Drucksache - DS/0856/III  

 
 
Betreff: Streiks im Öffentlichen Dienst dürfen kein Haushaltsrisiko für die Bezirke darstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass durch den Streik im Öffentlichen Dienst bedingte Mindereinnahmen und etwaige andere finanzielle Risiken nicht den bezirklichen Haushalt belasten, sondern vom Land getragen werden.

 

 

Begründung:

 

Der Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst hält an, ebenso der Ausstand von Beschäftigten als legitime Maßnahme im Arbeitskampf.  Durch die Streiks – etwa von MitarbeiterInnen der Ordnungsämter – drohen den Bezirken Einnahmeverluste, die sich als Haushaltsrisiko erweisen könnten.

Die Verhandlungen im Tarifstreit sowie dessen Lösung liegen in der Zuständigkeit und politischen Verantwortung des Senats als Arbeitgeber. Es muss deshalb ausgeschlossen werden, dass die Bezirke die finanziellen Folgeschäden eines Streiks tragen müssen.

 

16.07.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass durch den Streik im Öffentlichen Dienst bedingte Mindereinnahmen und etwaige andere finanzielle Risiken nicht den bezirklichen Haushalt belasten, sondern vom Land getragen werden.

 

 

 

 
 

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