Drucksache - DS/0854/III  

 
 
Betreff: Kommunal-Kombi für einen starken ÖBS
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
11.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
13.11.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter im Ausschuss abgelehnt   
13.01.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen kei

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können.

Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich (Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil-Arbeitsprojekte in die Prüfung zu nehmen und anzuregen.

 

Begründung:

 

Durch die schwierige Kombination verschieden gesteuerter Finanzierung und Instrumente (§16a SGB II) kommt der Öffentliche Beschäftigungssektor nicht im geplanten Maße voran.

Die Entscheidung des Senates in seiner Sitzung vom 24. Juni 2008 in dieser Situation das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ einzusetzen, wird begrüßt, da hier die vermittlungshemmenden „Vermittlungshemmnisse“ zur Arbeitsstellenbesetzung nicht erforderlich sind.

Das Bezirksamt soll in seinen Abteilungen Aufgabenbereiche im öffentlichen Interesse prüfen, für die seit einem längeren Zeitraum keine Regelfinanzierung mehr vorliegt oder nie vorlag. Bestimmte gesellschaftlich als krisen- und mangelhaft wahrgenommene Bereiche stadtteil- oder bildungsorientierter Arbeit können gestützt werden. Wahrscheinlich sind solche Arbeitsbereiche gesellschaftlich notwendiger als Verkehrsbegleiter in der BVG.

 

 

16.07.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center überwiesen.

 

 

 

11.09.08 JC

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können.

Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich (Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil-Arbeitsprojekte in die Prüfung zu nehmen und anzuregen.

Der BVV ist bis zum Datum 31.12.2008 zu berichten.

 

24.09.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können.

Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich (Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil-Arbeitsprojekte in die Prüfung zu nehmen und anzuregen.

Der BVV ist bis zum Datum 31.12.2008 zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2008 mit der Drucksache DS 0854/III Kommunalkombi für einen starken ÖBS folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen Arbeitsgebieten von öffentlichem und bezirklichem Interesse, in denen keine Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat ko-finanzierten Mittel des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können. Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich (Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil- Arbeitsprojekte in die Prüfung zu nehmen und anzuregen.

 

Der BVV ist bis zum Datum 31.12.2008 zu berichten.

 

Hierzu wird berichtet:

Das Bundesarbeitsministerium hat für die Umsetzung des Programms das Bundesverwaltungsamt beauftragt. Seit Juni 2008 gibt es die Rechtsgrundlage für die Umsetzung in Berlin durch Senatsbeschluss.

 

Die Nutzung des Bundesprogramms "Kommunal-Kombi" ist insbesondere in gesamtstädtischen Projekten vorgesehen, an deren Durchführung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat. Vorrang haben Projekte, die Eigen- oder Drittmittel einbringen können. Ein Förderfall im Rahmen von Kommunalkombi ist nach Information der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales doppelt so teuer wie ein Förderfall unter Nutzung des BEZ nach § 16a SGB II.

 

Die Organisation des Kommunalkombi in Berlin wird ausschließlich über die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales koordiniert. Es wird davon ausgegangen, dass die geplanten 1.000 Stellen für 2008 erreicht werden.

Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg stellt lediglich Bescheinigungen für das Landesverwaltungsamt aus.

 

Nach Aussage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird es (wie schon in 2008) auch für das Jahr 2009 keine Beteiligung der Bezirke am


 

Bundesprogramm „Kommunalkombi“ geben. Insofern hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keinen Einfluss auf die Auswahl der geförderten Programme.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 13.11.2008

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

26.11.2008 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center überwiesen.

 

 

 

JC 13.01.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.01.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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