Drucksache - DS/0907/III  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Zuweisungen für das Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Finanzen, Kultur, Bildung und SportVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
23.09.2008    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15. 7. 2008 beschlossen:

 

1.         Die sich aus der  Fortschreibung der Ausgaben für das Haushaltsjahr 2009                 ergebenden Veränderungen werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft

entsprechend der beigefügten Anlage  den betroffenen Bereichen zugeordnet.

 

 2.        Alle Organisationseinheiten prüfen anhand vom Steuerungsdienst bereitgestellter Auswertungen, ob aufgrund der eingetretenen bzw. zu erwartenden Entwicklungen Personaleinsparungen durchzuführen sind, die eine Zuordnung zum ZeP und  eine Inanspruchnahme der Option erfordern. Das Ergebnis ist dem Personalservice bis zum 15. 8. 2008 mitzuteilen.

 

 3.        Die im Haushaltsplan für 2009 veranschlagte Pauschale Minderausgabe

in Höhe von 3,6 Mio. € wird durch Inanspruchnahme des Jahresergebnisses 2007 (+ 6,3 Mio. €) ausgeglichen.

 

 4.        Die aus der Fortschreibung 2009 und dem Jahresergebnis verbleibenden

Mittel in Höhe von 3,3 Mio. € werden zum Ausgleich unabweisbarer Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltswirtschaft und zur Abdeckung vorhandener Risiken vorgehalten.

       

5.         Die Abteilung Gesundheit, Soziales und Beschäftigung wird beauftragt, dem Bezirksamt bis zum. 2. 9. 2008 einen Bericht über das Ergebnis des Fallmanagements 2007, die Entwicklung des Fallmanagements 2008 und die personelle Situation im Bereich des Fallmanagements vorzulegen.

      

6.        Über  die Umsetzung  der von der  Bezirksverordnetenversammlung unterstützten finanzrelevanten Vorschläge im Rahmen des BürgerInnenhaushalts  wird vom Bezirksamt aufgrund einer gesonderten Vorlage entschieden. Soweit Vorschläge nicht im Rahmen der vorhandenen Budgets der Fachabteilungen  durch veränderte Prioritätensetzung umgesetzt werden können, sollen sie im Rahmen der nach Nr. 4 verbleibenden Mittel finanziert werden.
 

    

 

 

 

 

Begründung:

 

1.            Ausgangssituation

 

       Das Abgeordnetenhaus hat am 6. 12. 2007 den Doppelhaushalt 2008/2009  beschlossen. Damit liegt auch für 2009 ein gültiger Haushaltsplan vor.

      

       Die Bezirksverordnetenversammlung hat nach der ursprünglichen   Ablehnung  dem erneut vorgelegten Doppelhaushalt am 23. 4. 2008 zugestimmt. Maßgeblich dafür waren insbesondere zwischenzeitliche Verbesserungen bei den Zuweisungen durch den Senat und das Abgeordnetenhaus. Im Zusammenhang mit der Zustimmung wurden noch weitere Beschlüsse gefasst, die im Rahmen der Haushaltswirtschaft  umzusetzen sind.

 

       Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat den von der BVV beschlossenen Haushaltsplan am 28. 5. 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

       Im Bezirkshaushalt sind die Ansätze für 2009 grundsätzlich entsprechend den Ansätzen 2008 gebildet worden („gespiegelt“). Abweichend davon sind die Ansätze bei einigen Transferausgaben in der von SenFin bereits für 2009 verändert zugewiesenen Höhe veranschlagt worden.

 

       Bei der Aufstellung des Haushaltsplans sind  in einigen Bereichen Ansätze abweichend vom ursprünglichen Eckwertebeschluss des Bezirksamts veranschlagt worden. Zum Ausgleich der  daraus resultierenden Mehrausgaben sind im Haushalt 2009  3,6 Mio. € Pauschale Minderausgaben veranschlagt worden, die zu Beginn des Haushaltsjahres aufzulösen sind.

 

       Im Haushalt 2009 ist das Jahresergebnis 2007 (+ 6,3 Mio. €) zu berücksichtigen.

 

       Für den Haushalt 2009 wurde erstmalig im Bezirk ein Bürgerbeteiligungsverfahren   

- „BürgerInnenhaushalt“ - durchgeführt. Die von den Bürgern gemachten Vorschläge liegen der BVV vor. Die Möglichkeiten zur Umsetzung der von der BVV unterstützten Vorschläge  sind im Rahmen der weiteren Überlegungen zum Haushalt 2009 vom Bezirksamt  zu prüfen.

 

2.            Fortschreibung der Zuweisungen für 2009

           

2.1 Produktsummenbudget

 

 Die der Haushaltsplanung 2008/2009 zugrunde liegenden Zuweisungen für das Produktsummenbudget basierten auf den KLR-Ergebnissen 2006. Die Zuweisungen waren – wie angekündigt – von SenFin auf der Grundlage der KLR-Ergebnisse 2007 fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist mit Schreiben SenFin vom 3. 6. 2008 nunmehr erfolgt.

 

       SenFin hat im Rahmen der Fortschreibung  den an die Bezirke zu verteilenden Plafond aufgrund verschiedener zwischenzeitlich eingetretener Sachverhalte um insgesamt 42,6 Mio. € erhöht.

      

 

 

2.2 Z-Teil

 

Bei den Zuweisungen für die Transferausgaben des Z-Teils sind keine Veränderungen erfolgt. Erforderliche Korrekturen erfolgen erst im Rahmen der Basiskorrektur.

 

2.3 Einnahmevorgaben

 

Die Einnahmevorgabe für die Verwaltungseinnahmen (E 3)  und  für die Beköstigung (E 5) sind fortgeschrieben worden.

 

3. Wesentliche Sachverhalte im Rahmen der Fortschreibung 2009

 

3.1  Im Rahmen der Fortschreibung des Produktsummenbudgets wurden folgende    Sachverhalte von SenFin für alle Bezirke berücksichtigt:

 

§         Beschlüsse des Hauptausschusses zum Doppelhaushalt                                   15,35 Mio. €

§         Kita Transferkostenerhöhung entsprechend Istentwicklung

2007                                                         20,0   Mio. €

§         Erhöhung für die ergänzende Betreuung an Schulen                                    4,8   Mio. €

§         Preiserhöhungen BBGes                                                                                    2,2   Mio. €

§         Vorfinanzierung der Mehrkosten für Fallmanagement Soz                                          2,0   Mio. €

§         Erhöhung der Einnahmevorgabe Beköstigung (E5)                                           6,3   Mio. €

§         Verwendung des bisherigen Faktors  für die „sozialräumliche

Entwicklungstendenz“ bei Planmengenprodukten

§         Verteilung HzE-Mittel nach Beschluss Jugendstadträte/RdB

(50 % Planmengen/50% Ist)

§         Aktualisierung von Planmengenberechnungen (z.B. Bildungs-

Index 2007)

§         Wegfall Faktor für erhöhten Raumbedarf für ndH-Schüler

in Haupt- u. Realschulen

§         Verdoppelung der Mengen für die Europa-/Bundestagswahlen

§         Einhaltung Zielbudgets (außerhalb Normierung) bei Transfer- bzw.

Verwaltungs-/Transferprodukten  durch Anpassung der Zuweisungspreise/Zuweisungsmengen

§         Fehlerkorrektur Verteilung VBL-Sanierungsgeld

 

3.2   Darüber hinaus ist noch bedeutsam, dass keine Veränderung der  Veranschlagungsleitlinien (Mindestvorgaben) bei den Lehr- u. Lernmitteln u. baulichen Unterhaltung erfolgt ist.

 

4.   Wesentliche Auswirkungen der Fortschreibung auf den Bezirkshaushalt 2009

 

4.1 Die Auswirkungen der Fortschreibungen auf den Bezirk sind in der Anlage   

       dargestellt. Die Folgerungen sind im Rahmen der Haushaltswirtschaft durch Sperrung von Ansätzen oder Zulassung von Mehrausgaben zu ziehen; soweit nicht nur ein Titel für die Zuordnung der Veränderungen in Frage kommt, sind die betroffenen Titel von den Dienststellen noch zu ermitteln. 

 

4.2 Bezogen auf das Produktsummenbudget stellen sich die Veränderungen zusammenfassend wie folgt dar:

 

§         Gesamterhöhung der Ausgaben                                                                        13,8   Mio.€

§         Davon sind entsprechend den zugrundeliegenden

            Sachverhalten an die betroffenen Bereiche unmittelbar

            weiterzuleiten („durchzureichen“) – s. Anlage                                          13,2          Mio. €

 

§         Es verbleiben                                                                                                                0,6             Mio. €

 

 Hinsichtlich der Veränderungen beim Wohnungsamt und

       dem Fallmanagement Soz ist folgendes anzumerken:

 

§         Wohnungsamt

SenFin hat bereits aufgrund gesetzlicher Änderungen erwartete Mengen-erhöhungen beim Wohngeld berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von 0,34 Mio.€ (unnormiert). Das Wohnungsamt selbst geht nach derzeitiger Einschätzung von einem geringeren Mengenzuwachs aus. Wegen einer möglichen (negativen) Basiskorrektur bei geringeren Istmengen und im Interesse einer Vermeidung späteren Personalüberhangs sollte zunächst  von einem Personalmehrbedarf in Höhe von 3  vorübergehend in 2009 zu beschäftigenden MitarbeiterInnen   und weiteren 3 dauerhaft zu beschäftigenden MitarbeiterInnen ausgegangen werden. Der Gesamtbedarf dafür beträgt zwischen 0,20 bis 0,26 Mio. € . Um einen eventuell auftretenden weiteren  Bedarf  decken zu können bzw. eine mögliche Basiskorrektur abzusichern, sollte der volle Betrag von 0,34 Mio. € für das Wohnungsamt bereitgehalten werden.  

 

Fallmanagement Eingliederungshilfe (Soz)

SenFin hat erstmals für 2009 den Bezirken die für die Durchführung des Fallmanagements erforderlichen zusätzlichen Mittel 0,2 Mio € (unnormiert) zum Einsatz von mehr Personal im Voraus zugewiesen. Für den Fall, dass die vereinbarte Absenkung der Transferkosten nicht erreicht wird, wird der zusätzlich zugewiesene Betrag im Rahmen der Basiskorrektur wieder zurückgeführt. Vor dem Hintergrund, dass das Fallmanagement bisher nicht zu den vereinbarten Einsparungen geführt hat (auch 2007 wurde das Ziel nicht erreicht) hat die Fachabteilung den Auftrag, dem Bezirksamt bis zum  2. 9. 2008 einen Bericht vorzulegen über die Ergebnisse des bisherigen Fallmanagements, die Entwicklung des derzeit laufenden Fallmanagements und die personelle Situation. Erst danach soll entschieden werden, ob die zusätzlichen Mittel für die Bereitstellung zusätzlichen Personals erforderlich sind. In jedem Fall steht der Betrag auch nicht für andere Zwecke zur Verfügung, da eine negative Basiskorrektur nach den bisherigen Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden kann.

 

4.3 Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde  für die einzelnen Produktbereiche geprüft, ob sich gegenüber  den bisherigen Berechnungen und den gebildeten Ansätzen  wesentliche Veränderungen durch die Neuberechnung der  Zuweisungen für 2009 ergeben. Im Ergebnis sind folgende  Bereiche besonders auffällig:

 

§         Soziale Dienste

Bei  den Produkten der sogen. freiwilligen sozialen Leistungen hat sich eine Budgetreduzierung ergeben. Die Gründe für diese Reduzierungen werden derzeit vom Bereich Soziales geprüft. 

