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Drucksache - DS/0749/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei Beglaubigungen von Kopien ausländischer Schulzeugnisse auf Übersetzungen durch bei den deutschen Gerichten zugelassene Übersetzer zumindest dann grundsätzlich zu verzichten, wenn solche im Herkunftsland bereits angefertigt wurden und auf eine Apostillen angebracht ist. Begründung: Vom Bürgeramt Friedrichshain-Kreuzberg wurde am 13. Mai 2008
um 14:20 Uhr erneut einem israelischen Bürger die Beglaubigungen der Kopien
seines Schulzeugnisses verweigert. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass
die deutsche Übersetzung von einem Dolmetscher erfolgt sei, der nicht beim den
deutschen Gerichten registriert ist. Tatsächlich wurde das Zeugnis von einer
Dolmetscherin in Israel übersetzt, aber sowohl das Originalzeugnis als auch die
Übersetzung jeweils mit einer Apostille versehen. Damit sind sowohl Original
als auch Übersetzung nach internationalen Abkommen in Deutschland
einschließlich des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg gültig. Vorgelegt wurden:
Das Bezirksamt hatte zudem auf mehrere Anfragen vom 17.
Januar 2008 wegen entsprechende Vorfälle im November 2007, am Montag, den 07.
Januar 2008, und Mittwoch, den 09.01.2008, erklärt: „Handelt es sich erkennbar um ein Schulzeugnis, muss
für die Prüfung, ob Beglaubigungshindernisse vorliegen, nicht zwingend eine
Übersetzung angefordert werden, auch wenn die Sprachkenntnisse desjenigen, der
die Beglaubigung vornimmt, nicht ausreichen, um jedes Detail zu übersetzen. Im
Hinblick auf die Kosten wird hier auf eine Übersetzung durch einen amtlichen
Dolmetscher … verzichtet.“ Für israelische Staatsbürger gilt das offensichtlich
nicht. Die
Beglaubigung musste daher auch in diesem Falle vom Bürgeramt eines anderen
Bezirks erfolgen. Auf „die Gerichte“ zu verweisen, ist eine Hürde, von der
bekannt ist, dass sie von 18- bis 20-jährige ausländische Studienwillige gar
nicht genommen werden kann. Ein solcher Verweis ist umso problematischer als er
auch noch höchst überflüssig ist. Wir meinen, auch des Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg sollte sofort damit beginnen, das Studium von
Ausländern an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland fördern und so mit
dazu beizutragen, dass ausländische Studenten von Beginn an mit Aussicht auf
Erfolg studieren können, anstatt sie mit bürokratische Mätzchen abzuwimmeln. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt
überwiesen. |
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