1. Wie ist
die Ausstellung des ÖPNV-Sozialtickets für BezieherInnen von HzL,
Asylleistungen und Grundsicherungsleistungen organisiert?
2. Wie
erfahren die Betroffenen von diesem Verfahren und ist die korrekte
Auskunftserteilung gewährleistet?
3. Sieht das
BA Möglichkeiten, dieses Verfahren zu vereinfachen?
Nachfrage:
Wäre nicht eine Lösung
wünschenswert, die nötige Bescheinigung für den Erwerb des Sozialtickets
schon pauschal mit den Bescheiden zu verschicken, um dadurch
nicht-notwendige KundInnenkontakte zu reduzieren und den Verwaltungsablauf
im Interesse beider Seiten zu optimieren?
Ist alternativ dazu eine Lösung
denkbar, die nötigen Bescheinigungen – nach Vorlage des aktuellen
Sozialamtsbescheides – über die Bürgerämter auszustellen, da diese
leichter in den Stadtteilen erreichbar sind?
Sehr geehrter Herr Brandt,
anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
1. Wie ist die Ausstellung
des ÖPNV-Sozialtickets für BezieherInnen von HzL, Asylleistungen und Grundsicherungsleistungen
organisiert?
Die Kundenkarte
„Berlin-Ticket S“ wird von der zuständigen Leistungsstelle ausgestellt, mit den
persönlichen Daten und einer Befristung versehen, und den Berechtigten
übergeben.
2. Wie erfahren die
Betroffenen von diesem Verfahren und ist die korrekte Auskunftserteilung
gewährleistet?
Die Berechtigten für
„ein Berlin-Ticket S“ erhalten von ihrem Leistungssachbearbeiter bzw.von ihrer Leistungssachbearbeiterin ein
entsprechendes Merkblatt. Diese Verfahrensweise ist im Amt, durch eine
entsprechende Kurzinformation, für die Mitarbeiter verbindlich geregelt.
3. Sieht das BA
Möglichkeiten, dieses Verfahren zu vereinfachen?
Das Verfahren wurde
durch die bei der Einführung des „Berlin-Ticket S“ zuständige Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, berlineinheitlich geregelt.
Hierdurch wird eine Gleichbehandlung der Berechtigten in allen Bezirken zu
gewährleistet. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint eine Vereinfachung des
Verfahrens weder notwendig noch sinnvoll. Nach Information des Amtes für
Soziale Dienste habe es noch nie Beschwerden zu diesem Thema gegeben. In der
Regel sei den Leistungsberechtigten das „Berlin-Ticket S“ bekannt und werde
auch genutzt.
In der Sitzung vom
22.05.08 ist vom Rat der Bürgermeister die Einführung des Sozialpasses im Land
Berlin begrüßt worden. Der Sozialpass sollte in einem einheitlichen und
bürgerfreundlichen Verfahren ausgestellt werden. Vor dem Hintergrund laufender
Gespräche mit den Amtsleitungen der Bürgerämter bittet der RdB den Senat zu
prüfen, unter welchen Voraussetzungen im Einvernehmen mit den Bezirksämtern
eine Ausgabe des Sozialpasses durch die Bürgerämter möglich ist.
Der Sozialpass soll
als vereinfachter und einheitlicher Berechtigungsnachweis gelten, der
Empfängerinnen und Empfänger von Soziallleistungen die Inanspruchnahme von
Vergünstigungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch im Kultur-
und Freizeitbereich ermöglicht. Er soll im Herbst 2008 eingeführt werden.
Nachfrage:
Wäre nicht eine Lösung
wünschenswert, die nötige Bescheinigung für den Erwerb des Sozialtickets
schon pauschal mit den Bescheiden zu verschicken, um dadurch
nicht-notwendige KundInnenkontakte zu reduzieren und den Verwaltungsablauf
im Interesse beider Seiten zu optimieren?
s.
Antwort zu 3.
Ist alternativ dazu eine Lösung
denkbar, die nötigen Bescheinigungen – nach Vorlage des aktuellen
Sozialamtsbescheides – über die Bürgerämter auszustellen, da diese
leichter in den Stadtteilen erreichbar sind?
s. Antwort zu 3.
Mit
freundlichen Grüßen
Knut
Mildner- Spindler
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36