Drucksache - DS/1277/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert
dafür Sorge zu tragen, dass das Kastanienlaub in den Grünanlagen gesondert
entsorgt und professionell vernichtet wird. Dies gilt auch bei der Vergabe von
pflegerischen Aufgaben an Drittfirmen (Festschreibung im Leistungsvertrag). Begründung: Das Wegsammeln und professionelle
Entsorgen von schadhaftem Kastanienlaub ist das zurzeit erfolgreichste Mittel
zur Bekämpfung der Miniermotte. Leider wird dieses Mittel nicht
angewendet. Völlig unzureichend sind gesonderte Sammelaktionen, die weder
regelmäßig noch flächendeckend stattfinden. Das wäre aber durchaus einfach, da
geschädigte Kastaniebäume ihr Laub bereits Ende August verlieren, andere Bäume
jedoch noch nicht. Stattdessen sieht der Beobachter
Kastanienlaub von August bis November rumliegen, sich schließlich mit gesundem
Laub vermischen, bis Mitarbeiter einer Firma jedes Blatt (kranke Kastanie und
gesund Pappel) im Park restlos wegkratzen. Der entstehende Mehraufwand lässt
sich kompensieren, indem geeignete Bereiche in Grünanlagen weniger restlos
sauber gekratzt werden. Im Buschbereich muss das Laub liegen bleiben. Dies
ermöglicht dem Boden eine Regeneration. Es bietet Schutz und Nahrung für
Nützlinge (siehe Antrag: Wildwuchs erhalten). Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Überweisung:
Ausschuss für Umwelt und Verkehr. Der
Antrag wurde zurückgezogen. |
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