Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die geplante Erhöhung auf maximal 28
Schüler/innen je Klasse mit mehr als 40 % lernmittelbefreiter Schüler an
Grundschulen zu Beginn des neuen Schuljahres nicht realisiert wird.
Begründung:
Die Entscheidung, in bestimmten
Grundschulen die Regelklassengröße auf 24 zu beschränken, berücksichtigt, dass
Schüler/innen aus finanziell benachteiligten Familien oft besonderer Förderung
bedürfen. Um ihnen unabhängig von Herkunft und Muttersprache gleiche
Bildungschancen zu eröffnen. Besonders in jahrgangsübergreifenden Klassen würde die Erhöhung der Schüler/innenzahlen fatale
Folgen haben, weil die individuelle Betreuung des Einzelnen kaum noch
realisierbar wäre.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die geplante Erhöhung auf maximal 28
Schüler/innen je Klasse mit mehr als 40 % lernmittelbefreiter Schüler an
Grundschulen zu Beginn des neuen Schuljahres nicht realisiert, sondern die
Klassenfrequenz bei 24 Schüler/innen belassen wird.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage wird in den Schulausschuss überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.