Drucksache - DS/0866/III  

 
 
Betreff: Bethanien - eine nicht enden wollende Peinlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Hehmke, Andy
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 23.07.2008 PDF-Dokument

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist es zutreffend, dass der Mietvertrag des Künstlerhauses Bethanien zum Jahresende ausläuft?

 

  1. Haben auch andere der legalen Mieter bereits gekündigt oder eine solche dem Bezirksamt gegenüber signalisiert bzw. die Nichtverlängerung?

 

  1. Warum hat sich das Bezirksamt stets immer mehr um die Möglichkeit der nachträglichen Legalisierung der Besetzung statt um den Verbleib des Künstlerhauses Bethanien gekümmert?

 

  1. Wäre eine andere Schwerpunktsetzung nicht sinnvoller gewesen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die BVV immer in ihren Beschlüssen mit großer Mehrheit Wert darauf gelegt hat, dass das zukünftige Nutzungsprofil des Haupthauses vor allem Kulturproduktion und Kulturpräsentation, aber auch Bildung (z.B. Musikschule) umfassen sollte?

 

  1. Welche Maßnahmen will das Bezirksamt ergreifen, um noch ein Umdenken des Künstlerhauses zu ermöglichen?

 

  1. Beabsichtigt das Bezirksamt überhaupt noch einmal mit dem Künstlerhaus Bethanien in Kontakt zu treten, um diese gegebenenfalls zu einem Bleiben zu bewegen?

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits Kontakt zu möglichen Nachmietern aufgenommen?

 

  1. Welche sind dies oder könnten dies sein, um eine wie die von der BVV geforderte Nutzung des Haupthauses auch in Zukunft zu ermöglichen?

 

  1. Welche weiteren finanziellen Einbußen sind für den Bezirk durch die eventuelle Nichtverlängerung des Mietvertrags zu befürchten?

 

  1. Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt durch die den zu erwartenden Auszug des Künstlerhauses auf die Mietvertragsverhandlungen mit den anderen Besetztern?

 

  1. Kann das Casino im Falle des Auszugs weiter als Ausbildungseinrichtung betrieben werden; welchen Einfluss hätte ein Auszug von bisherigen Mietern auf den Verbleib des Casinos?

 

  1. Wie sind die Verhandlungen mit den Nutzern bisher gediegen, wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen? Sind eventuelle Mietsicherheiten vorgesehen?

 

  1. Wie will das Bezirksamt das SoFA  nun noch von einem Umzug in den Südflügel überzeugen, wenn doch nun ausreichend Platz im Haupthaus vorhanden sein wird?

 

  1. Ist die Belassung des SoFA im Haupthaus nunmehr durch das Bezirksamt beabsichtig?

 

  1. Sollen die Nutzer des Südflügels den gleichen Mietzins pro m² zahlen wie die bisherigen Mieter?

 

  1. Werden oder sollten die bisherigen Mieter durch ihre Zahlungen den Mietzins der anderen Nutzer „subventionieren“?

 

  1. Ist der in Aussicht gestellte m²-Preis für die Nutzung des Südflügels ohne die Mieteinnahmen aus der Vermietung des Haupthauses an das Künstlerhaus zu halten?

 

  1. Was beabsichtigt das Bezirksamt im Falle des Scheiterns der Verhandlungen mit den Nutzern des Südflügels zu unternehmen?

 

  1. Welche Auswirkungen hat die Kündigung bzw. die angekündigte Kündigung auf die Verhandlungen mit dem Treuhänder?

 

  1. Hat sich die GSE dem Bezirksamt gegenüber bzgl. einer eventuellen Kündigung des Künstlerhauses bereits erklärt?

 

  1. Welche Auswirkungen wird die eventuelle Kündigung auf den jetzigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der GSE haben?

 

  1. Wird die GSE die Verhandlungen mit den Nutzern weiterführen, wenn ein Scheitern der Verhandlungen wahrscheinlicher wird und damit eine Bezahlung der GSE für ihre Dienstleistungen unwahrscheinlicher?

