Drucksache - DS/0910/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf V-63 für die Grundstücke Zellestraße 11, 12, Liebigstraße 17-19 und Liebigstraße 20, 21, Bänschstraße 2/4 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-63
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
03.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage V-63 Zellestraße  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.07.2008 beschlossen:

 

- das Bebauungsplanverfahren V-63, welches am 27.06.1995 eingeleitet wurde,

einzustellen.

 

Bei der Bezirksverordnetenversammlung die beigefügte Vorlage – zur Kenntnisnahmeeinzubringen.

 

Mit der Durchführung des Beschlusses die Abteilung Stadtentwicklung, Personal und

Gleichstellung zu beauftragen.

 

A). Begründung:

Ziel des Bebauungsplans war die planungsrechtliche Sicherung und Festsetzung der o.g.

Grundstücke als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen “Schule“ und

„Jugendfreizeitstätte“.

 

Die Grundstücke Zellestraße 11, 12, Liebigstraße 17-19 und Liebigstraße 20, 21,

Bänschstraße 2/4 lagen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Samariterviertel

(Aufhebung der Verordnung am 10.02.2008).

 

Der im Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen erarbeitete und mit der 9.

Verordnung zur förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten“ verabschiedete

Rahmenplan zur Erneuerung des Samariterviertels sah aufgrund der zu diesem Zeitpunkt

aktuellen Bedarfssituation die Erweiterung des Schulstandortes vor.

Auch die damalige Abt. Bildung und Kultur wollte durch das Bebauungsplanverfahren die

bauliche Erweiterung des Schulstandortes unter Eingliederung eines privaten

Grundstücks sicherstellen.

Aus finanziellen Erwägungen wurde die Umgestaltung und Arrondierung und damit

bessere Auslastung des bestehenden Schulstandortes angestrebt. Um die

Neuorganisation der Schulanlage auf dem äußerst beengten Standort mit einer

Gesamtgröße von 8.086 m² realisieren zu können, sollten die 1986 errichteten Gebäude

abgerissen werden. Als Ersatzmaßnahme für den bisher hier ebenfalls untergebrachten

Jugendclub sollte auf dem unbebauten privaten Grundstück Zellestraße 11 eine neue

Jugendfreizeitstätte entstehen.

In Verbindung mit der Erweiterung der Schulanlage war auch geplant die dort vorhandene

und nicht mehr den heutigen Anforderungen gerecht werdende Turnhalle abzureißen. Im

Zusammenhang mit dem beabsichtigten Umbau und der Erweiterung der 5. Grundschule

in der Liebigstraße sollte der Neubau einer zweifachen Dreifeldsporthalle auf dem

ehemaligen Sportplatz Zellesstrasse 4 realisiert werden.

Aufgrund neuer Bevölkerungs- und Bedarfszahlen wurde von den Fachabteilungen auf

die bauliche Erweiterung der Schule und den Neubau der Dreifeldhalle im angrenzenden

Baublock verzichtet.

 

Durch die mit Bezirksamtsvorlage Nr. II/978/06 vom 07.03.2006 beschlossene

Fortschreibung des Neuordnungskonzeptes mit einhergehender Änderung von

Sanierungszielen für das Sanierungsgebiet Samariterviertel wird die Aufhebung der

Festsetzungen bzw. Einstellung des Bebauungsplans erforderlich. Das letzte

Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet Samariterviertel (Bekanntgabe im

Amtsblatt von Berlin ABl. Nr. 2844 vom 04.08.2006) vor Aufhebung der 9. Verordnung

weist die Erweiterung der Schulfreifläche um das Grundstück Zellestraße 11 und den

Erhalt des baulichen Bestandes aus. Das Schulgebäude von Ludwig Hoffmann wird

gegenwärtig saniert. Die Sanierung der Sporthalle auf dem Schulgrundstück ist ebenfalls

geplant. Die Schulfreifläche wurde bereits um das Grundstück Zellestraße 11 erweitert

und ist mit dem Grundstücksübertragungsvertrag vom 16.08.2007 zwischen der BIH-GeG

mbH und dem Bezirk in das Fachvermögen des Bezirksamtes übergegangen.

Es besteht somit kein Anlass mehr das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.

 

B). Rechtsgrundlage:

 

Baugesetzbuch (BauGB)

Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB)

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 15.07.2008

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

Anlage: Bebauungsplanentwurf V-63 (Stand bei Aufstellung)

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

 

 

03.09.08 Der Stadtplanungsausschuss spricht folgende Empfehlung aus:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

BVV 24.09.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 
 

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