Drucksache - DS/1300/III  

 
 
Betreff: Mögliche Bodenverunreinigung Kopischstrasse 1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hübsch, UweHübsch, Uwe
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.05.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 29.05.2009 PDF-Dokument
3. Version vom 26.05.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Hübsch,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  27.05.09 beantworte ich wie folgt:

 

Vorbemerkungen

 

·         Auf dem Grundstück Kopischstr. 1 in 10965 Berlin wurde über 40 Jahre lang eine Galvanik (chemische Oberflächenbehandlung) betrieben. Der Galvanikbetrieb wurde 1997 eingestellt.

·         Im Jahre 1988 wurde das Grundstück vom Land Berlin gekauft. In der Folge bestanden seitens des Bezirksamtes mit dem Betreiber der Galvanik sowohl zivilrechtliche (Vermieter-Mieter-Verhältnis auf Grundlage eines Nutzungsvertrages) als auch öffentlich-rechtliche Beziehungen (z.B. Umweltamt als Umweltschutzbehörde).

·         Die sich aus der Betriebsaufgabe und Beendigung des Nutzungsverhältnisses ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen waren Gegenstand einer Vereinbarung vom September 2000, die seitens des Bezirksamtes der Bezirksstadtrat der Abt. Bau- und Wohnungswesen/Sport zeichnete.

·         Im Jahre 2001 wurde das Grundstück an den Liegenschaftsfond übergeben. Der Liegenschaftsfond hat das Grundstück im Jahre 2003 verkauft.

 

 

1.Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über Metallvorkommen und anderen „Schätzen“ im Boden und Mauerwerk des Hauses auf dem Grundstück Kopischstr. 1?

 

Antwort:

Die Gebäudesubstanz als auch der Boden sind verschiedentlich untersucht worden. Aus den Untersuchungen ergibt sich, dass durch den Galvanikbetrieb sowohl in das Mauerwerk der Gebäude als auch in den Boden Schadstoffe eingetragen wurden. In der Folge einer Untersuchung aus dem Jahre 2000 sind seitens des Bezirksamtes 11,8 t belastete Materialien entsorgt worden. Der Neueigentümer, der das Grundstück im Jahre 2003 vom LiFo erwarb, hat im gleichen Jahr eine Untersuchung veranlasst. Durch das Gutachten wollte er klären, ob bestimmte von ihm geplante Nutzungen vorherige Sanierungsarbeiten erfordern. Dieses Gutachten ist dem Fachbereich Umwelt im Jahre 2004 vorgelegt worden. In dem Gutachten sind

1)      Schadstoffe im Mauerwerk

2)      Schadstoffe im Boden unter dem Gebäude und

3)      Schadstoffe im Boden des Hofes 3

nachgewiesen worden. Die Schadstoffe zu 1) im Mauerwerk fallen nicht in die ordnungsbehördliche Zuständigkeit des Fachbereichs Umwelt. Der Gutachter hat Sanierungshinweise gegeben. Ob das Mauerwerk inzwischen saniert wurde, ist im Fachbereich Umwelt nicht bekannt. Die Schadstoffe zu 2) fallen in die ordnungsbehördliche Zuständigkeit des Fachbereichs Umwelt, stellen jedoch, da sie sich unter dem Gebäude befinden und für das Gelände ein großer Abstand zwischen Geländeoberkante und Grundwasser gegeben ist, keine Gefahr für bodenschutzrechtliche Schutzgüter dar. Bodenschutzrechtliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Sie wären auch nicht verhältnismäßig. Für die Schadstoffe im Boden Hof 3, die mittelfristig eine Gefahr für das Grundwasser darstellen, hat der Fachbereich Umwelt dem damaligen Eigentümer Handlungsalternativen gegeben (entweder Versiegelung des Hofes 3 oder Aushub der Schadstoffe). Infolge eines weiteren Eigentümerwechsels ist es offensichtlich noch nicht zur Umsetzung einer der beiden Alternativen gekommen.

 

 

2.Rechtfertigen diese möglichen Vorkommen einen dreifachen Quadratmeterpreis (4.600 € pro m²) gegenüber ansonsten im Gebiet geforderten Preisen für Wohnraum auf diesem ehemaligen Fabrikstandort?

 

Antwort:

Es wäre zu klären, ob in der unter der Antwort zu 1.) geschilderten Situation ein zivilrechtlicher, verkaufsrelevanter Mangel zu sehen ist.

 

3.Hält das Bezirksamt einen Verkaufspreis von über 17 Millionen Euro für diese Immobilie anhand des ehemals erzielten Verkaufserlöses durch das Land Berlin für gerechtfertigt?

 

Antwort:

Diese Frage kann vom BA nicht beantwortet werden. Es wäre u.a. zu klären, ob die genannte Summe am Markt überhaupt erzielbar ist und ob der Liegenschaftsfond bei dem Verkauf des Jahres 2003 keinen am damaligen Markt erzielbaren Verkaufserlös vereinbart hat.

 

1.Nachfrage:

Welche Auflagen aus dem damaligen Kaufvertrag wurden von den diversen Eigentümern erfüllt?

 

Antwort:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt ist nicht Vertragscontroller des Liegenschaftsfonds.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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