Drucksache - DS/1266/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 2-21 für die Grundstücke an der Schillingbrücke/Stralauer Platz 29 bis 34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain;
Hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
10.06.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 18.05.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.05.09 beschlossen

 

- die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplans 2-21;

- die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB;

- mit der Durchführung des Beschlusses die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal

und Gleichstellung zu beauftragen;

 

A) Begründung:

Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 08. Juli

2008 beschlossen, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 2-21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss setzte den BVV- Beschluss zur Drucksache 0807/III vom

25.06.08 um, nach dem durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen

Voraussetzungen geschaffen werden sollten, den Spreeuferbereich zwischen

Energieforum und Schillingbrücke als öffentliche Grünfläche zu sichern.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für Berlin- Nr. 33 vom 18.07.08 auf der

Seite 1840 veröffentlicht.

Auf der Grundlage des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens wurde die Entscheidung

über eine Bauvoranfrage des Liegenschaftsfonds vom 17.06.2008 zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Bürobebauung mit 30%igem Wohnanteil gemäß § 15 Abs. 1 BauGB ausgesetzt, da durch das Vorhaben Flächen überbaut worden wären, die als öffentliche Grünanlage festgesetzt werden sollten.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat mit Schreiben vom 20.02.2009 den Bezirk angewiesen, gemäß § 8 Abs. 3 und 13a Abs. 1 AZG i.V.m. § 7 Abs. 1 AGBauGB die Planungsziele des Bebauungsplans den Planungszielen des Planwerks Innenstadt sowie des mit dem Bezirk abgestimmten „Leitbild Spreeraum“ aus dem Jahre 2001 anzupassen.

 

In der Folge fanden Gespräche zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Liegenschaftsfonds und dem Bezirk statt, bei denen ein Konsens zur weiteren

städtebaulichen Entwicklung des Bereichs an der Schillingbrücke hergestellt werden

konnte.

Der Bebauungsplan soll jetzt im wesentlichen mit folgender Zielstellung geändert werden:

Im B- Plan werden von dem ca. 8500 m² großen Grundstück des Liegenschaftsfonds ca.

45% als öffentliches Grün (Ufergrünzug, „Spreefenster“) und ca. 55% als Mischgebiet

ausgewiesen, in dem eine Geschossfläche von ca. 21.500 m² realisiert werden kann.

Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB

Festsetzungen zur Art der Nutzung (öffentliche Grünfläche, Mischgebiet), zur

Erschließung, zu öffentlichen Gehrechten, zu Geh- und Fahrrechten zugunsten des

Brückenlastträgers sowie zu den örtlichen Verkehrsflächen treffen.

Für die Brückenunterhaltung sind Zugangsrechte in einem 5 m breiten Streifen neben der Schillingbrücke auf einer Länge von 13 m ab der südlichen Flurstücksgrenze (FLST 302) erforderlich. Eine Bebauung dieses Streifens ist nicht zulässig.

Aus diesem Grunde setzt der Bebauungsplan an der Schillingbrücke eine Breite von 13 m für die öffentliche Grünfläche fest. Diese weitet sich dann bis zu einer Breite von 24 m und bezieht sich damit auf die nördliche Gebäudeflucht des spreeseitigen Anbaus des

Energieforums.

Die Mischgebietsabgrenzung ist so gewählt, dass in Anlehnung an die gegenüberliegende Bebauung Holzmarktstr. 34 an der Schillingbrücke ein Kopfbau zur Spree ausgebildet werden kann. Es wird ein Spreefenster von 20 m Breite angelegt, so dass zwei Baufelder entstehen. Das östliche Baufeld soll eine Mindesttiefe von 13 m haben.

Die Zulässigkeit des Maßes der baulichen Nutzung kann gebietsverträglich auf der

Grundlage von § 34 BauGB beurteilt werden. Überlegungen zur Bebaubarkeit nach § 34

BauGB haben ergeben, dass grundsätzlich eine Geschossfläche von 21.500 m² zu

realisieren ist.

Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage von § 13a BauGB im

beschleunigten Verfahren durchgeführt, das von der Pflicht zur Durchführung einer

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entbindet.

Die Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens liegt hier vor, da

der Geltungsbereich des Bebauungsplans insgesamt eine Fläche von ca. 18000 m²

umfasst. Der Bebauungsplan unterschreitet mit den geplanten Festsetzungen den in § 13a Abs.1 Nr.1 genannten Schwellenwert einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von 20000 m².

Ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit weiteren

Bebauungsplänen besteht nicht.

B) Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch (BauGB), Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB),

§ 15 BezVG

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Für die Veröffentlichung in der Tagespresse sind ca. 1400 € erforderlich (Kapitel 4610,

Titel 53121)

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

 

 

Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss SPREERAUM.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.06.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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