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Drucksache - DS/0856/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat
von Berlin dafür einzusetzen, dass durch den Streik im Öffentlichen Dienst
bedingte Mindereinnahmen und etwaige andere finanzielle Risiken nicht den
bezirklichen Haushalt belasten, sondern vom Land getragen werden. Begründung: Der Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst hält an, ebenso der
Ausstand von Beschäftigten als legitime Maßnahme im Arbeitskampf. Durch die Streiks – etwa von
MitarbeiterInnen der Ordnungsämter – drohen den Bezirken Einnahmeverluste, die
sich als Haushaltsrisiko erweisen könnten. Die Verhandlungen im Tarifstreit sowie dessen Lösung liegen
in der Zuständigkeit und politischen Verantwortung des Senats als Arbeitgeber.
Es muss deshalb ausgeschlossen werden, dass die Bezirke die finanziellen
Folgeschäden eines Streiks tragen müssen. 16.07.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat
von Berlin dafür einzusetzen, dass durch den Streik im Öffentlichen Dienst
bedingte Mindereinnahmen und etwaige andere finanzielle Risiken nicht den
bezirklichen Haushalt belasten, sondern vom Land getragen werden. |
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