Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erhalten Sie Informationen zur Terminvereinbarung für die Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Ihrem Bezirk.
Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. In Einzelfällen erfordern organisatorische Gründe, dass Ihr Kind in eine andere Grundschule als die, in der Sie es angemeldet haben, kommt. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.
Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) gestellt, erhalten Sie vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. In der Regel schließen Sie dann mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Teilnahme Ihres Kindes an dem entsprechenden Ganztagsangebot.
Bietet ein Träger der freien Jugendhilfe die ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule Ihres Kindes an, schließen Sie den Vertrag mit ihm oder der Schule in freier Trägerschaft.