendungen finanzieren und auch in den Haushaltsberatungen, die
jetzt anstehen, darauf verständigen, dass so weiterführen zu wollen. Die
Wartezeiten sind lang, da Kapazitäten angesichts der sozialen Probleme im Bezirk beschränkt erscheine, selbst bei
3 Beratungsstellen, die wir finanzieren. Die Wartezeit für eine qualifizierte
Schuldnerberatung, nicht für eine Erstberatung sondern für eine qualifizierte
Beratung beträgt im Durchschnitt derzeit 6 Monate. Bei Angeboten der
allgemeinen Sozialberatung bei freien Trägern gibt es unserer Kenntnis nach
keine Wartezeiten.