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Drucksache - DS/0907/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15. 7. 2008 beschlossen: 1. Die
sich aus der Fortschreibung
der Ausgaben für das Haushaltsjahr 2009 ergebenden
Veränderungen werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft entsprechend der beigefügten Anlage den betroffenen Bereichen zugeordnet. 2. Alle
Organisationseinheiten prüfen anhand vom Steuerungsdienst bereitgestellter
Auswertungen, ob aufgrund der eingetretenen bzw. zu erwartenden Entwicklungen Personaleinsparungen
durchzuführen sind, die eine Zuordnung zum ZeP und eine Inanspruchnahme der Option erfordern. Das Ergebnis ist
dem Personalservice bis zum 15. 8. 2008 mitzuteilen. 3. Die im Haushaltsplan für
2009 veranschlagte Pauschale Minderausgabe in Höhe von 3,6 Mio. € wird durch Inanspruchnahme des Jahresergebnisses
2007 (+ 6,3 Mio. €) ausgeglichen. 4. Die aus der Fortschreibung
2009 und dem Jahresergebnis verbleibenden Mittel in
Höhe von 3,3 Mio. € werden zum Ausgleich unabweisbarer Mehrbedarfe im
Rahmen der Haushaltswirtschaft und zur Abdeckung vorhandener Risiken
vorgehalten. 5. Die
Abteilung Gesundheit, Soziales und Beschäftigung wird beauftragt, dem
Bezirksamt bis zum. 2. 9. 2008 einen Bericht über das Ergebnis des Fallmanagements
2007, die Entwicklung des Fallmanagements 2008 und die personelle Situation
im Bereich des Fallmanagements vorzulegen. 6. Über die Umsetzung der von der
Bezirksverordnetenversammlung unterstützten finanzrelevanten Vorschläge
im Rahmen des BürgerInnenhaushalts wird vom Bezirksamt aufgrund einer gesonderten Vorlage
entschieden. Soweit Vorschläge nicht im Rahmen der vorhandenen Budgets der
Fachabteilungen durch veränderte
Prioritätensetzung umgesetzt werden können, sollen sie im Rahmen der nach Nr. 4
verbleibenden Mittel finanziert werden. Begründung: 1. Ausgangssituation Das Abgeordnetenhaus hat am 6. 12.
2007 den Doppelhaushalt 2008/2009
beschlossen. Damit liegt auch für 2009 ein gültiger Haushaltsplan
vor. Die
Bezirksverordnetenversammlung hat nach der ursprünglichen Ablehnung dem erneut vorgelegten Doppelhaushalt
am 23. 4. 2008 zugestimmt. Maßgeblich dafür waren insbesondere
zwischenzeitliche Verbesserungen bei den Zuweisungen durch den Senat und das
Abgeordnetenhaus. Im Zusammenhang mit der Zustimmung wurden noch weitere Beschlüsse
gefasst, die im Rahmen der Haushaltswirtschaft umzusetzen sind. Der Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses hat den von der BVV beschlossenen Haushaltsplan am 28. 5.
2008 zustimmend zur Kenntnis genommen. Im
Bezirkshaushalt sind die Ansätze für 2009 grundsätzlich entsprechend den
Ansätzen 2008 gebildet worden („gespiegelt“). Abweichend davon sind die
Ansätze bei einigen Transferausgaben in der von SenFin bereits für 2009
verändert zugewiesenen Höhe veranschlagt worden. Bei
der Aufstellung des Haushaltsplans sind
in einigen Bereichen Ansätze abweichend vom ursprünglichen
Eckwertebeschluss des Bezirksamts veranschlagt worden. Zum Ausgleich der daraus resultierenden Mehrausgaben sind
im Haushalt 2009 3,6 Mio. €
Pauschale Minderausgaben veranschlagt worden, die zu Beginn des
Haushaltsjahres aufzulösen sind. Im
Haushalt 2009 ist das Jahresergebnis 2007 (+ 6,3 Mio. €) zu
berücksichtigen. Für den Haushalt 2009 wurde
erstmalig im Bezirk ein Bürgerbeteiligungsverfahren - „BürgerInnenhaushalt“ -
durchgeführt. Die von den Bürgern gemachten Vorschläge liegen der BVV vor. Die
Möglichkeiten zur Umsetzung der von der BVV unterstützten Vorschläge sind im Rahmen der weiteren
Überlegungen zum Haushalt 2009 vom Bezirksamt zu prüfen. 2. Fortschreibung
der Zuweisungen für 2009 2.1 Produktsummenbudget Die der Haushaltsplanung 2008/2009 zugrunde liegenden
Zuweisungen für das Produktsummenbudget basierten auf den KLR-Ergebnissen 2006.
