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Drucksache - DS/0881/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.07.2008 beschlossen: - die
Aufstellung des Bebauungsplans 2-21; - die
Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB; - mit der
Durchführung des Beschlusses die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung
zu beauftragen; A)
Begründung: Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im sog. Spreequartier, das den Bereich
zwischen der Spree sowie den Straßen An der Schillingbrücke, Stralauer Platz
und Straße der Pariser Kommune umfasst. Hierfür wurde 1995 auf der Grundlage
der Festlegungen des Rahmenplans Hauptbahnhof/ Spreeuferbereich ein diskursives
Gutachterverfahren durchgeführt. In Abstimmung mit den zuständigen
Senatsverwaltungen wurde der Gesamtbereich, der insgesamt in vier Baufelder
gegliedert war, baulich- räumlich neu geordnet. Wesentliche
Entwicklungsaspekte für den Bereich waren zum einen das Freihalten des unmittelbaren
Spreeufers von jeglicher Bebauung in einer Breite von mindestens 10 m, um eine Uferpromenade
einzuordnen. Zum
zweiten sollten sog. „Spreefenster“ von mindestens 20 m Breite als Verbindung
zwischen dem
Stralauer Platz und der Spreeuferpromenade an zwei Stellen gesichert werden:
Die erste Verbindung
besteht im Bereich des Pförtnerhauses der denkmalgeschützten Bebauung Stralauer
Platz 33-34 (Energieforum). Die zweite Verbindung sollte in ideeller
Verlängerung der Koppenstraße
erfolgen. Die
bauliche Entwicklung des o.g. Bereichs hat in den vergangenen zwölf Jahren
einen anderen Verlauf
genommen. Das sog.
Spreefoyer als östlicher Abschluss des Quartiers am Stralauer Platz 35 gelegen,
wird nicht
mehr gebaut. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des im Verfahren
befindlichen Bebauungsplans V-38. Auf der Grundlage von § 34 BauGB wurde die
Baugenehmigung für das sog. Kolumbushaus erteilt. Das
Energieforum am Stralauer Platz 33 bis 34 ist in seiner baulichen Entwicklung
im wesentlichen abgeschlossen. Dies gilt auch für das Gemeindehaus der St.
Andreasgemeinde Stralauer Platz 32. Auf dem
Grundstück Stralauer Platz 29 bis 31 befindet sich das ehemalige GASAG-
Gebäude, das seit Jahren leer steht. Für das Grundstück wurden zwei
Vorbescheide für die Einordnung eines Hotels erteilt (Umnutzung sowie Neubau).
welches nunmehr durch den Bebauungsplan zur Festsetzung kommen soll. Die
Ausbildung des o.g. zweiten Spreefensters in Verlängerung der Koppenstraße ist
damit nicht mehr
möglich, was der westlich an das Bestandsgebäude angrenzenden Fläche eine
besondere Bedeutung
zuweist: Durch die Freihaltung der östlichen Brückenseite von jeglicher
weiteren Bebauung
soll der Uferbereich an dieser Stelle sichtbar an das angrenzende Quartier
angebunden und dann bis hin zur Oberbaumbrücke als Abfolge von öffentlichen
Parkanlagen und Uferpromenaden als städtischer Lebensraum am Wasser erlebbar
werden (Bebauungspläne V-38, V-39, V-74). Der
Aufstellungsbeschluss setzt den BVV- Beschluss zur Drucksache 0807/III vom
25.06.08 um, nach dem
durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden
sollen, den Spreeuferbereich zwischen Energieforum und Schillingbrücke als
öffentliche Grünfläche
zu sichern. Das
Bebauungsplanverfahren soll nach § 13 a durchgeführt werden. Die Voraussetzung
für die Anwendung
des beschleunigten Verfahrens liegt hier vor, da der Bebauungsplan den in § 13a Abs.1
Nr.1 genannten Schwellenwert einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19
Abs. 2 BauNVO
von 20000 m² unterschreiten wird. Ein enger sachlicher, räumlicher und
zeitlicher Zusammenhang
mit weiteren Bebauungsplänen besteht nicht. Ein
Umweltbericht wird somit nicht Bestandteil dieses Bauleitplanverfahrens. B)
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch
(BauGB), Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB), § 15
BezVG C)
Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Für die
Veröffentlichung in der Tagespresse sind ca. 1400 € erforderlich (Kapitel 4610,
Titel 53121) b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin,
den 08.07.2008 Franz
Schulz Bezirksbürgermeister Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Sonderausschuss „Spreeraum“ überwiesen. Ausschuss
SPREERAUM Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen |
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