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Drucksache - DS/0854/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen
Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine
Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des
Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können. Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit
zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich
(Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil-Arbeitsprojekte in die
Prüfung zu nehmen und anzuregen. Begründung: Durch die schwierige Kombination verschieden gesteuerter
Finanzierung und Instrumente (§16a SGB II) kommt der Öffentliche
Beschäftigungssektor nicht im geplanten Maße voran. Die Entscheidung des Senates in seiner Sitzung vom 24. Juni
2008 in dieser Situation das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ einzusetzen, wird
begrüßt, da hier die vermittlungshemmenden „Vermittlungshemmnisse“ zur
Arbeitsstellenbesetzung nicht erforderlich sind. Das Bezirksamt soll in seinen Abteilungen Aufgabenbereiche
im öffentlichen Interesse prüfen, für die seit einem längeren Zeitraum keine
Regelfinanzierung mehr vorliegt oder nie vorlag. Bestimmte gesellschaftlich als
krisen- und mangelhaft wahrgenommene Bereiche stadtteil- oder
bildungsorientierter Arbeit können gestützt werden. Wahrscheinlich sind solche
Arbeitsbereiche gesellschaftlich notwendiger als Verkehrsbegleiter in der BVG. 16.07.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center überwiesen. 11.09.08
JC Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen
Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine
Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des
Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können. Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit
zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich
(Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil-Arbeitsprojekte in die
Prüfung zu nehmen und anzuregen. Der
BVV ist bis zum Datum 31.12.2008 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen
Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine
Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des
Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können. Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit
zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich
(Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil-Arbeitsprojekte in die
Prüfung zu nehmen und anzuregen. Der
BVV ist bis zum Datum 31.12.2008 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2008 mit der Drucksache DS 0854/III Kommunalkombi für einen starken ÖBS folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen Arbeitsgebieten von öffentlichem und bezirklichem Interesse, in denen keine Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat ko-finanzierten Mittel des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können. Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich (Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil- Arbeitsprojekte in die Prüfung zu nehmen und anzuregen. Der BVV ist bis zum Datum 31.12.2008 zu berichten. Hierzu wird berichtet: Das Bundesarbeitsministerium hat für die Umsetzung des Programms das Bundesverwaltungsamt beauftragt. Seit Juni 2008 gibt es die Rechtsgrundlage für die Umsetzung in Berlin durch Senatsbeschluss. Die Nutzung des Bundesprogramms "Kommunal-Kombi" ist insbesondere in gesamtstädtischen Projekten vorgesehen, an deren Durchführung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat. Vorrang haben Projekte, die Eigen- oder Drittmittel einbringen können. Ein Förderfall im Rahmen von Kommunalkombi ist nach Information der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales doppelt so teuer wie ein Förderfall unter Nutzung des BEZ nach § 16a SGB II. Die Organisation des Kommunalkombi in Berlin wird ausschließlich über die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales koordiniert. Es wird davon ausgegangen, dass die geplanten 1.000 Stellen für 2008 erreicht werden. Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg stellt lediglich Bescheinigungen für das Landesverwaltungsamt aus. Nach Aussage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird es (wie schon in 2008) auch für das Jahr 2009 keine Beteiligung der Bezirke am Bundesprogramm „Kommunalkombi“ geben. Insofern hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keinen Einfluss auf die Auswahl der geförderten Programme. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 13.11.2008 Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 26.11.2008 BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center überwiesen. JC
13.01.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. BVV
28.01.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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