Die Zuweisungen waren – wie angekündigt – von SenFin auf der Grundlage der KLR-Ergebnisse
2007 fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist mit Schreiben SenFin vom 3. 6.
2008 nunmehr erfolgt. SenFin
hat im Rahmen der Fortschreibung
den an die Bezirke zu verteilenden Plafond aufgrund verschiedener
zwischenzeitlich eingetretener Sachverhalte um insgesamt 42,6 Mio. € erhöht. 2.2
Z-Teil Bei den Zuweisungen
für die Transferausgaben des Z-Teils sind keine Veränderungen erfolgt.
Erforderliche Korrekturen erfolgen erst im Rahmen der Basiskorrektur. 2.3
Einnahmevorgaben Die Einnahmevorgabe für die Verwaltungseinnahmen (E 3) und für die Beköstigung (E 5) sind fortgeschrieben
worden. 3. Wesentliche Sachverhalte im Rahmen der
Fortschreibung 2009
3.1 Im Rahmen der Fortschreibung des Produktsummenbudgets wurden
folgende Sachverhalte
von SenFin für alle Bezirke berücksichtigt: §
Beschlüsse
des Hauptausschusses zum Doppelhaushalt 15,35
Mio. € §
Kita Transferkostenerhöhung entsprechend
Istentwicklung 2007 20,0 Mio. € §
Erhöhung
für die ergänzende Betreuung an Schulen 4,8 Mio. € §
Preiserhöhungen
BBGes 2,2 Mio. € §
Vorfinanzierung
der Mehrkosten für Fallmanagement Soz 2,0 Mio. € §
Erhöhung
der Einnahmevorgabe Beköstigung (E5) 6,3 Mio. € §
Verwendung
des bisherigen Faktors für
die „sozialräumliche Entwicklungstendenz“ bei Planmengenprodukten §
Verteilung
HzE-Mittel nach Beschluss Jugendstadträte/RdB (50 % Planmengen/50% Ist) §
Aktualisierung
von Planmengenberechnungen (z.B. Bildungs- Index 2007) §
Wegfall
Faktor für erhöhten Raumbedarf für ndH-Schüler in Haupt- u. Realschulen §
Verdoppelung
der Mengen für die Europa-/Bundestagswahlen §
Einhaltung
Zielbudgets (außerhalb Normierung) bei Transfer- bzw. Verwaltungs-/Transferprodukten durch Anpassung der Zuweisungspreise/Zuweisungsmengen §
Fehlerkorrektur
Verteilung VBL-Sanierungsgeld 3.2 Darüber hinaus ist noch bedeutsam, dass keine Veränderung
der Veranschlagungsleitlinien
(Mindestvorgaben) bei den Lehr- u. Lernmitteln u. baulichen Unterhaltung erfolgt
ist. 4. Wesentliche Auswirkungen der
Fortschreibung auf den Bezirkshaushalt 2009 4.1 Die Auswirkungen der
Fortschreibungen auf den Bezirk sind in der Anlage dargestellt. Die Folgerungen
sind im Rahmen der Haushaltswirtschaft durch Sperrung von Ansätzen oder
Zulassung von Mehrausgaben zu ziehen; soweit nicht nur ein Titel für die
Zuordnung der Veränderungen in Frage kommt, sind die betroffenen Titel von den
Dienststellen noch zu ermitteln. 4.2 Bezogen auf das Produktsummenbudget stellen sich
die Veränderungen zusammenfassend wie folgt dar: §
Gesamterhöhung
der Ausgaben
13,8 Mio.€ §
Davon
sind entsprechend den zugrundeliegenden Sachverhalten an die
betroffenen Bereiche unmittelbar weiterzuleiten
(„durchzureichen“) – s. Anlage 13,2
Mio.
€ §
Es
verbleiben 0,6 Mio.
€ Hinsichtlich der Veränderungen beim Wohnungsamt und dem
Fallmanagement Soz ist folgendes anzumerken: §
Wohnungsamt SenFin hat bereits aufgrund gesetzlicher Änderungen erwartete
Mengen-erhöhungen beim Wohngeld berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine
Verbesserung in Höhe von 0,34 Mio.€ (unnormiert). Das Wohnungsamt selbst
geht nach derzeitiger Einschätzung von einem geringeren Mengenzuwachs aus.
