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Drucksache - DS/1297/III
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Wesener, Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Warum liegen in den Friedrichshain- Kreuzberger Bürgerämtern die
Werbebroschüren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für eine Verlängerung
der A100 aus, obwohl sich die BVV und das Bezirksamt gegen den Autobahnbau
ausgesprochen haben? In den Bürgerämtern werden Materialien der öffentlichen
Verwaltung Berlins – also auch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – zur
Information für Bürger/innen ausgelegt. Damit wird dem Grundsatz der
Einheitlichkeit der Verwaltung Berlins Rechung getragen. 2.
Ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg rechtlich verpflichtet, die
Senatsbroschüre auszulegen. Eine rechtliche Verpflichtung zum Auslegen der o.g.
Broschüre besteht m.E. nicht. 3.
Falls nein: Wird der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in seinen
Bürgerämtern die Autobahnverlängerung weiterhin mit der benannten Broschüre
bewerben? Es besteht ein berechtigtes Informationsinteresse der
Bürger/innen aus Friedrichshain-Kreuzberg zum Bau der geplanten A 100. Eine
Werbung für den Bau der A 100 ist vom Bezirksamt nicht gewollt. Das Bezirksamt
wird entscheiden, ob und ggf. wie die Bevölkerung über den geplanten Bau der A
100 durch Verwaltungsstellen des Bezirks informiert werden soll und auf die
o.g. Broschüre verzichtet werden kann. Mit
freundlichen Grüßen Dr. P.
Beckers |
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