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Drucksache - DS/0865/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, die für eine bessere Koordinierung
und Kooperation bezirklicher und gesamtstädtischer
Integrationspolitik erforderlichen Schritte einzuleiten, und zwar auf der Basis der im
Bezirkskapitel des Berliner Integrationskonzepts des Senats genannten Prüfaufträge an den
Rat der Bürgermeister. Es ist ein Integrationskonzept für
den Bezirk in folgenden zentralen Handlungsfeldern zu entwickeln:
der
Regelleistungen;
Integrationsstruktur,
Förderung kultureller und interkultureller Aktivitäten);
der
deutschen Staatsangehörigkeit und der Gleichstellung der Geschlechter);
(inklusive
Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit Das Integrationskonzept soll
operationalisierbare integrationspolitische Ziele und Prioritäten definieren und den
Rahmen für ein bezirkliches Integrationsmonitoring bilden. Die regelmäßige Berichterstattung in
Form eines Integrationsmonitorings soll jährlich – beginnend im Jahr 2009 –
erfolgen. Es ist zu prüfen, ob die in Kapitel vier des Berliner
Integrationskonzepts genannten Indikatoren zur Messung von Integrationsprozessen
für das bezirkliche Monitoring genutzt werden können. Gegebenenfalls sind
zusätzliche Indikatoren zu benennen. Begründung: Erfolgreiche Integrationspolitik
erfordert die Kooperation zwischen dem Senat und den Bezirken: Bezirkliche
Integrationspolitik ist von gesamtstädtischer Bedeutung. Daher ist es nötig, dass
Bezirke und Senat ihre integrationspolitischen Maßnahmen
besser koordinieren. Der BVV ist bis zum Oktober 2008 zu
berichten. 16.07.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in die Ausschüsse für Jugendhilfe, Kultur und Bildung, Schule,
bürgerschaftl. Engagement und Demokratieförderung, Quartiersmanagement, Frauen
und Gleichstellung, sowie in den Ausschuss für Integration und Migration (ff)
überwiesen. JHA
02.09.08 DS
vertagt, Änderungsvorschläge für den federführenden Ausschuss sind bis zum
15.09.08 per Mail an Frau Glaser zu senden (Geschäftsstelle Jug). QM
25.09.08 Empfiehlt
dem ff AS IntMig, der DS/865/III ohne Änderung zuzustimmen. 08.10.08
Schule Empfiehlt
dem ff AS IntMig, der DS/865/III ohne Änderung zuzustimmen. IntMig 20.11.08 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der
Drucksache wird mit Änderung zugestimmt, s. nachfolgenden Text: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die für
eine bessere Koordinierung und Kooperation bezirklicher und gesamtstädtischer
Integrationspolitik erforderlichen Schritte einzuleiten, und zwar auf
der Basis der im Bezirkskapitel des Berliner Integrationskonzepts des Senats
genannten Prüfaufträge an den Rat der Bürgermeister. Es ist
ein Integrationsprogramm für den Bezirk in folgenden zentralen Handlungsfeldern
zu entwickeln:
der Regelleistungen;
Integrationsstruktur, Förderung kultureller und interkultureller
Aktivitäten);
der deutschen Staatsangehörigkeit und der Gleichstellung der
Geschlechter);
(inklusive Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus) Das
Integrationsprogramm soll kommunale Lösungswege aufzeigen und
Best-Practice-Beispiele, die sich
andernorts bewährt haben, auf ihre Verwendbarkeit im Bezirk hin prüfen. Es soll Handlungsfelder
benennen, auf denen neue integrationspolitische Zielvereinbarungen zwischen Senat und
Bezirk sinnvoll sind. In Beteiligungsverfahren soll begonnen werden, repräsentative
Organisationen der Einwanderercommunities in die Aufgabenentwicklung einzubeziehen. Beginnend
im Jahr 2009 soll die regelmäßige zweijährige Berichterstattung in Form eines Integrationsmonitorings
erfolgen. Insbesondere soll dabei eine Prüfung erfolgen, ob die Indikatoren,
die das Berliner Integrationskonzept II in Kapitel fünf benennt, zur Messung
von Integrationsprozessen für das bezirkliche Monitoring genutzt werden können
und ob hier gegebenenfalls Ergänzungen notwendig sind. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Drucksache wird mit Änderung zugestimmt, s. nachfolgenden Text: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die für
eine bessere Koordinierung und Kooperation bezirklicher und gesamtstädtischer
Integrationspolitik erforderlichen Schritte einzuleiten, und zwar auf
der Basis der im Bezirkskapitel des Berliner Integrationskonzepts des Senats
genannten Prüfaufträge an den Rat der Bürgermeister. Es ist
ein Integrationsprogramm für den Bezirk in folgenden zentralen Handlungsfeldern
zu entwickeln:
der Regelleistungen;
Integrationsstruktur, Förderung kultureller und interkultureller
Aktivitäten);
der deutschen Staatsangehörigkeit und der Gleichstellung der
Geschlechter);
(inklusive Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus) Das
Integrationsprogramm soll kommunale Lösungswege aufzeigen und
Best-Practice-Beispiele, die sich
andernorts bewährt haben, auf ihre Verwendbarkeit im Bezirk hin prüfen. Es soll Handlungsfelder
benennen, auf denen neue integrationspolitische Zielvereinbarungen zwischen Senat und
Bezirk sinnvoll sind. In Beteiligungsverfahren soll begonnen werden, repräsentative
Organisationen der Einwanderercommunities in die Aufgabenentwicklung einzubeziehen. Beginnend
im Jahr 2009 soll die regelmäßige zweijährige Berichterstattung in Form eines Integrationsmonitorings
erfolgen. Insbesondere soll dabei eine Prüfung erfolgen, ob die Indikatoren,
die das Berliner Integrationskonzept II in Kapitel fünf benennt, zur Messung
von Integrationsprozessen für das bezirkliche Monitoring genutzt werden können
und ob hier gegebenenfalls Ergänzungen notwendig sind. |
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