Wegen einer möglichen (negativen) Basiskorrektur bei geringeren Istmengen und
im Interesse einer Vermeidung späteren Personalüberhangs sollte zunächst von einem Personalmehrbedarf in Höhe
von 3 vorübergehend in 2009 zu
beschäftigenden MitarbeiterInnen
und weiteren 3 dauerhaft zu beschäftigenden MitarbeiterInnen ausgegangen
werden. Der Gesamtbedarf dafür beträgt zwischen 0,20 bis 0,26 Mio. € . Um einen
eventuell auftretenden weiteren
Bedarf decken zu können
bzw. eine mögliche Basiskorrektur abzusichern, sollte der volle Betrag von 0,34
Mio. € für das Wohnungsamt bereitgehalten werden. Fallmanagement Eingliederungshilfe (Soz) SenFin hat erstmals für 2009 den Bezirken die für die
Durchführung des Fallmanagements erforderlichen zusätzlichen Mittel 0,2 Mio
€ (unnormiert) zum Einsatz von mehr Personal im Voraus zugewiesen. Für den
Fall, dass die vereinbarte Absenkung der Transferkosten nicht erreicht wird,
wird der zusätzlich zugewiesene Betrag im Rahmen der Basiskorrektur wieder
zurückgeführt. Vor dem Hintergrund, dass das Fallmanagement bisher nicht zu den
vereinbarten Einsparungen geführt hat (auch 2007 wurde das Ziel nicht erreicht)
hat die Fachabteilung den Auftrag, dem Bezirksamt bis zum 2. 9. 2008 einen Bericht vorzulegen
über die Ergebnisse des bisherigen Fallmanagements, die Entwicklung des derzeit
laufenden Fallmanagements und die personelle Situation. Erst danach soll
entschieden werden, ob die zusätzlichen Mittel für die Bereitstellung
zusätzlichen Personals erforderlich sind. In jedem Fall steht der Betrag auch
nicht für andere Zwecke zur Verfügung, da eine negative Basiskorrektur nach den
bisherigen Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden kann. 4.3 Anhand der vorliegenden
Unterlagen wurde für die einzelnen
Produktbereiche geprüft, ob sich gegenüber den bisherigen Berechnungen und den gebildeten Ansätzen wesentliche Veränderungen durch die
Neuberechnung der Zuweisungen für
2009 ergeben. Im Ergebnis sind folgende
Bereiche besonders auffällig: §
Soziale
Dienste Bei den
Produkten der sogen. freiwilligen sozialen Leistungen hat sich eine
Budgetreduzierung ergeben. Die Gründe für diese Reduzierungen werden derzeit
vom Bereich Soziales geprüft. §
Gesundheit Hier hat sich ebenfalls eine nicht unerhebliche Budgetreduzierung aufgrund
verringerter Mengen ergeben. Ob diese im Zusammenhang mit nicht besetzten Stellen des Bereichs stehen und
welche Auswirkungen ggf. auch auf die strukturellen Veränderungen im
öffentlichen Gesundheitsdienst zurückzuführen sind, kann derzeit noch nicht
abschließend beurteilt werden. Hier soll zunächst die weitere Entwicklung beobachtet werden. 5. Jahresergebnis 2007 Im Haushaltsplan 2009 ist das Jahresergebnis 2007
orientiert am Jahresergebnis 2006 und den seinerzeitigen Erkenntnissen zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2007 mit 0,0 Mio. € veranschlagt worden. Das tatsächliche Jahresergebnis 2007 beträgt +
6,3 Mio. € Diese zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel sind zum Ausgleich der
veranschlagten Pauschalen Minderausgaben in Höhe von 3,6 Mio. € einzusetzen. Damit verbleiben 2,7
Mio. €. 6. Verwendung verbleibender Mittel
Nach Berücksichtigung der in den Nrn. 4 und 5
dargestellten Sachverhalte verbleiben zunächst
§
aus
der veränderten Fortschreibung 0,6 Mio. € §
aus dem
Jahresergebnis 2,7
Mio. € §
insgesamt
3,3 Mio. € Diese Mittel sollen vorrangig für die Zulassung von im Laufe
der Folgende Risiken sind derzeit im Rahmen des
Doppelhaushalts 2008/2009 bekannt: 2008 2009 Summe Mio. € Mio. € Mio.
