1. Was
ist der gegenwärtige Sachstand in der Umsetzung der Beschlussempfehlung
DS/0525/III betr. eines Maßnahmepakets zur effektiven Verbesserung des Zugangs
zu Erwerbsarbeit und Qualifizierung für Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis?
2. Gibt es in der Leitung des JobCenters bereits Vorbereitungen auf das
kommende und vom Europäischen Sozialfonds finanzierte Sonderprogramm des
Bundesarbeitsministeriums für diese Personengruppe und wenn ja, welche?
3. Werden bereits Unternehmen des Bezirks angefragt, ob sie sich an der Bildung
eines Netzwerks zusammen mit Qualifizierungsträgern, JobCenter und Politik
beteiligen, um das Sonderprogramm im Interesse der Betroffenen optimal
auszuschöpfen?
Sehr
geehrter Herr Lenk,
anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
Was
ist der gegenwärtige Sachstand in der Umsetzung der Beschlussempfehlung
DS/0525/III betr. eines Maßnahmepakets zur effektiven Verbesserung des
Zugangs zu Erwerbsarbeit und Qualifizierung für Flüchtlinge mit
Arbeitserlaubnis?
Die DS 0525/III ist versehentlich
bisher nicht bearbeitet worden, insofern ist es gut, dass mit dieser Anfrage
diese DS wieder aufgerufen wurde.
2. Gibt es in der Leitung des JobCenters bereits Vorbereitungen auf das
kommende und vom Europäischen Sozialfonds finanzierte Sonderprogramm des
Bundesarbeitsministeriums für diese Personengruppe und wenn ja, welche?
Bereits
Ende 2007 wurde veranlaßt, dass Personen, die von der sog.
"Altfallregelung" Gebrauch machen, bei Vorsprache im JobCenter
gesondert erfasst werden. Leider gab und gibt es hierfür in den IT-Systemen
(VERBIS) der Bundesagentur für Arbeit keine entsprechenden Kennungen. So ist es
leider nicht möglich über die IT-Abfragen den konkreten Bedarf für
Fördermaßnahmen zu ermitteln. Zukünftig wird es eine Erfassung des
Personenkreises mittels EXCEL-Tabellen, die in den jeweiligen Vermittlungsteams
geführt werden, geben. Um spezielle Maßnahmeangebote für den Personenkreis der
Bleibeberechtigten anbieten zu können, soll so der tatsächliche Bedarf ermittelt
werden um dann folgend bedarfsgerechte Förderung zu ermöglichen.
3. Werden bereits Unternehmen des Bezirks angefragt, ob sie sich an der Bildung
eines Netzwerks zusammen mit Qualifizierungsträgern, JobCenter und Politik
beteiligen, um das Sonderprogramm im Interesse der Betroffenen optimal
auszuschöpfen?
Von
Seiten des JobCenters FH-KB gibt es bisher keine entsprechenden Kontakte mit
Unternehmen des Bezirks. Es besteht jedoch Kontakt zu einem Trägerverbund, der
sich um die Umsetzung der derzeit ausgeschriebenen diesbezüglichen
ESF-Förderung beworben hat.
Mit
freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36