Drucksache - DS/0894/III  

 
 
Betreff: ÖBS in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Sengül, Ersoy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 18.07.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.)    Wie viele Stellen sind seitens des Jobcenters für das Beschäftigungsprogramms nach § 16a (ÖBS) eingeplant und wie viele sind tatsächlich bis zum heutigen Tage geschaffen worden?

 

2.)    Wie ist bei den geschaffenen Stellen die Verteilung auf Männer, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Verteilung nach Altersgruppen?

 

3.)    Wie viele Stellen wurden mit dem Beschäftigungzuschuss bei nichtgemeinützigen Arbeitgebern geschaffen und wie bewertet das Bezirksamt dies?

 

 

 

Nachfrage: Gab es Schwierigkeiten bei der Schaffung der Stellen nach § 16a und wenn ja welche?

Sehr geehrter Herr Sengül,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

  1. Wie viele Stellen sind seitens des Jobcenters für das Beschäftigungsprogramms nach § 16a (ÖBS) eingeplant und wie viele sind tatsächlich bis zum heutigen Tage geschaffen worden?

 

ÖBS wird durch das Land Berlin in Kooperation mit dem JC und der Agentur für Arbeit organisiert in Kooperation mit dem JC und der Agentur für Arbeit. In 2008 sind 384 Stellen geplant, von denen bisher 185 Stellen geschaffen wurden.

 

 

  1. Wie ist bei den geschaffenen Stellen die Verteilung auf Männer, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Verteilung nach Altersgruppen?

 

Die Zugangsberechtigung zum Beschäftigungszuschuss regelt § 16a SGB II. Gefördert werden kann, wer die Voraussetzung der Langzeitarbeitslosigkeit nach § 18 SGB III erfüllt, mindestens 2 weitere in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse aufweist und voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Insofern werden sowohl junge als auch ältere Arbeitslose, Frauen und Männer sowie Personen deutscher und nichtdeutscher Herkunft gefördert.

  1. Wie viele Stellen wurden mit dem Beschäftigungzuschuss bei nichtgemeinützigen Arbeitgebern geschaffen und wie bewertet das Bezirksamt dies?

 

Es gibt aus der Wirtschaft leider kaum Nachfragen, mit BEZ Stellen zu schaffen. Daher wurden bisher nur wenige Arbeitsplätze geschaffen, was insofern bedauerlich ist, weil jeder geschaffenen Arbeitsplatz ein Arbeitsplatz ist, der eine Perspektive für Langzeitarbeitslose darstellt.

 

Nachfrage: Gab es Schwierigkeiten bei der Schaffung der Stellen nach § 16a und wenn ja welche?

 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Umsetzung von ÖBS-Stellen unter Zuhilfenahme des BEZ schwierig ist. Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 2.

 

 

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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