 

§         Gesundheit

Hier hat sich ebenfalls  eine nicht unerhebliche Budgetreduzierung aufgrund verringerter Mengen ergeben. Ob diese im Zusammenhang mit nicht besetzten

Stellen des Bereichs stehen und welche Auswirkungen ggf. auch auf die strukturellen Veränderungen im öffentlichen Gesundheitsdienst zurückzuführen

sind, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Hier soll zunächst  die weitere Entwicklung beobachtet werden.

 

5.  Jahresergebnis 2007

 

 Im Haushaltsplan 2009 ist das Jahresergebnis 2007 orientiert  am 

 Jahresergebnis 2006 und den seinerzeitigen Erkenntnissen zur

 Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2007 mit  0,0 Mio. € veranschlagt

 worden. Das tatsächliche Jahresergebnis 2007 beträgt                           + 6,3 Mio. €

 

 Diese zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel sind  zum

 Ausgleich der  veranschlagten Pauschalen Minderausgaben in

 Höhe von               3,6 Mio. €

 einzusetzen.

 

 Damit verbleiben                           2,7 Mio. €.         

    

6. Verwendung verbleibender Mittel

 

Nach Berücksichtigung der in den  Nrn. 4 und 5  dargestellten Sachverhalte

 

verbleiben zunächst 

§         aus der veränderten Fortschreibung                                                                              0,6 Mio. €

§         aus dem Jahresergebnis                                                                                        2,7 Mio. €

§         insgesamt                                                                                                                     3,3 Mio. €

 

Diese Mittel sollen vorrangig für die Zulassung von im Laufe der
Haushaltswirtschaft auftretenden unabweisbaren Mehrbedarfen
und zur Absicherung bestehender Risiken vorgehalten werden.

 

Folgende Risiken sind derzeit im Rahmen des Doppelhaushalts

2008/2009 bekannt:

                                                                                                                                                                        2008                            2009          Summe

                                                                                                                                                                        Mio. €                           Mio. €         Mio. €

 

Miete für Eigennutzung Bethanien

an GSE                                                                        0,32[1]          0,32

Erstattung VbL-Steigerung an EKC      1,7[2]                              0,5             2,2

Nicht aus Rücklage ausgleichbare

Verluste SSK                                   0,34                                               0,34

 

Insgesamt                                          2,04                               0,82           2,86

 

 

[1] Der Mehrbedarf  2008 in Höhe von 0,1 Mio €  kann voraussichtlich im Rahmen der Bewilligungsmittel ausgeglichen werden.

[1] Soweit nicht eine Basiskorrektur  für 2008 erfolgt; bei Basiskorrektur würde noch ein Risiko in Höhe von

0,4 Mio. € verbleiben.

 

 

Nicht berücksichtigt in der Zusammenstellung der Risiken sind die ggf. noch verbleibenden  Forderungen des EKC aus Personalkostenrückstellungen. Nachdem Sen Fin zwischenzeitlich u.a. die volle Finanzierung der sich aus den Arbeitszeitkonten ergebenden Verpflichtungen (Anteil Friedrichshain-Kreuzberg ca. 0,7 Mio. €) zugesagt hat, verbleibt für den Bezirk zunächst noch ein restliches Risiko in Höhe von etwa 1,3 Mio. € aus Zusagen vor dem 1. 1. 2006  im Rahmen der Altersteilzeit; hierzu hat SenFin ein gesondertes Schreiben nach Befassung des Hauptausschusses angekündigt. Der Hauptausschuss hat am 9. 7. 2008 entsprechend einem Vorschlag von SenFin einen 80 %igen Ausgleich durch Basiskorrektur zugesagt. Somit verbleiben für den Bezirk rd. 0,3 Mio. € als Risiko.

 

Ebenfalls nicht berücksichtigt sind mögliche Überschreitungen der Mediankosten bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen; hier bleiben auch die Ergebnisse der derzeit auch im politischen  Bereich  geführten Diskussionen abzuwarten.

