Drucksache - DS/0901/III  

 
 
Betreff: Schulsporthallennutzung in den Sommerferien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Eggert, Björn
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 15.07.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 05.08.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist es zutreffend, dass das Schulamt die Nutzung von Schulsporthallen (z.B. Sporthalle der Gerhart-Hauptmann-Oberschule) durch Sportvereine für die Sommerferien untersagt hat, obwohl die Vereine bereits über einfache Schlüsselverträge verfügen?

 

  1. Welche Schulsporthallen sind im Bezirk während Sommerferien noch von einer Schließung betroffen und was ist der Grund für diese?

 

  1. Sind den betroffenen Vereinen Ausweichhallen zur Verfügung gestellt worden?

 

 

  1. Zusatzfrage:

Sind die bisherigen Nutzer der Ausweichhallen rechtzeitig darüber informiert worden, dass ihre bisherigen Hallentermine ihnen nun während der Sommerferien nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden?

 

 

 

Sehr geehrter Herr Eggert,

 

Ihre oben genannte Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt.

 

Zu 1.:   Ist es zutreffend, dass das Schulamt die Nutzung von Schulsporthallen (z. B. Sporthalle der Gerhart-Hauptmann-Oberschule) durch Sportvereine für die Sommerferien untersagt hat, obwohl die Vereine bereits über einfache Schlüsselverträge verfügen?

 

Die Nutzung der Sporthallen durch Vereine in den Sommerferien wird mit der Sportförderung abgestimmt. Die Sportförderung beantragt beim Schulamt die konkrete Nutzung einzelner Sporthallen in den Sommerferien. Aufgrund personeller und finanzieller Zwänge werden der Sportförderung nur eine begrenzte Anzahl von Sporthallen zugestanden. In diesem Jahr konnte die Sportförderung beim Schulamt 10 Sporthallen für die Nutzung in den Ferien beantragen. Die folgenden 10 Sporthallen sind vom Schulamt auch genehmigt worden:

 

Region Friedrichshain:            Heinrich-Ferdinand-Eckert-Schule

                                    Margarethe-von-Witzleben-Schule

                                    Bernhard-Rose-Schule

                                    Georg-Weerth-Schule

                                    Grundschule am Traveplatz

 

Region Kreuzberg:            Bürgermeister-Herz-Grundschule

                                    Hunsrück-Grundschule

                                    Hector-Petersen-Schule (große Halle)

                                    Gustav-Meyer-Schule

                                    Leibniz-Schule

 

 

 

 

 

 

Zu 2.:            Welche Schulsporthallen sind im Bezirk während der Sommerferien noch von einer Schließung betroffen und was ist der Grund für diese?

 

Alle anderen Schulsporthallen sind in den Sommerferien geschlossen. Gründe dafür sind in Baumaßnahmen, Reparaturarbeiten und Grundreinigungen zu finden.

 

 

Zu 3.:   Sind den betroffenen Vereinen Ausweichhallen zur Verfügung gestellt worden?

 

Da die beantragten Trainingszeiten höher sind, als die bereitgestellten Hallen, haben die Vereine überwiegend Negativbescheide erhalten.

Um der wachsenden Bedarfslage gerecht zu werden, wird die bisherige Verfahrensweise überdacht und mit den tatsächlichen Wünschen der Vereine verglichen. Damit soll erreicht werden, dass die Schulsporthallen, zu denen Vereine mit Schlüsselverträgen Zutritt haben, auch durch diese in den Sommerferien genutzt werden können. Zu beachten sind hier jedoch auch weiterhin eventuelle Baumaßnahmen, Reparaturarbeiten, Grundreinigungen und Reinigungsarbeiten.

 

Geklärt werden muss in diesem Zusammenhang auch die Finanzierung der Reinigungsleistungen für die zur Verfügung gestellten Sporthallen in den Sommerferien. Nicht zur Verfügung gestellt werden können in den Schulen liegende Sporthallen, die der Aufsicht eines Hausmeisters oder Hallenwartes bedürfen, da das Personal in den Ferien urlaubsbedingt nicht zur Verfügung steht.

 

Zur künftigen Verfahrensweise wird es eine Abstimmung und Prüfung der Sachlage zwischen Schulamt und Sportförderung geben, in deren Ergebnis die Erarbeitung einer möglichst bedarfsgerechten Versorgung steht.

 

Zur 1. Zusatzfrage:

Sind die bisherigen Nutzer der Ausweichhallen rechtzeitig darüber informiert worden, dass ihre

bisherigen Hallentermine ihnen nun während der Sommerferien nicht mehr in vollem Umfang

zur Verfügung stehen werden?

 

Alle Sportvereine erhalten Nutzungsbescheide für ein Schuljahr (vom Ende der Sommerferien des laufenden Jahres bis zum Beginn der Sommerferien des folgenden Jahres).

Wenn Trainingsmöglichkeiten in den Sommerferien gewünscht werden, sind diese Zeiten extra zu beantragen. Dieses Verfahren ist allen Vereinen lange bekannt. Darüber hinaus wurden alle Vereine im März im Zusammenhang mit dem Hinweis, dass auf der Internetseite des Bezirks das Antragsformular eingestellt wurde, schriftlich informiert.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

Monika Herrmann

Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 
 

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