€ Miete für Eigennutzung Bethanien an GSE 0,32[1] 0,32 Erstattung VbL-Steigerung an EKC 1,7[2] 0,5 2,2 Nicht aus Rücklage ausgleichbare Verluste SSK 0,34 0,34 Insgesamt 2,04 0,82 2,86 [1] Der Mehrbedarf 2008 in Höhe von 0,1 Mio € kann voraussichtlich im Rahmen der Bewilligungsmittel ausgeglichen werden. [1] Soweit nicht eine Basiskorrektur für 2008 erfolgt; bei Basiskorrektur würde noch ein Risiko in Höhe von 0,4 Mio. € verbleiben. Nicht berücksichtigt in der Zusammenstellung der Risiken
sind die ggf. noch verbleibenden Forderungen
des EKC aus Personalkostenrückstellungen. Nachdem Sen Fin zwischenzeitlich
u.a. die volle Finanzierung der sich aus den Arbeitszeitkonten ergebenden
Verpflichtungen (Anteil Friedrichshain-Kreuzberg ca. 0,7 Mio. €) zugesagt hat,
verbleibt für den Bezirk zunächst noch ein restliches Risiko in Höhe von etwa
1,3 Mio. € aus Zusagen vor dem 1. 1. 2006
im Rahmen der Altersteilzeit; hierzu hat SenFin ein gesondertes
Schreiben nach Befassung des Hauptausschusses angekündigt. Der Hauptausschuss
hat am 9. 7. 2008 entsprechend einem Vorschlag von SenFin einen 80 %igen
Ausgleich durch Basiskorrektur zugesagt. Somit verbleiben für den Bezirk rd.
0,3 Mio. € als Risiko. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind mögliche
Überschreitungen der Mediankosten bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen;
hier bleiben auch die Ergebnisse der derzeit auch im politischen Bereich geführten Diskussionen abzuwarten. Aufgrund der dargestellten Situation sind derzeit keine
Notwendigkeiten für steuernde
Eingriffe in die Haushaltswirtschaft 2009 erkennbar; damit können aus jetziger Sicht die zum Ausgleich
der Pauschalen Minderausgaben 2008 vom Bezirksamt beschlossenen Maßnahmen ab
Beginn des Haushaltsjahres 2009 grundsätzlich entfallen (insbesondere Stellenbesetzungssperre, Sperre der Mittel für die bauliche
Unterhaltung). Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich der in 2008 verhängten
Sperren bei den Bewirtschaftungsausgaben (0,79 Mio. €), wobei die
tatsächlichen Einsparungen derzeit noch nicht vollständig eingeschätzt werden
können (mögliche Energiekostensteigerungen insbesondere infolge der massiven
Steigerung der Rohölpreise). In diesem Zusammenhang sind auch mögliche Mehrbedarfe zur
Umsetzung von Vorschlägen aus dem Beteiligungsverfahren BürgerInnenhaushalt
zu betrachten. Über die Umsetzung
der von der Bezirksverordnetenversammlung unterstützten finanzrelevanten
Vorschläge wird das
Bezirksamt aufgrund einer gesonderten Vorlage entscheiden. Soweit Vorschläge nicht durch
veränderte Prioritätensetzung im Rahmen der vorhandenen Fachbudgets umgesetzt werden können, sollen sie im
Rahmen der nach Nr. 6 verbleibenden Mittel finanziert werden. 7. Inanspruchnahme der ZeP-Option 7.1 Der Optionsbetrag für die Versetzung
von Dienstkräften zum ZeP ohne zusätzliche 0,9
Mio. € auf 0,7 Mio. € verringert worden. 7.2 Ob eine
Inanspruchnahme infolge der vorgesehenen Budgetveränderungen erforderlich
ist, kann derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Hierzu ist von allen Organisationseinheiten
anhand vom Steuerungsdienst bereitgestellter Auswertungen eine Prüfung durchzuführen,
ob aufgrund der eingetretenen bzw. zu erwartenden Entwicklungen Personaleinsparungen
durchzuführen sind, die eine Zuordnung zum ZeP und eine Inanspruchnahme der
Option erfordern. Das Ergebnis muss wegen der vom Hauptausschuss gesetzten
Frist bis zum 15. 8. 2009
vorliegen. 7.3 Da in vermehrtem Maße Dienstkräfte vom Jobcenter in
den Bezirk zurückkehren, für die im Bezirk keine weiteren
Verwendungsmöglichkeiten bestehen, entsteht bereits in 2008 ein zusätzlicher
Optionsbedarf. Das Bezirksamt hat deshalb einen Antrag an SenFin zur Erhöhung
des Optionsbetrages gestellt. Sofern diesem nicht oder nicht in ausreichendem
Maße stattgegeben werden sollte, ergibt sich eventuell die Notwendigkeit,
die Vorziehung eines Teilbetrages
der Option 2009 zu beantragen. In
diesem Zusammenhang ist auch auf ein mögliches Risiko hinzuweisen, dass
sich im Rahmen der notwendigen Umorganisation des Jobcenters ergeben könnte.
