Drucksache - DS/1296/III  

 
 
Betreff: Nußbaum-Vorschläge zum Haushalt: Kürzt der Bezirk gesetzliche Leistungen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Wesener, Daniel 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.06.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Wesener,

 

Ihre o.g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:

 

Zu 1.

Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass Finanzsenator Nussbaum laut Pressemeldung gegenüber den bezirklichen FinanzdezernentInnen den Vorschlag unterbreitet hat, die Bezirke an Einsparungen bei den Transferleistungen zu beteiligen?

 

In der Sitzung mit den FinanzdezernentInnen wurden Einzelheiten zu einem möglichen Beteiligungsverfahren nicht erörtert. Insoweit ist eine Einschätzung des Bezirksamtes derzeit auch noch nicht möglich. Finanzsenator Nussbaum hat in seinen Ausführungen die Bedeutung der Bezirke bekräftigt und dies mit der Absicht eines Kommunikationsstils auf „gleicher Augenhöhe“ verbunden. Im Interesse einer Verantwortung für die Haushaltsnotlage und die Konsolidierungserfordernisse des Landes Berlin bedeute dies, alle Optimierungsmöglichkeiten der Steuerung zu ergreifen. Dabei hat der Senator den Anreizgedanken einer Beteiligung der Bezirke an möglichen Einsparungen betont.

 

Zu 2. und 3.

Wie stellt sich der Senator solche „Einsparungen“ der Bezirke bei den gesetzlichen Leistungen vor?

Ist aus Sicht des Bezirksamtes zu befürchten, dass der Finanzsenator die Bezirke durch entsprechende Veränderungen in der Zuweisungssystematik im Rahmen des Haushaltsrechts zwingt, gesetzliche Leistungen zu kürzen?

 

Weder können derzeit Aussagen gemacht werden, ob an „Veränderungen in der Zuweisungssystematik“ gedacht wird, noch war von der „Kürzung gesetzlicher Leistungen“ die Rede.

Vielmehr wurde ein verstärktes Anreizsystem durch Ausschöpfung und Optimierung aller Steuerungsmöglichkeiten auf der Grundlage einer realitätsbezogenen Zuweisung angesprochen.

Eine Kürzung von Leistungen, auf die dem Grunde und der Höhe nach ein gesetzlicher Anspruch besteht, kann dabei nicht in Betracht kommen. Ob und für welche Leistungen die Einführung eines Beteiligungsverfahrens möglich ist, wird nach meiner Einschätzung nur in enger Abstimmung mit den Fachressorts unter Berücksichtigung der jeweiligen Einschätzungen zu den tatsächlichen Steuerungsmöglichkeiten entschieden werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Klebba

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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