Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0182/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, alles in seiner Macht stehende zu tun, um darauf hin zu wirken, mit dem Jobcenter eine Kooperationsvereinbarung über die Fortsetzung der Mietenberatung für ALG II – Leistungsempfänger/-innen zu erreichen. Über die entsprechenden Aktivitäten ist der BVV laufend, spätestens bis zur Juni - BVV Bericht zu erstatten. Begründung: Eine
Mietenberatung für ALG -II –Leistungsempfänger/-innen fand bisher durch die
ASUM GmbH als vom Bezirksamt beauftragte Mieterberatung für die Friedrichshainer
Sanierungsgebiete statt. Nunmehr wurde aber signalisiert, dass die bisherige
Finanzierung dieser Aktivitäten eingestellt werden muss. Wenn dem so ist und
zugleich die Fortführung der Mietenberatung für die Betroffenen als notwendig
angesehen wird, müssen alternativen Finanzierungsquellen erschlossen werden. In
diversen Vorabsprachen zwischen dem Bezirksamt und der ASUM wurde eine Variante
gefunden, die dies ermöglichen könnte (Verwendung
möglicher Betriebskosteneinsparpotentiale). Diese Variante kann aber nur auf
der Grundlage einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter
zum Tragen kommen. Die Erzielung einer solcher Vereinbarung ist der konkrete Gegenstand des BVV
-Auftrages. Die
Bezirkverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in die Ausschüsse für Beschäftigung und Job Center und
Personal, Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, alles in
seiner Macht stehende zu tun, um darauf hin zu wirken, mit dem Jobcenter eine
Kooperationsvereinbarung über die Fortsetzung der Mietenberatung für ALG II -
Leistungsempfänger/-innen zu erreichen, über die die jeweils Betroffenen auch
in Kenntnis gesetzt werden sollen. Es soll vor allem auch eruiert werden,
inwieweit ein externer Prüfdienst mit der Prüfung der
Betriebskostenabrechnungen beauftragt werden kann. Über die entsprechenden Aktivitäten ist
der BVV laufend, spätestens bis zur Juni - BVV Bericht zu erstatten. Die
Bezirkverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird angenommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Überweisung:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Ausschuss für Beschäftigung und Job
Center ff. JC
09.06.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. BVV
24.06.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin