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Drucksache - DS/0596/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
vom 11.12.2007 beschlossen: Schulische Nachnutzung des
bezirkseigenen Objektes Strausberger Str. 38 als Kreativitätsgrundschule mit Vorschule / KITA zum Schuljahr 2008
durch den Verein für soziale Alternativen ’’Die Kappe e.V.’’ A) Begründung: Der Verein für soziale Alternativen
’’Die Kappe e.V.“ hat sich an den Bezirk mit der Bitte gewandt, ihm die Gründung einer Kreativitätsgrundschule
in Friedrichshain-Kreuzberg zu ermöglichen. Ziel der Kreativitätsgrundschule ist es, das Begabungs- und
Kreativitätspotentials sowie die Persönlichkeitsqualitäten der Schüler und Schülerinnen zu entwickeln und
zu fördern Der Verein betreibt bereits eine Schule gleichen Typs sowie einen Kindergarten in
Berlin-Karlshorst. Beide Einrichtungen werden von Eltern stark nachgefragt. Für die Gründung einer
Kreativitätsgrundschule im Zentrum der Stadt hat sich das ehemalige
Erich-Fried- Gymnasium in der Strausberger Str.
38 angeboten. Das nach einer Zwischennutzung durch ein Oberstufenzentrum z.Z. leer stehende Objekt bleibt
damit dem Bezirk als Infrastruktureinrichtung erhalten. Zugleich wird dadurch die Angebotspalette der
im Bezirk gelegenen schulischen Einrichtungen erweitert. Aufgrund des vorliegenden,
überbezirklichen Bedarfes und der prognostizierten steigenden Schülerzahlen in dieser Region bestehen keine
Einwendungen von Seiten des Schulamtes. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat der
Kreativitätsgrundschule die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule verliehen Der dreizügige Schulbetrieb wird im
Sommer 2008 - vorerst mit einer Klassenstufe - aufgenommen und in den Folgejahren mit der Aufnahme
weiterer Jahrgänge erweitert werden. Das Schulgeld beträgt 250,00 € / Schüler und Monat ( zzgl. Hortkosten
), eine Sozialstaffelung für Geringverdienende ist vorgesehen. Bereits ab Frühjahr 2008 ist die Nutzung von
Räumen als Vorschule / KITA vorgesehen. Die Nutzung der Sporthalle wird
folgendermaßen geregelt: An Schultagen steht sie bis 16:30 Uhr dem „Die Kappe e.V.“ für den regulären
Sportunterricht zur Verfügung. Werktags in der Zeit von 16:30 Uhr bis 22:30 Uhr sowie bei Bedarf an schulfreien
Tagen und an Wochenenden wird sie Sportorganisationen gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften
(SPAN) zur Nutzung überlassen. Hierüber wird zwischen dem Bezirk und dem „Die Kappe e.V.“ eine gesonderte Vereinbarung geschlossen, deren Inhalt die Nutzungszeiten und –bedingungen sowie die Zahlung einer
noch zu berechnenden Kostenmiete sein werden. Der “Die Kappe e.V.“ beabsichtigt,
das Objekt Strausberger Str. 38 bereits ab Januar 2008 zu nutzen. Hierzu wird mit ihm ein vorläufiger
Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit bis Juni 2008 abgeschlossen. In dieser Zeit sichert der Verein das Objekt.
Zudem werden bis zur Aufnahme des Schulbetriebes Renovierungsarbeiten und bauliche
Instandsetzungsmaßnahmen im Gebäude durchgeführt. Ab Januar 2008 trägt der “Die Kappe e.V.“ zudem sämtliche
Betriebskosten. Auf Seiten des Bezirkes bewirkt dies eine sofortige
Kostenentlastung in Höhe von ca. 4.000,00 €
monatlich. Der Nutzungsvertrag soll ab Juli
2008 durch einen Erbbaurechtsvertrag abgelöst werden. Das Vermessungsamt hat für das Grundstück einen
Verkehrswert in Höhe von 1.872.000,00 € ermittelt. Dem Gebäude wurde dabei kein eigener Wert mehr
beigemessen. Der Erbbauzins soll in Höhe von 3 % festgelegt werden und würde somit monatlich 4.680,00 €
betragen. In den zur Zeit laufenden Verhandlungen
zwischen dem Immobilienservice und dem „Die Kappe e.V.“ ist generell Einvernehmen über die
Konditionen der abzuschließenden Verträge inklusive der Höhe des Erbbauzinses erzielt worden, so dass die
Finanzierung als sichergestellt gilt. B) Rechtsgrundlage: § 15 BezVG C) Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: c) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: Der Bezirk wird von Betriebskosten
in Höhe von ca. 50.000,00 € jährlich entlastet. Der Bezirk erhält ab Beginn des
Erbbaurechtsvertrages Erbbauzinsen in Höhe von rund 56.000,00 € jährlich.. d) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 11.01.2007 Franz Schulz Jutta Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/ 0596/III wird in die Ausschüsse
Immobilienservice und Verwaltung und Personal, Haushalt und Investitionen
überwiesen. 26.03.08 ImmoService DS vertagt. 16.04.08 Die
Mitglieder des Ausschusses Immobilienservice und Verwaltung empfehlen
dem federführenden Ausschuss PHI, der BVV zu empfehlen, die Vorlage des
Bezirksamtes zur DS/
0596 /III zur Kenntnis zu nehmen. Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen. 16.07.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen. |
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