                                                                                                                                                 

Aufgrund der dargestellten Situation sind derzeit keine Notwendigkeiten

für  steuernde Eingriffe in die Haushaltswirtschaft 2009  erkennbar; damit können aus jetziger Sicht die zum Ausgleich der Pauschalen Minderausgaben 2008 vom Bezirksamt beschlossenen Maßnahmen ab Beginn des Haushaltsjahres 2009 grundsätzlich  entfallen (insbesondere Stellenbesetzungssperre,  Sperre der Mittel für die bauliche Unterhaltung). Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich der in 2008 verhängten Sperren bei den Bewirtschaftungsausgaben (0,79 Mio. €), wobei die tatsächlichen Einsparungen derzeit noch nicht vollständig eingeschätzt werden können (mögliche Energiekostensteigerungen insbesondere infolge der massiven Steigerung der Rohölpreise). 

 

In diesem Zusammenhang sind auch mögliche Mehrbedarfe zur Umsetzung von Vorschlägen aus dem Beteiligungsverfahren BürgerInnenhaushalt zu betrachten.  Über die Umsetzung der von der Bezirksverordnetenversammlung unterstützten finanzrelevanten Vorschläge   wird das Bezirksamt aufgrund einer gesonderten Vorlage entscheiden.  Soweit Vorschläge nicht durch veränderte Prioritätensetzung im Rahmen der vorhandenen Fachbudgets  umgesetzt werden können, sollen sie im Rahmen der nach Nr. 6 verbleibenden Mittel finanziert werden.

 

 

7.   Inanspruchnahme der ZeP-Option

 

7.1 Der Optionsbetrag für die Versetzung von Dienstkräften zum ZeP ohne zusätzliche
      Mitgabe von Mitteln ist im Rahmen der Fortschreibung für den Bezirk von bisher

 0,9 Mio. € auf 0,7 Mio.   verringert worden.

 

7.2 Ob eine Inanspruchnahme infolge der vorgesehenen Budgetveränderungen

      erforderlich ist, kann derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Hierzu ist

       von allen Organisationseinheiten anhand vom Steuerungsdienst bereitgestellter Auswertungen eine Prüfung durchzuführen, ob aufgrund der eingetretenen bzw. zu erwartenden Entwicklungen Personaleinsparungen durchzuführen sind, die eine Zuordnung zum ZeP und eine Inanspruchnahme der Option erfordern. Das Ergebnis muss wegen der vom Hauptausschuss gesetzten Frist  bis zum 15. 8. 2009 vorliegen.

 

7.3  Da in vermehrtem Maße Dienstkräfte vom Jobcenter in den Bezirk zurückkehren, für die im Bezirk keine weiteren Verwendungsmöglichkeiten bestehen, entsteht bereits in 2008 ein zusätzlicher Optionsbedarf. Das Bezirksamt hat deshalb einen Antrag an SenFin zur Erhöhung des Optionsbetrages gestellt. Sofern diesem nicht oder nicht in ausreichendem Maße stattgegeben werden sollte, ergibt sich eventuell die Notwendigkeit, die  Vorziehung eines Teilbetrages der Option 2009 zu beantragen.

       In diesem Zusammenhang ist auch auf ein mögliches Risiko hinzuweisen, dass sich im Rahmen der notwendigen Umorganisation des Jobcenters ergeben könnte. Sollte ein Personalübergang von Dienstkräften des Bezirks zum Bund erforderlich werden, ist damit zu rechnen, dass eine größere Zahl an Dienstkräften dem Übergang widersprechen würde; dies würde ein zusätzliches Personalüberhangsproblem bedeuten, für das eine entsprechende ZeP-Option derzeit nicht gesichert ist.

 

8.   Beschlüsse der BVV zum Doppelhaushalt

 

8.1 Die BVV hat im Rahmen der Beschlussfassung zu dem erneut vorgelegten

       Doppelhaushalt am 23. 4. 2008 weitere Beschlüsse gefasst, die im Rahmen der Haushaltswirtschaft umzusetzen sind.

