Drucksache - DS/0882/III  

 
 
Betreff: Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur 189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
03.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0882_BVV Vorlage Markgrafenstraße  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0882/III wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur

189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom ............. beschlossen:

Die Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur

189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg.

 

A). Begründung:

Das Flurstück 716, Flur 189, mit einer Größe von 1.111 m² wird zur Abwicklung des

öffentlichen Verkehrs nicht benötigt (Straßenbegleitgrün). Es soll daher eingezogen

werden, damit es an den Anlieger, die Graphisches und Gewerbe-Zentrum Berlin AG, der

bereits Kaufinteresse gezeigt hat, veräußert werden kann.

Die Straßenverkehrsbehörde teilte am 25. 10. 2007 mit, dass keine Bedenken bestehen.

 

B). Rechtsgrundlage:

 

§ 4 Berliner Straßengesetz

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Wegfall von Unterhaltungskosten, späterer anteiliger Verkaufserlös entsprechend den zum Zeitpunkt der

Veräußerung geltenden haushaltsmäßigen Vorschriften bzw. Berechnungsgrundlagen bei Veräußerung durch

den Liegenschaftsfonds

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 01.07.2008

 

Dr. Franz Schulz                                                  Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                           Bezirksstadträtin

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

 

 

03.09.2008 Der Stadtplanungsausschuss spricht folgende Empfehlung aus:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0882/III wird zur Kenntnis genommen.

 

BVV 24.09.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0882/III wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: