Drucksache - DS/0893/III  

 
 
Betreff: Wegfall der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Gärtner, Taina
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 22.07.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 22.07.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Stimmt die Aussage einer WohnungsamtsmitarbeiterIn  des Bezirks (Siehe Mieterecho Juniausgabe), dass alleine in Friedrichshain-Kreuzberg 2246 Haushalte vom Wegfall der öffentlichen Förderung und daraus resultierenden Mieterhöhungen betroffen sind?

 

2.      Wie ist das Verhältnis von landeseigenen zu privaten Wohnungen bei den vom Ende der Förderung betroffenen Beständen?

 

3.      Wie trägt der Bezirk Sorge dafür, dass den betroffenen MieterInnen Informationen über den Härtefallfonds der IBB (Investitionsbank Berlin-Brandenburg), welcher unter Umständen bis zu fünf Jahre einen Teil der Mietkosten übernimmt, zugänglich gemacht werden?

 

 

Nachfragen:

 

1. Sollte es bereits Informationsmaterial geben, ist dieses auch mehrsprachig vorhanden?

 

2. Gibt es hinsichtlich drohender „Zwangsumzüge“ Gespräche mit dem Jobcenter, um die Situation zu entschärfen und nach Lösungen zu suchen, wie Betroffene weiterhin in den Wohnungen verbleiben können?

Sehr geehrte Frau Gärtner,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 16.07.08 beantworte ich wie folgt:

 

1.          Stimmt die Aussage einer Wohnungsamtsmitarbeiterin  des Bezirks (Siehe Mieterecho Juniausgabe), dass alleine in Friedrichshain-Kreuzberg 2246 Haushalte vom Wegfall der öffentlichen Förderung und daraus resultierenden Mieterhöhungen betroffen sind?

 

Ja.

2246 Wohnungen der Wohnungsbauprogramme 1985 bis 1997 sind vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen.  Die Zahl ist einer Auflistung entnommen, die dem Bezirk von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt wurde.

 

Der Wegfall der Anschlussförderung hat nicht zwingend Mieterhöhungen zur Folge, sondern schafft rechtlich die Möglichkeit, die Miete bis zur Kostenmiete (z.B. für die Reichenberger Straße 119  beträgt die Kostenmiete 11,86 EUR ) zu erhöhen. Da die Wohnungen auch nach Wegfall der Förderung weiter sozialer Wohnungsbau bleiben, kommt das BGB nicht zur Anwendung und der Mietspiegel hat keine begrenzende Wirkung.

Je nach wirtschaftlicher Stabilität der Eigentümer kann von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

 

 

2.          Wie ist das Verhältnis von landeseigenen zu privaten Wohnungen bei den vom Ende der Förderung betroffenen Beständen?

 

Von den 2246 Wohnungen sind 331 Wohnungen Eigentum städtischer Wohnungsbaugesellschaften. Die GSW wird dabei aber noch als städtische Wohnungsbaugesellschaft geführt.

 

3.          Wie trägt der Bezirk Sorge dafür, dass den betroffenen MieterInnen Informationen über den Härtefallfonds der IBB (Investitionsbank Berlin-Brandenburg), welcher unter Umständen bis zu fünf Jahre einen Teil der Mietkosten übernimmt, zugänglich gemacht werden?

 

Die Information der Mieter kann nur durch den Fördergeber IBB (Investitionsbank Berlin) erfolgen. Die Bescheide über die Nichtgewährung der Anschlussförderung werden dort erlassen und haben bezogen auf die Miethöhe unterschiedliche Konsequenzen. Die Palette reicht von  „keiner Mieterhöhung“ bis zur „Mieterhöhung“, immer in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Kraft der Wohnungsunternehmen. Auch Konkurse der Unternehmen bei Wegfall der Anschlussförderung sind werden erwartet.

 

 

Die endgültigen objektbezogenen Konsequenzen des Wegfalls der Anschlussförderung sind durch die Bezirke nicht einzuschätzen, da die IBB im Auftrag des Landes verschiedene Wege der Schadensbegrenzung geht. So sollen u. a. Sanierungen durch Schuldenerlass der offenen Kredite die wirtschaftliche Stabilität der Eigentümer sichern.

 

Durch das Wohnungsamt des Bezirkes werden nachfragende Mieter beraten, gegebenenfalls werden verfahrensrelevante Tatsachen aufgeklärt.

 

 

Nachfragen:

 

1.          Sollte es bereits Informationsmaterial geben, ist dieses auch mehrsprachig vorhanden?

 

Informationsmaterial des Bezirkes gibt es aus den oben genannten Gründen nicht. Die Bereitstellung von Informationen ist im Erlebensfall durch die IBB abzusichern.

 

2.          Gibt es hinsichtlich drohender „Zwangsumzüge“ Gespräche mit dem Jobcenter, um die Situation zu entschärfen und nach Lösungen zu suchen, wie Betroffene weiterhin in den Wohnungen verbleiben können?

 

IBB= Investitionsbank Berlin (nicht Berlin Brandenburg)

Durch die IBB werden in den Härtefällen auch Umzugskosten übernommen. Ein unbegrenzter Verbleib in den Wohnungen ist wirtschaftlich kaum vorstellbar, denn im Extremfall würden die vom Land eingesparten Aufwandsentschädigungen direkt durch die vom Land geleisteten „Kosten der Unterkunft“ ersetzt. Die Abfederung durch die Gewährung von Mietausgleich und Umzugskostenhilfe für vom Wegfall betroffene Mieter schafft die Zeit eine andere angemessene Wohnung zu finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 

 

 
 

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