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Drucksache - DS/0910/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 15.07.2008 beschlossen: - das Bebauungsplanverfahren V-63,
welches am 27.06.1995 eingeleitet wurde, einzustellen. Bei der
Bezirksverordnetenversammlung die beigefügte Vorlage – zur
Kenntnisnahmeeinzubringen. Mit der Durchführung des Beschlusses
die Abteilung Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung zu beauftragen. A). Begründung: Ziel des Bebauungsplans war die
planungsrechtliche Sicherung und Festsetzung der o.g. Grundstücke als Fläche für den
Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen “Schule“ und „Jugendfreizeitstätte“. Die Grundstücke Zellestraße 11, 12,
Liebigstraße 17-19 und Liebigstraße 20, 21, Bänschstraße 2/4 lagen im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet Samariterviertel (Aufhebung der Verordnung am
10.02.2008). Der im Ergebnis der Vorbereitenden
Untersuchungen erarbeitete und mit der 9. Verordnung zur förmlichen Festlegung
von Sanierungsgebieten“ verabschiedete Rahmenplan zur Erneuerung des
Samariterviertels sah aufgrund der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bedarfssituation die
Erweiterung des Schulstandortes vor. Auch die damalige Abt. Bildung und
Kultur wollte durch das Bebauungsplanverfahren die bauliche Erweiterung des
Schulstandortes unter Eingliederung eines privaten Grundstücks sicherstellen. Aus finanziellen Erwägungen wurde
die Umgestaltung und Arrondierung und damit bessere Auslastung des bestehenden
Schulstandortes angestrebt. Um die Neuorganisation der Schulanlage auf
dem äußerst beengten Standort mit einer Gesamtgröße von 8.086 m² realisieren
zu können, sollten die 1986 errichteten Gebäude abgerissen werden. Als
Ersatzmaßnahme für den bisher hier ebenfalls untergebrachten Jugendclub sollte auf dem unbebauten
privaten Grundstück Zellestraße 11 eine neue Jugendfreizeitstätte entstehen. In Verbindung mit der Erweiterung
der Schulanlage war auch geplant die dort vorhandene und nicht mehr den heutigen
Anforderungen gerecht werdende Turnhalle abzureißen. Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten
Umbau und der Erweiterung der 5. Grundschule in der Liebigstraße sollte der
Neubau einer zweifachen Dreifeldsporthalle auf dem ehemaligen Sportplatz Zellesstrasse
4 realisiert werden. Aufgrund neuer Bevölkerungs- und
Bedarfszahlen wurde von den Fachabteilungen auf die bauliche Erweiterung der Schule
und den Neubau der Dreifeldhalle im angrenzenden Baublock verzichtet. Durch die mit Bezirksamtsvorlage Nr.
II/978/06 vom 07.03.2006 beschlossene Fortschreibung des
Neuordnungskonzeptes mit einhergehender Änderung von Sanierungszielen für das
Sanierungsgebiet Samariterviertel wird die Aufhebung der Festsetzungen bzw. Einstellung des
Bebauungsplans erforderlich. Das letzte Neuordnungskonzept für das
Sanierungsgebiet Samariterviertel (Bekanntgabe im Amtsblatt von Berlin ABl. Nr. 2844
vom 04.08.2006) vor Aufhebung der 9. Verordnung weist die Erweiterung der
Schulfreifläche um das Grundstück Zellestraße 11 und den Erhalt des baulichen Bestandes aus. Das
Schulgebäude von Ludwig Hoffmann wird gegenwärtig saniert. Die Sanierung
der Sporthalle auf dem Schulgrundstück ist ebenfalls geplant. Die Schulfreifläche wurde
bereits um das Grundstück Zellestraße 11 erweitert und ist mit dem Grundstücksübertragungsvertrag
vom 16.08.2007 zwischen der BIH-GeG mbH und dem Bezirk in das
Fachvermögen des Bezirksamtes übergegangen. Es besteht somit kein Anlass mehr
das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. B). Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB) Ausführungsgesetz zum
Baugesetzbuch (AGBauGB) Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine Berlin, den 15.07.2008 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Anlage: Bebauungsplanentwurf V-63
(Stand bei Aufstellung) Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen. 03.09.08
Der Stadtplanungsausschuss spricht folgende Empfehlung aus: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. BVV
24.09.2008 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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