Drucksache - DS/0715/III  

 
 
Betreff: Rote Rosen sollen blühen
Hier: Vorschläge zur Verstetigung von Garten- und ökologischen Zwischennutzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
08.05.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Immobilienservice und Verwaltung Entscheidung
21.05.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
15.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
21.10.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 23.06.2008 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen:

  1. dass der Senat einen revolvierenden Fonds einrichtet, mit dessen Hilfe Bürgerinitiativen wie der „Nachbarschaftsgarten Rosa Rose“ zeitweilig finanziell unterstützt werden können,
  2. dass beim Senat eine bezirksübergreifende „Koordinierungsstelle für Nachbarschaftsgrundstücke“ eingerichtet wird;
  3. dass der Senat beim Verkauf von Grundstücken aus dem Bestand des Liegenschaftsfonds sich nicht ausschließlich von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen leiten lässt, sondern dass auch soziale, kulturelle und ökologische Interessen Berlins und seiner Bezirke ihre grundsätzliche Berücksichtigung finden.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass für die langfristige Sicherung des Betriebes von Nachbarschaftsgärten auch die Möglichkeiten des Öffentlichen Beschäftigungssektors eingesetzt werden können.

 

Begründung:  

 

Trotz breiter bezirkspolitischer Unterstützung für den Erhalt des Nachbarschaftsgartens „Rosa Rose“ (NRR) wurde dieser geräumt, die Beete platt gemacht und ein Teil in der Kinzigstraße (OT Friedrichshain) wird demnächst bebaut.

Ökologische bzw. Gartenprojekte in dichtbebauten Altbaukiezen im Innenstadtring Berlins sind hervorragende Beiträge zur ökologischen Stadterneuerung und ergänzt das Programm Soziale Stadt. Das gemeinsame Engagement von Alt und Jung, Nachbarn, Alteingesessenen und Zugezogenen trägt für alle Beteiligte im wahrsten Sinne des Wortes Früchte. Da im Fall des NRR die Gärtner/-innen auch bereit waren, die Flächen zu erwerben oder zu pachten, ist der Verlust der Fläche doppelt schlimm. 

Es fehlten den Bezirkspolitiker die Instrumente bzw. die finanziellen Möglichkeiten, um die Interessen der Gemeinwesens (Siehe BEP 2005 FK) vor privaten Verwertungsinteressen zu schützen.

Mit diesem Antrag möchte die Fraktion DIE LINKE solche Instrumente schaffen und in den öffentlichen Diskurs über die Frage „Wem gehört die Stadt“ einen Vorschlag einbringen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Beschäftigung und Job Center, Immobilienservice und Verwaltung und Stadtplanung und Bauen (ff).

 

08.05.08 Jobcenter:

Der Ausschuss BeschJC empfiehlt dem federführenden Ausschuss Stadtplanung und Bauen, der BVV zu empfehlen, der DS/ 0715/III zuzustimmen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen:

    1. dass der Senat einen revolvierenden Fonds einrichtet, mit dessen Hilfe Bürgerinitiativen wie der „Nachbarschaftsgarten Rosa Rose“ zeitweilig finanziell unterstützt werden können,
    2. dass eine „Koordinierungsstelle für Nachbarschaftsgrundstücke“ eingerichtet wird, bestehend aus Vertretern des Senats und der Bezirke;
    3. dass der Senat beim Verkauf von Grundstücken aus dem Bestand des Liegenschaftsfonds sich nicht ausschließlich von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen leiten lässt, sondern dass auch soziale, kulturelle und ökologische Interessen Berlins und seiner Bezirke ihre grundsätzliche Berücksichtigung finden.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass für die langfristige Sicherung des Betriebes von Nachbarschaftsgärten auch die Möglichkeiten des Öffentlichen Beschäftigungssektors eingesetzt werden können.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen:

1.      dass der Senat einen revolvierenden Fonds einrichtet, mit dessen Hilfe Bürgerinitiativen wie der „Nachbarschaftsgarten Rosa Rose“ zeitweilig finanziell unterstützt werden können,

2.      dass eine „Koordinierungsstelle für Nachbarschaftsgrundstücke“ eingerichtet wird, bestehend aus Vertretern des Senats und der Bezirke;