 

  1. Wie beabsichtig das Bezirksamt sicherzustellen, dass nach dem Auszug des Künstlerhauses Bethanien aus dem Haupthaus dieses nicht umgehend auch besetzt wird?

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt im Falle einer Besetzung des Haupthauses zu unternehmen?

 

 

 

Fragesteller für die SPD-Fraktion: Andy Hemke, Jörg Becker, John Dahl

 

 

Betr. Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 866/III - Bethanien – eine nicht enden wollende Peinlichkeit

 

 

 

Sehr geehrter Herr Hehmke,

sehr geehrter Herr Becker

ehr geehrter Herr Dahl,

 

Ihre o.g. Große Anfrage aus der BVV am 16.07.2008 beantworte ich wie folgt:

 

Zur Erinnerung

Das Bezirksamt hat in einem einjährigen Prozess am Runden Tisch um den Verbleib des Künstlerhauses Bethanien gekämpft. In diesem Zusammenhang wurde immer wieder der Kontakt mit Herrn Tannert gesucht.

Die zukünftigen Erweiterungsmöglichkeiten für den künstlerischen Betrieb waren bei allen Verhandlungen ein wesentlicher Gesichtspunkt.

Die Abtrennung des südlichen Gebäudeteils vom Haupthaus war das Ergebnis, um die Flächen des Haupthauses für eine erweiterte kunstorientierte Nutzung reservieren zu können.

Ich verweise hier auch mit Nachdruck auf die BA-Vorlage, die Grundlage für den BVV-Beschluss (DS 2173-1/III und DS 2173-2/III) war. Dieser wurde parteiübergreifend beschlossen.

 

  1. Ist es zutreffend, dass der Mietvertrag des Künstlerhauses Bethanien zum Jahresende ausläuft?

Ja, die Option zur Verlängerung des Mietvertrages wurde seitens der Künstlerhaus Bethanien GmbH nicht gezogen. Die Frist hierfür ist abgelaufen.

 

  1. Haben auch andere der legalen Mieter bereits gekündigt oder eine solche dem Bezirksamt signalisiert bzw. die Nichtverlängerung?

Nein.

 

  1. Warum hat sich das Bezirksamt stets immer mehr um die Möglichkeit der nachträglichen Legalisierung der Besetzung statt um den Verbleib des Künstlerhauses Bethanien gekümmert?

Siehe hierzu die Einführung

 

  1. Wäre eine andere Schwerpunktsetzung nicht sinnvoller gewesen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die BVV immer in ihren Beschlüssen mit großer Mehrheit Wert darauf gelegt hat, dass das zukünftige Nutzungsprofil des Haupthauses vor allem Kulturproduktion und Kulturpräsentation, aber auch Bildung (z.B. Musikschule) umfassen sollte?

Siehe Antwort 3

 

  1. Welche Maßnahmen will das Bezirksamt ergreifen, um noch ein Umdenken des Künstlerhauses zu ermöglichen?

Die GSE hat im Rahmen des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages, der die Legitimation zu Verhandlungen im Auftrag des Bezirksamtes beinhaltet, die Mietvertragsverhandlungen mit der Künstlerhaus Bethanien GmbH aufgenommen. Der Bezirksbürgermeister beabsichtigt noch vor der Sommerpause ein Gespräch mit Herrn Tannert zu führen und in diesem den von Herrn Tannert in der Presse mehrfach zitierten Auszugwillens zu thematisieren.

 

  1. Beabsichtigt das Bezirksamt überhaupt noch einmal mit dem Künstlerhaus Bethanien in Kontakt zu treten, um diese gegebenenfalls zu einem Bleiben zu bewegen?

Siehe Antwort 5

 

  1. Hat das Bezirksamt bereit Kontakt zu möglichen Nachmietern aufgenommen?

Nein.

 

  1. Welche sind dies oder könnten dies sein, um eine wie die von der BVV geforderte Nutzung des Haupthauses auch in Zukunft zu ermöglichen?

