Drucksache - DS/0881/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
12.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM vertagt   
20.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.07.2008 beschlossen:

- die Aufstellung des Bebauungsplans 2-21;

- die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB;

- mit der Durchführung des Beschlusses die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal und

Gleichstellung zu beauftragen;

 

A)     Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im sog. Spreequartier, das den Bereich zwischen der Spree sowie den Straßen An der Schillingbrücke, Stralauer Platz und Straße der Pariser Kommune umfasst. Hierfür wurde 1995 auf der Grundlage der Festlegungen des Rahmenplans Hauptbahnhof/ Spreeuferbereich ein diskursives Gutachterverfahren durchgeführt. In Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen wurde der Gesamtbereich, der insgesamt in vier Baufelder gegliedert war, baulich- räumlich neu geordnet.

Wesentliche Entwicklungsaspekte für den Bereich waren zum einen das Freihalten des

unmittelbaren Spreeufers von jeglicher Bebauung in einer Breite von mindestens 10 m, um eine

Uferpromenade einzuordnen.

Zum zweiten sollten sog. „Spreefenster“ von mindestens 20 m Breite als Verbindung zwischen

dem Stralauer Platz und der Spreeuferpromenade an zwei Stellen gesichert werden: Die erste

Verbindung besteht im Bereich des Pförtnerhauses der denkmalgeschützten Bebauung Stralauer Platz 33-34 (Energieforum). Die zweite Verbindung sollte in ideeller Verlängerung der

Koppenstraße erfolgen.

 

Die bauliche Entwicklung des o.g. Bereichs hat in den vergangenen zwölf Jahren einen anderen

Verlauf genommen.

Das sog. Spreefoyer als östlicher Abschluss des Quartiers am Stralauer Platz 35 gelegen, wird

nicht mehr gebaut. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans V-38. Auf der Grundlage von § 34 BauGB wurde die Baugenehmigung für das sog. Kolumbushaus erteilt.

Das Energieforum am Stralauer Platz 33 bis 34 ist in seiner baulichen Entwicklung im wesentlichen abgeschlossen. Dies gilt auch für das Gemeindehaus der St. Andreasgemeinde Stralauer Platz 32.

Auf dem Grundstück Stralauer Platz 29 bis 31 befindet sich das ehemalige GASAG- Gebäude, das seit Jahren leer steht. Für das Grundstück wurden zwei Vorbescheide für die Einordnung eines Hotels erteilt (Umnutzung sowie Neubau). welches nunmehr durch den Bebauungsplan zur Festsetzung kommen soll.

 

Die Ausbildung des o.g. zweiten Spreefensters in Verlängerung der Koppenstraße ist damit nicht

mehr möglich, was der westlich an das Bestandsgebäude angrenzenden Fläche eine besondere

Bedeutung zuweist: Durch die Freihaltung der östlichen Brückenseite von jeglicher weiteren

Bebauung soll der Uferbereich an dieser Stelle sichtbar an das angrenzende Quartier angebunden und dann bis hin zur Oberbaumbrücke als Abfolge von öffentlichen Parkanlagen und Uferpromenaden als städtischer Lebensraum am Wasser erlebbar werden (Bebauungspläne V-38, V-39, V-74).

 

Der Aufstellungsbeschluss setzt den BVV- Beschluss zur Drucksache 0807/III vom 25.06.08 um,

nach dem durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen

werden sollen, den Spreeuferbereich zwischen Energieforum und Schillingbrücke als öffentliche

Grünfläche zu sichern.

Das Bebauungsplanverfahren soll nach § 13 a durchgeführt werden. Die Voraussetzung für die

Anwendung des beschleunigten Verfahrens liegt hier vor, da der Bebauungsplan den in § 13a

Abs.1 Nr.1 genannten Schwellenwert einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2

BauNVO von 20000 m² unterschreiten wird. Ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher

Zusammenhang mit weiteren Bebauungsplänen besteht nicht.

Ein Umweltbericht wird somit nicht Bestandteil dieses Bauleitplanverfahrens.

 

B)     Rechtsgrundlage:

 

Baugesetzbuch (BauGB), Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB),

§ 15 BezVG

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Für die Veröffentlichung in der Tagespresse sind ca. 1400 € erforderlich (Kapitel 4610, Titel

53121)

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

 

Berlin, den 08.07.2008

 

 

Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Sonderausschuss „Spreeraum“ überwiesen.

 

20.11.2008

Ausschuss SPREERAUM

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen

 
 

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