3.      dass der Senat beim Verkauf von Grundstücken aus dem Bestand des Liegenschaftsfonds sich nicht ausschließlich von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen leiten lässt, sondern dass auch soziale, kulturelle und ökologische Interessen Berlins und seiner Bezirke ihre grundsätzliche Berücksichtigung finden.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass für die langfristige Sicherung des Betriebes von Nachbarschaftsgärten auch die Möglichkeiten des Öffentlichen Beschäftigungssektors eingesetzt werden können.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vorlage zur Kenntnisnahme:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2008 folgendes Ersuchen mit der DS/0715/III an das Bezirksamt gerichtet:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen:

1. dass der Senat einen revolvierenden Fonds einrichtet, mit dessen Hilfe Bürgerinitiativen wie

der „Nachbarschaftsgarten Rosa Rose“ zeitweilig finanziell unterstützt werden können,

 

2. dass eine „Koordinierungsstelle für Nachbarschaftsgrundstücke“ eingerichtet wird, bestehend

aus Vertretern des Senats und der Bezirke;

 

3. dass der Senat beim Verkauf von Grundstücken aus dem Bestand des Liegenschaftsfonds

sich nicht ausschließlich von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen leiten lässt, sondern

dass auch soziale, kulturelle und ökologische Interessen Berlins und seiner Bezirke ihre

grundsätzliche Berücksichtigung finden.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass für die langfristige Sicherung des Betriebes von Nachbarschaftsgärten auch die Möglichkeiten des Öffentlichen Beschäftigungssektors eingesetzt werden können.

 

Hierzu wird berichtet:

Das Bezirksamt hat sich mit den Anliegen der o. g. Drucksache an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) gewandt. In ihrer Beantwortung teilte die zuständige Staatssekretärin mit, dass der gewünschte Fonds als finanzielle Unterstützung für lokale Nachbarschaftsgärten und eine Koordinierungsstelle für Grundstücke nicht umgesetzt werden kann, da es „sich um Aufgabenbereiche handelt, die durch die Bezirke zu regeln“ seien.

Das Bezirksamt bedauert ausdrücklich diese Position der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, weil damit eine gesamtstädtische Unterstützung von stadtteilprägenden und zugleich ökologisch wie sozial bedeutsamen Bausteinen einer sozialen Stadtentwicklung unwahrscheinlich wird. Dennoch bleibt es weiterhin politisch wünschenswert, dass eine Lösung in Anlehnung an die gesamtstädtische Unterstützung und Steuerung von Baugruppen gefunden werden kann. Das Bezirksamt wird deshalb erneut dieses Thema im Rahmen der RdB-Erörterung zur Senatsvorlage R-581/ 2009 „Entwicklung einer gesamtstädtischen ressortübergreifenden Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung in Berlin“ einbringen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt die bezirklichen Nachbarschaftsinitiativen wie bislang

beraten und unterstützen sowie sein „Brachenprojekt“ im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten fortschreiben.

Hinsichtlich der Vergabe von Grundstücken und der gewünschten (verstärkten) Berücksichtigung von sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen teilte SenStadt mit, dass dies auch inhaltlich nachvollzogen werden kann. Allerdings wurde gleichzeitig auf die „Beschlusslage des Abgeordnetenhauses und die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Finanzen“ verwiesen.

Das Bezirksamt schätzt die gegenwärtige Konstruktion zur Vergabe von Grundstücken des Liegenschaftsfonds als nicht optimal ein, insbesondere wenn soziale, kulturelle und ökologische Vorhaben in ökonomischer Konkurrenz mit kommerziellen Vorhaben gebracht werden. Der im Beschluss des Abgeordnetenhauses enthaltene Zielkonflikt ist hinsichtlich einer Lösung nicht normiert und im Einzelfall immer wieder neu in Auseinandersetzung mit der Senatsverwaltung für Finanzen mit offenem Ausgang auszutragen. Eine stärkere und klarere Festlegung, welche Gewichtung soziale, kulturelle und ökologische Vorhaben in der Vergabeentscheidung besitzen sollen, würde über den Einzelfall hinaus die Chancen solcher Vorhaben deutlich vergrößern. Das Bezirksamt wird sich dafür im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzen.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs.1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 03.09.09

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

StadtBau 21.10.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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