Drucksache - DS/0615/III  

 
 
Betreff: Angemessene Sporthallennutzungszeiten für Menschen mit seelischer Behinderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Sport Entscheidung
03.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport, gemeinsam mit Integration und Migration vertagt   
01.10.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.10.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Anbietern (Trägern) von Hilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen angemessene Sporthallennutzungszeiten eingeräumt werden können.

Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für Sport, für Integration, für Soziales und Gesundheit sowie für Schule bis Ende März 2008 vorzulegen.

 

Begründung:  

 

Als Anbieter von Hilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen bemühen sich Träger wie „ajb GmbH“, „Lebenswelten e.V.“ und KommRum e.V.“ für ihre Klientel um eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe. Ausgehend von den klassischen Betreuungsangeboten den Beschäftigungstagesstätten, Kontakt -und Beratungsstellen und dem Betreuten Wohnen wissen sie, wie sehr körperliche Betätigungen insbesondere sportliche Aktivitäten zum Wohlbefinden und zur Stabilität von Menschen mit seelischen Behinderungen beitragen. Angebote scheitern an den eigenen begrenzten Räumlichkeiten.

Die jüngeren Betreuten rufen nach Sportangeboten in einer Sporthalle (u.a. für Ballspiele). In der Regel sind sie jedoch nicht oder noch nicht in der Lage, selbständig ein Sportangebot der vielen Berliner Sportvereine zu nutzen.

Da die äußerst ungenügende Kapazität von Sporthallen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auch unserer Fraktion bekannt ist, bitten wir diesen Antrag im Interesse einer benachteiligten Bevölkerungsgruppe wohlwollend zu prüfen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Anbietern (Trägern) von Hilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen angemessene Sporthallennutzungszeiten eingeräumt werden können.

Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für Sport, für Integration, für Soziales und Gesundheit sowie für Schule bis Ende März 2008 vorzulegen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2008 mit der

Drucksache Nr.: DS/0615/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Anbietern (Trägern) von

Hilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen angemessene Sporthallen-

nutzungszeiten eingeräumt werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für Sport, für Integration, für

Soziales und Gesundheit sowie für Schule bis März 2008 vorzulegen.

Hierzu wird berichtet:

 

Nach Nr. 23 Abs. 3 der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften können „die Sportanlagen entgeltfrei überlassen werden, wenn

 

a) dies im öffentlichen Interesse des Landes Berlin liegt,

b) die Nutzung nicht auf Erwerb gerichtet ist,

c) der Besuch und die Teilnahme unentgeltlich gestattet werden,

d) die Nutzer in diesem Zusammenhang keine sonstigen Einnahmen erzielen und

e) Betriebskosten anteilig übernommen werden.“

 

Die Voraussetzungen der Buchstaben a) bis e) müssen dabei nicht einzeln, sondern insgesamt erfüllt werden.

 

Die genannten Antragsteller gehören nicht zum Kreis der sportförderungswürdigen Organisationen im Sinne des Sportförderungsgesetzes (SportFG) vom 6.1.1989 und sind daher grundsätzlich entgeltpflichtig nach Nr. 24 der Ausführungsvorschriften (SPAN).

Die Kostenfrage wäre deshalb im Einzelfall zu prüfen.

 

Der Vergabezeitraum der Sportstätten in unserem Bezirk bezieht sich auf das Schuljahr, also von August bis Juli des Folgejahres. Die Anträge müssen bis zum 30. April eines jeden Jahres bei der Sportförderung eingereicht werden.

 

Die eingereichten Anträge übersteigen deutlich die zur Verfügung stehenden Zeiten, so dass eine nahezu 100%ige Vergabe erfolgt. Für unterjährig gestellte Anträge bestehen deshalb nur geringe Möglichkeiten, berücksichtigt zu werden. Dies gelingt nur dann, wenn sich Veränderungen durch Rückgabe von Zeiten o.ä. ergeben.

 

Das Bezirksamt ist sehr bemüht, trotz der knappen Vergabemöglichkeiten und den vielen Bedarfen, auch andere Zielgruppen im Freizeit- und Gesundheitssport zu berücksichtigen. So werden Hallen z.B. von Kita- und Jugendgruppen genutzt und stehen grundsätzlich allen Trägern sozialer Einrichtungen in oben definiertem Rahmen offen.

 

Bei der Sportförderung sind 2 Anträge für Sporthallennutzungszeiten eingegangen, die aus nachfolgend aufgeführten Gründen noch nicht berücksichtigt werden konnten:

 

Am 5.11.2007 stellte die ajb GmbH einen Antrag, der einen konkreten Tag, eine konkrete Zeit und eine konkrete Örtlichkeit vorsah. Dieser Antrag konnte nicht berücksichtigt werden, da an einem Dienstag, ab 18.oo Uhr, keine freie Sporthalle für Fußball im Graefekiez zur Verfügung stand. Auch die Bitte, ein Fußballturnier auf dem Metro-Sportplatz zu genehmigen, konnte mangels freier Zeit nicht erfüllt werden. Dies wurde dem Träger mitgeteilt mit dem Hinweis, dass selbstverständlich die Möglichkeit besteht, evtl. Alternativen zu besprechen.

Auch der Verein KommRum e.V. hat im Januar 2008 einen Antrag auf 2x wöchentlich 60 bis 90 Minuten Trainingszeit für Ballspiele (Hand-, Fuß- und Volleyball) gestellt. Dieser Antrag musste ebenfalls abgelehnt werden, da die für diese Sportarten tauglichen großen Sporthallen alle vergeben sind. Allerdings wird der Antrag von KommRum e.V. nunmehr in den Vergabezeitraum 2008/2009 mit einbezogen, ohne das daraus schon eine feste Zusage abgeleitet werden kann.

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 Abs. 1 BezVG

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, 26.06.08

 

Dr. Schulz                                                                                               Klebba

Bezirksbürgermeister                                                                             Bezirksstadträtin

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Sportausschuss überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

22.10.2008 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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