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Drucksache - DS/0806/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der
Eylauer Straße – beispielsweise durch die Ausweisung als Spielstraße, den Umbau
zur Sackgasse (durch Einrichtung von Pollern in der Mitte der Straße) oder die
Einrichtung von Verkehrshindernissen („tote Polizisten“) – zu erreichen ist. Begründung: In den
letzten zwei bis drei Jahren hat sich die Verkehrssituation für die Anwohner
der Eylauer Straße durch stetigen Durchgangsverkehr in unerträglicher Weise
entwickelt. Die
Tempo-30-Zone wird nur in Ausnahmefällen respektiert, der Verkehrslärm wird
durch das Kopfsteinpflaster noch verstärkt. Besonders während des
Berufsverkehrs, wenn die Straße als Umgehung der verstopften Katzbachstraße
genutzt wird, kommt es neben einer enormen Lärmbelastung durch aneinander
vorbeifahrende, hupende und sich gegenseitig behindernde Fahrzeuge (häufig auch
LKWs und schwere Baufahrzeuge) nicht zuletzt auch zu einer starken
Beeinträchtigung der Sicherheit vor allem von Kindern und Senioren, denen ein
gefahrloses Überqueren der schmalen Straße kaum noch möglich ist. Der BVV ist
bis September zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen. 01.07.08. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der
Eylauer Straße – beispielsweise durch die Ausweisung als Spielstraße, den Umbau
zur Sackgasse (durch Einrichtung von Pollern in der Mitte der Straße) oder die
Einrichtung von Verkehrshindernissen („tote Polizisten“) – zu erreichen ist. 16.07.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der
Eylauer Straße – beispielsweise durch die Ausweisung als Spielstraße, den Umbau
zur Sackgasse (durch Einrichtung von Pollern in der Mitte der Straße) oder die
Einrichtung von Verkehrshindernissen („tote Polizisten“) – zu erreichen ist. |
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