 

8.2 Dem Auftrag zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen (DS/620-3/III) ist vom Bezirksamt entsprochen worden (s. von der BVV am 28. 5. 2008 zur Kenntnis genommene Vorlage des Bezirksamts).

 

8.3 Mit dem Beschluss DS/620-4/III ist das Bezirksamt unter der Überschrift „Bewirtschaftungskosten senken, mehr Bildung ermöglichen“  beauftragt worden, in 2008 zusätzliche Einsparungen bei den Bewirtschaftungsausgaben (Titel 517 01) gegebenenfalls zur Erhöhung des Medienetats (3723/523 06)  um

0,38 Mio. € zu verwenden und  mit Priorität 2 die Mittel für die Unterhaltung der Grünflächen (4720/ 521 10) um den gleichen Betrag zu erhöhen. Eine Einschätzung zur Umsetzung ist – wie im Beschluss vorgesehen - erst nach Auswertung der Daten des 3. Quartals 2008 möglich. Der Beschluss betrifft nicht den Haushalt 2009. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die betroffenen Sachverhalte im Rahmen der Umsetzung von Bürgervorschlägen im Rahmen des BürgerInnenhaushalts erneut behandelt werden.

 

8.4 Der Beschluss DS/620-5/III – Ausbau der Familienförderung verantwortlich absichern – bezieht sich zunächst auch nur auf das Haushaltsjahr 2008. Die Verstärkung der Mittel zur Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 KJHG (4010/671 61) um 0,95 Mio. € ist für das Jahr 2008 durch Einsparungen im Rahmen des Einzelplans Jugend bezogen auf den ursprünglichen Zielbetrag derzeit weitestgehend erfüllt.

 In 2009 stellt sich die Situation zunächst anders dar. Die Mittel für die Hilfe zur Erziehung sind entsprechend einem Beschluss der Jugendstadträte und des RdB zwischen den Bezirken anders verteilt worden. Dies führt für den Bezirk zu einer Erhöhung der Mittel um 3,28 Mio. € auf 32,9 Mio. € (davon 29,2 Mio. € Transferausgaben).  Entsprechend dem Beschluss des RdB soll eine Basiskorrektur der Mengen nicht mehr stattfinden. Damit ergibt sich grundsätzlich die Möglichkeit der Umschichtung von Mitteln der Hilfe zur Erziehung in den Präventivbereich. Allerdings ist dies nur insoweit zulässig, als das die verbleibenden Mittel ausreichen, um den Bedarf  der individuellen Rechtsansprüche auf Leistungen  der Hilfe zur Erziehung zu decken.  In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Kostensatzerhöhungen nicht bei der Zuweisung berücksichtigt worden ist und die Transfer-Istausgaben für die Hilfe zur Erziehung in 2007  28,7 Mio. € betragen haben.

 

8.5 Durch Beschluss DS/620-7/III sind die Mittel für die Veranstaltungen der Beauftragten bei 3300/540 53 gesperrt worden. Das Freigabeerfordernis durch den

zuständigen Fachausschuss nach Vorlage einer Jahresplanung ist nicht auf das Haushaltsjahr 2008 beschränkt und gilt daher auch für 2009.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15  BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             ) Keine über die vorstehenden
                                                                                    ) Ausführungen hinausgehenden
                                                                                    ) Auswirkungen

b)      Personalwirtschaftliche Ausgaben:             )

 

Berlin,

 

                                                                                   

Dr. Schulz                                                                   Klebba

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadträtin

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen überwiesen.

 

23.09.2008

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

24.09.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 



[1] Der Mehrbedarf  2008 in Höhe von 0,1 Mio €  kann voraussichtlich im Rahmen der Bewilligungsmittel ausgeglichen werden.

[2] Soweit nicht eine Basiskorrektur  für 2008 erfolgt; bei Basiskorrektur würde noch ein Risiko in Höhe von

0,4 Mio. € verbleiben.

 
 

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