Sollte ein Personalübergang von Dienstkräften des Bezirks zum Bund erforderlich
werden, ist damit zu rechnen, dass eine größere Zahl an Dienstkräften dem
Übergang widersprechen würde; dies würde ein zusätzliches
Personalüberhangsproblem bedeuten, für das eine entsprechende ZeP-Option
derzeit nicht gesichert ist. 8. Beschlüsse der BVV zum
Doppelhaushalt 8.1 Die BVV hat im Rahmen der Beschlussfassung
zu dem erneut vorgelegten Doppelhaushalt am 23. 4. 2008
weitere Beschlüsse gefasst, die im Rahmen der Haushaltswirtschaft umzusetzen
sind. 8.2 Dem Auftrag zur Schaffung zusätzlicher
Ausbildungsstellen (DS/620-3/III) ist vom Bezirksamt entsprochen worden (s.
von der BVV am 28. 5. 2008 zur Kenntnis genommene Vorlage des Bezirksamts). 8.3 Mit dem Beschluss DS/620-4/III
ist das Bezirksamt unter der Überschrift „Bewirtschaftungskosten senken,
mehr Bildung ermöglichen“ beauftragt worden, in 2008 zusätzliche Einsparungen
bei den Bewirtschaftungsausgaben (Titel 517 01) gegebenenfalls zur Erhöhung des
Medienetats (3723/523 06)
um 0,38 Mio. € zu verwenden und mit Priorität 2 die Mittel für die Unterhaltung der
Grünflächen (4720/ 521 10) um den gleichen Betrag zu erhöhen. Eine
Einschätzung zur Umsetzung ist – wie im Beschluss vorgesehen - erst nach
Auswertung der Daten des 3. Quartals 2008 möglich. Der Beschluss betrifft nicht
den Haushalt 2009. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die betroffenen Sachverhalte
im Rahmen der Umsetzung von Bürgervorschlägen im Rahmen des BürgerInnenhaushalts
erneut behandelt werden. 8.4 Der Beschluss DS/620-5/III – Ausbau
der Familienförderung verantwortlich absichern – bezieht sich zunächst auch
nur auf das Haushaltsjahr 2008. Die Verstärkung der Mittel zur Förderung
der Erziehung in der Familie nach § 16 KJHG (4010/671 61) um 0,95 Mio. € ist
für das Jahr 2008 durch Einsparungen im Rahmen des Einzelplans Jugend bezogen
auf den ursprünglichen Zielbetrag derzeit weitestgehend erfüllt. In 2009 stellt sich die Situation zunächst anders dar. Die
Mittel für die Hilfe zur Erziehung sind entsprechend einem Beschluss der
Jugendstadträte und des RdB zwischen den Bezirken anders verteilt worden. Dies
führt für den Bezirk zu einer Erhöhung der Mittel um 3,28 Mio. € auf
32,9 Mio. € (davon 29,2 Mio. € Transferausgaben). Entsprechend dem Beschluss des RdB soll
eine Basiskorrektur der Mengen nicht mehr stattfinden. Damit ergibt sich
grundsätzlich die Möglichkeit der Umschichtung von Mitteln der Hilfe zur
Erziehung in den Präventivbereich. Allerdings ist dies nur insoweit zulässig,
als das die verbleibenden Mittel ausreichen, um den Bedarf der individuellen Rechtsansprüche auf
Leistungen der Hilfe zur Erziehung
zu decken. In diesem Zusammenhang
ist zu bemerken, dass die Kostensatzerhöhungen nicht bei der Zuweisung
berücksichtigt worden ist und die Transfer-Istausgaben für die Hilfe zur
Erziehung in 2007 28,7 Mio. €
betragen haben. 8.5 Durch Beschluss DS/620-7/III
sind die Mittel für die Veranstaltungen der Beauftragten bei 3300/540 53
gesperrt worden. Das Freigabeerfordernis durch den zuständigen Fachausschuss nach Vorlage einer Jahresplanung
ist nicht auf das Haushaltsjahr 2008 beschränkt und gilt daher auch für 2009. Rechtsgrundlage: § 15 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: )
Keine über die vorstehenden b)
Personalwirtschaftliche
Ausgaben: ) Berlin, Dr. Schulz Klebba Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt,
Investitionen überwiesen. Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. 24.09.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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