Drucksache - DS/1307/III  

 
 
Betreff: Wildwuchs
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Diener, Thomas 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 04.06.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      In wie vielen Fällen ist das Ordnungsamt falschgehängten Wahlplakaten nachgegangen.

 

Im Jahre 2009 gingen dem Innendienst des Wirtschafts- und Ordnungsamtes ca. 5 Meldungen betreffend unzulässige Wahlplakatierung zu. Diese umfassten in der Regel mehrere Objekte, so dass die Zahl der Einzelfälle nicht akribisch quantifizierbar ist, sie dürfte aber zwischen 30- 50 Wahlplakaten liegen.

 

2.      Warum ist das Ordnungsamt nicht häufiger tätig geworden, da offensichtlich viele Plakate z. B. zu tief, vor Verkehrsschildern oder an historischen Laternen hängen?

 

Der Außendienst des Wirtschafts- und Ordnungsamtes meldet dem Innendienst im Rahmen der regulären Bestreifung und nach Maßgabe seiner Ressourcen grundsätzlich alle zu beanstanden Fälle. Allerdings kommen nicht alle Verantwortlichen der ordnungsamtlichen Aufforderung zur Beseitigung von Missständen sofort nach, so dass zuweilen unzulässige Plakatierung über einen längeren Zeitraum andauert. Aktuelle Gefährdungsquellen werden vom Außendienst allerdings sofort beseitigt.

 

3.      Wird das Ordnungsamt noch dagegen vorgehen?

 

Die dem Innendienst gemeldeten Sachverhalte betreffend unzulässige Plakatierung werden sämtlichst bußgeldrechtlich gewürdigt und erforderlichenfalls verwaltungsrechtlich abgearbeitet (Beseitigungsaufforderung). Sollten all diese Maßnahmen nicht zu einer Beseitigung führen, werden die Plakate vom Wirtschafts- und Ordnungsamt entfernt, die Kosten hierfür werden dem Verursacher als öffentlich-rechtliche Forderung in Rechnung gestellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. P. Beckers

 

 
 

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