Drucksache - DS/0596/III  

 
 
Betreff: Nachnutzung des bezirkseigenen Objektes Strausberger Str. 38 als Kreativitätsgrundschule mit Vorschule /KITA
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
22.04.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
08.07.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
26.03.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung vertagt   
16.04.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Immobilienservice und Verwaltung Entscheidung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 11.12.2007 beschlossen:

Schulische Nachnutzung des bezirkseigenen Objektes Strausberger Str. 38 als Kreativitätsgrundschule mit

Vorschule / KITA zum Schuljahr 2008 durch den Verein für soziale Alternativen ’’Die Kappe e.V.’’

A) Begründung:

Der Verein für soziale Alternativen ’’Die Kappe e.V.“ hat sich an den Bezirk mit der Bitte gewandt, ihm die

Gründung einer Kreativitätsgrundschule in Friedrichshain-Kreuzberg zu ermöglichen. Ziel der Kreativitätsgrundschule

ist es, das Begabungs- und Kreativitätspotentials sowie die Persönlichkeitsqualitäten der Schüler

und Schülerinnen zu entwickeln und zu fördern Der Verein betreibt bereits eine Schule gleichen Typs

sowie einen Kindergarten in Berlin-Karlshorst. Beide Einrichtungen werden von Eltern stark nachgefragt.

Für die Gründung einer Kreativitätsgrundschule im Zentrum der Stadt hat sich das ehemalige Erich-Fried-

Gymnasium in der Strausberger Str. 38 angeboten. Das nach einer Zwischennutzung durch ein Oberstufenzentrum

z.Z. leer stehende Objekt bleibt damit dem Bezirk als Infrastruktureinrichtung erhalten. Zugleich

wird dadurch die Angebotspalette der im Bezirk gelegenen schulischen Einrichtungen erweitert.

Aufgrund des vorliegenden, überbezirklichen Bedarfes und der prognostizierten steigenden Schülerzahlen in

dieser Region bestehen keine Einwendungen von Seiten des Schulamtes. Die Senatsverwaltung für Bildung,

Wissenschaft und Forschung hat der Kreativitätsgrundschule die Eigenschaft einer staatlich anerkannten

Ersatzschule verliehen

Der dreizügige Schulbetrieb wird im Sommer 2008 - vorerst mit einer Klassenstufe - aufgenommen und in

den Folgejahren mit der Aufnahme weiterer Jahrgänge erweitert werden. Das Schulgeld beträgt 250,00 € /

Schüler und Monat ( zzgl. Hortkosten ), eine Sozialstaffelung für Geringverdienende ist vorgesehen. Bereits

ab Frühjahr 2008 ist die Nutzung von Räumen als Vorschule / KITA vorgesehen.

Die Nutzung der Sporthalle wird folgendermaßen geregelt: An Schultagen steht sie bis 16:30 Uhr dem „Die

Kappe e.V.“ für den regulären Sportunterricht zur Verfügung. Werktags in der Zeit von 16:30 Uhr bis 22:30

Uhr sowie bei Bedarf an schulfreien Tagen und an Wochenenden wird sie Sportorganisationen gemäß

Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) zur Nutzung überlassen. Hierüber wird zwischen dem Bezirk

und dem „Die Kappe e.V.“ eine gesonderte Vereinbarung geschlossen, deren Inhalt die Nutzungszeiten und

–bedingungen sowie die Zahlung einer noch zu berechnenden Kostenmiete sein werden.

Der “Die Kappe e.V.“ beabsichtigt, das Objekt Strausberger Str. 38 bereits ab Januar 2008 zu nutzen. Hierzu

wird mit ihm ein vorläufiger Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit bis Juni 2008 abgeschlossen. In dieser

Zeit sichert der Verein das Objekt. Zudem werden bis zur Aufnahme des Schulbetriebes Renovierungsarbeiten

und bauliche Instandsetzungsmaßnahmen im Gebäude durchgeführt. Ab Januar 2008 trägt der “Die

Kappe e.V.“ zudem sämtliche Betriebskosten. Auf Seiten des Bezirkes bewirkt dies eine sofortige Kostenentlastung

in Höhe von ca. 4.000,00 € monatlich.

Der Nutzungsvertrag soll ab Juli 2008 durch einen Erbbaurechtsvertrag abgelöst werden. Das Vermessungsamt

hat für das Grundstück einen Verkehrswert in Höhe von 1.872.000,00 € ermittelt. Dem Gebäude

wurde dabei kein eigener Wert mehr beigemessen. Der Erbbauzins soll in Höhe von 3 % festgelegt werden

und würde somit monatlich 4.680,00 € betragen.

In den zur Zeit laufenden Verhandlungen zwischen dem Immobilienservice und dem „Die Kappe e.V.“ ist

generell Einvernehmen über die Konditionen der abzuschließenden Verträge inklusive der Höhe des Erbbauzinses

erzielt worden, so dass die Finanzierung als sichergestellt gilt.

B) Rechtsgrundlage:

§ 15 BezVG

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

c) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Der Bezirk wird von Betriebskosten in Höhe von ca. 50.000,00 € jährlich entlastet.

Der Bezirk erhält ab Beginn des Erbbaurechtsvertrages Erbbauzinsen in

Höhe von rund 56.000,00 € jährlich..

d) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

Berlin, den 11.01.2007

Franz Schulz Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes zur DS/ 0596/III wird in die Ausschüsse Immobilienservice und Verwaltung und Personal, Haushalt und Investitionen überwiesen.

 

26.03.08 ImmoService

DS vertagt.

 

 

16.04.08

Die Mitglieder des Ausschusses Immobilienservice und Verwaltung empfehlen dem federführenden Ausschuss PHI, der BVV zu empfehlen, die Vorlage des Bezirksamtes zur 

DS/ 0596 /III zur Kenntnis zu nehmen.

 

08.07.2008

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

16.07.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.

 
 

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