Denkbar wäre eine Nutzung der Hochschule für Weltmusik oder ähnliches.

 

  1. Welche weiteren finanziellen Einbußen sind für den Bezirk durch die eventuelle Nichtverlängerung des Mietvertrages zu befürchten?

Keine, da eine Neuvermietung der Räume erfolgen kann.

 

  1.  Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt durch den zu erwartenden Auszug des Künstlerhauses auf die Mietvertragsverhandlungen mit den anderen Besetzern?

Keine. Die Druckwerkstatt hat ihre Option, den bestehenden Mietvertrag zu verlängern, wahrgenommen.

 

  1.  Kann das Casino im Falle des Auszugs weiter als Ausbildungseinrichtung betrieben werden; welchen Einfluss hätte ein Auszug von bisherigen Mietern auf den Verbleib des Casinos?

Das Casino kann weiter betrieben werden. Ein Auszug von Mietern hätte keinen Einfluss.

 

  1.  Wie sind die Verhandlungen mit den Nutzern bisher gediehen, wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen? Sind eventuelle Mietsicherheiten vorgesehen?

Die Verhandlungen haben erfolgreich begonnen und befinden sich in Detailabstimmungen. Ein Vertragsabschluss ist für den Sommer diesen Jahres vorgesehen. Hinsichtlich der Mietsicherheiten kann eine Information erst nach Abschluss der Verhandlungen erfolgen.

 

  1. Wie will das Bezirksamt das SoFA nun noch von einem Umzug in den Südflügel überzeugen, wenn doch nun ausreichend Platz im Haupthaus vorhanden sein wird?

Hinsichtlich der künftigen Verortung des SoFA befindet sich das Bezirksamt derzeit noch in Verhandlungen.

 

  1. Ist die Belassung des SoFA im Haupthaus nunmehr durch das Bezirksamt beabsichtigt?

Nein, eine Kündigung wurde mittlerweile ausgesprochen.

 

  1. Sollen die Nutzer des Südflügels den gleichen Mietzins pro m² zahlen wie die bisherigen Mieter?

Es werden zukünftig aller Mieter eine Miete aufgrund der gleichen Berechnungsgrundlage zahlen.

 

  1. Werden oder sollten die bisherigen Mieter durch ihre Zahlungen den Mietzins der anderen Nutzer „subventionieren“?

Nein.

 

  1. Ist der in Aussicht gestellte m²-Preis für die Nutzung des Südflügels ohne die Mieteinnahmen aus der Vermietung des Haupthauses an das Künstlerhaus zu halten?

Ja, da dann eine Nachvermietung der Räume erfolgen wird.

 

  1. Was beabsichtigt das Bezirksamt im Falle des Scheiterns der Verhandlungen des Südflügels zu unternehmen?

Es wird von keinem Scheitern der Verhandlungen ausgegangen.

 

  1. Welche Auswirkungen hat die Kündigung bzw. die angekündigte Kündigung auf die Verhandlungen mit dem Treuhänder?

Keine.

 

  1. Hat sich die GSE dem Bezirksamt gegenüber bzgl. einer eventuellen Kündigung des Künstlerhauses bereits erklärt?

Ja, die GSE würde auch hiermit umgehen können, es würden sofort Kontakte zu anderen Interessenten aufgenommen werden.

 

  1. Welche Auswirkungen wird die eventuelle Kündigung auf den jetzigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der GSE haben?

Keine.

 

  1. Wird die GSE die Verhandlungen mit den Nutzern weiterführen, wenn ein Scheitern der Verhandlungen wahrscheinlicher wird und damit eine Bezahlung der GSE für ihre Dienstleistungen unwahrscheinlicher?

Ja.

 

  1. Wie beabsichtigt das Bezirksamt sicherzustellen, dass nach dem Auszug des Künstlerhauses Bethanien aus dem Haupthaus dieses nicht umgehend auch besetzt wird?

Es wird nicht von einer Besetzung ausgegangen.

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt im Falle einer Besetzung des Haupthauses zu unternehmen?

Siehe Antwort 23.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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