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Drucksache - DS/0908/III
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
Begründung: Am 04.03.2008 sind mit dem
Zustandekommen des Bürgerbegehrens „Spreeufer für alle!“ nachträglich neue
Tatsachen eingetreten, die im Interesse des Gemeinwohls für das Ufergelände an
der Spree in einer Breite von 50 Metern Bebauungspläne mit neuen
Bebauungszielen erforderlich machen. Mit ihnen ist entsprechend dem Ausgang der
Bürgerentscheide vom 13.07.2008 die weitere städtebauliche Entwicklung des
Gebiets als Grünfläche zu sichern. Die Aufstellung der Bebauungsbeschlüsse
schafft die Rechtsgrundlage für die Sicherung des neuen Planungsziels und zur
Verhinderung nicht mehr gebietsverträglicher Nutzungen. Zugleich sind zur Sicherung der neu
auszurichtenden Bauplanungen Veränderungssperren für alle diejenigen
Grundstücke auszusprechen, auf denen mit der Bebauung nicht vor dem 04.03.08
begonnen wurde. Nach diesem Zeitpunkt erteilte Baugenehmigungen sind zu
widerrufen. Hier war für die Grundstückseigentümer absehbar, dass es zur
beabsichtigten planerischen Änderung kommen wird. Sie können sich daher auf
einen speziellen und besonderen Vertrauensschutzes nicht berufen. Auszunehmen davon sind jedoch all
die Genehmigungen, von denen bereits vor dem Zustandekommen des Bürgerbehrens
Gebrauch gemacht wurde. Begründung zur Dringlichkeit: Erst mit dem 13.07.2008 sind die
Tatsachen eingetreten, die zur Neuplanung zwingen. Und erst mit der deutlichen
Ablehnung des von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg
vorgeschlagenen Bürgerentscheids ist erkennbar, dass die Bevölkerung eine
Neuausrichtung der Bebauungspläne ohne Rücksicht auf etwa entstehende
Schadenersatzforderungen wünscht. Um eine entsprechende Neuausrichtung
zu sichern, dulden die dazu erforderlichen Maßnahmen keinen Aufschub. Deshalb
kann mit einem Beschluss über diesen Antrag nicht bis zur nächsten BVV-Sitzung
gewartet werden. 16.07.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Sonderausschuss „Spreeraum“ überwiesen. Ausschuss
SPREERAUM Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der
Antrag wird abgelehnt. 26.11.2008
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
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