Drucksache - DS/1270/III  

 
 
Betreff: Schuldner/innenkompetenz und Insolvenzberatung stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Brandt, RüdigerBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
09.06.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
10.11.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter      
Soziales und Gesundheit Vorberatung
19.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS_1270_III SchuldnerInnenkompetenz und Insolvenzberatung stärken  
1. Version vom 28.10.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können, vorliegende Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen. Insbesondere zu prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine Schulden- und Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen nach §46 SGB III (Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten der Freien Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten Vermittlungshemmnisses Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.

Das soll die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei freien Trägern ergänzen.

 

Begründung:

 

Unter den Bedingungen einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise ist für die folgenden Haushaltsjahre damit zu rechnen, dass sich die Verschuldungsrate von Einzelpersonen und Familien im Bezirk deutlich erhöht. Da sich dieses negativ auf die psychosoziale Situation und die Aktivierungsfähigkeit und Bereitschaft von vielen Menschen auswirkt, sieht sich der Bezirk in der Verantwortung, den Betroffenen die Möglichkeiten und Verfahren des Insolvenzrechtes darzustellen. In dieser Beratung sind freie Träger erfolgreich tätig, die in ihrer Arbeit gestützt werden müssen.

 

Insbesondere für die Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt stellt die familiäre und persönliche Verschuldungssituation ein wichtiges Vermittlungshemmnis dar. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten geschaffen, Vermittlungshemmnisse zu überwinden. Die konkrete Umsetzung dieser Möglichkeit soll geprüft werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center.

 

 

JC 09.06.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können, vorliegende Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen. Insbesondere zu prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine Schulden- und Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen nach §46 SGB III (Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten der Freien Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten Vermittlungshemmnisses Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.

Das soll die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei freien Trägern ergänzen

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können, vorliegende Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen. Insbesondere zu prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine Schulden- und Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen nach §46 SGB III (Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten der Freien Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten Vermittlungshemmnisses Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.

Das soll die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei freien Trägern ergänzen

 

21.10.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center, Ausschuss für Soziales und Gesundheit ff.

 

 

JC 10.11.09

 

Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss SozGes, der BVV zu empfehlen, die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis zu nehmen.

 

19.11.2009 SozGes

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird gem. Beschlussempfehlung  zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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