Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.07.2008 beschlossen:
- die
Aufstellung des Bebauungsplans 2-21;
- die
Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB;
- mit der
Durchführung des Beschlusses die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal und
Gleichstellung
zu beauftragen;
A)Begründung:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im sog. Spreequartier, das den Bereich
zwischen der Spree sowie den Straßen An der Schillingbrücke, Stralauer Platz
und Straße der Pariser Kommune umfasst. Hierfür wurde 1995 auf der Grundlage
der Festlegungen des Rahmenplans Hauptbahnhof/ Spreeuferbereich ein diskursives
Gutachterverfahren durchgeführt. In Abstimmung mit den zuständigen
Senatsverwaltungen wurde der Gesamtbereich, der insgesamt in vier Baufelder
gegliedert war, baulich- räumlich neu geordnet.
Wesentliche
Entwicklungsaspekte für den Bereich waren zum einen das Freihalten des
unmittelbaren
Spreeufers von jeglicher Bebauung in einer Breite von mindestens 10 m, um eine
Uferpromenade
einzuordnen.
Zum
zweiten sollten sog. „Spreefenster“ von mindestens 20 m Breite als Verbindung
zwischen
dem
Stralauer Platz und der Spreeuferpromenade an zwei Stellen gesichert werden:
Die erste
Verbindung
besteht im Bereich des Pförtnerhauses der denkmalgeschützten Bebauung Stralauer
Platz 33-34 (Energieforum). Die zweite Verbindung sollte in ideeller
Verlängerung der
Koppenstraße
erfolgen.
Die
bauliche Entwicklung des o.g. Bereichs hat in den vergangenen zwölf Jahren
einen anderen
Verlauf
genommen.
Das sog.
Spreefoyer als östlicher Abschluss des Quartiers am Stralauer Platz 35 gelegen,
wird
nicht
mehr gebaut. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des im Verfahren
befindlichen Bebauungsplans V-38. Auf der Grundlage von § 34 BauGB wurde die
Baugenehmigung für das sog. Kolumbushaus erteilt.
Das
Energieforum am Stralauer Platz 33 bis 34 ist in seiner baulichen Entwicklung
im wesentlichen abgeschlossen. Dies gilt auch für das Gemeindehaus der St.
Andreasgemeinde Stralauer Platz 32.
Auf dem
Grundstück Stralauer Platz 29 bis 31 befindet sich das ehemalige GASAG-
Gebäude, das seit Jahren leer steht. Für das Grundstück wurden zwei
Vorbescheide für die Einordnung eines Hotels erteilt (Umnutzung sowie Neubau).
welches nunmehr durch den Bebauungsplan zur Festsetzung kommen soll.
Die
Ausbildung des o.g. zweiten Spreefensters in Verlängerung der Koppenstraße ist
damit nicht
mehr
möglich, was der westlich an das Bestandsgebäude angrenzenden Fläche eine
besondere
Bedeutung
zuweist: Durch die Freihaltung der östlichen Brückenseite von jeglicher
weiteren
Bebauung
soll der Uferbereich an dieser Stelle sichtbar an das angrenzende Quartier
angebunden und dann bis hin zur Oberbaumbrücke als Abfolge von öffentlichen
Parkanlagen und Uferpromenaden als städtischer Lebensraum am Wasser erlebbar
werden (Bebauungspläne V-38, V-39, V-74).
Der
Aufstellungsbeschluss setzt den BVV- Beschluss zur Drucksache 0807/III vom
25.06.08 um,
nach dem
durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden
sollen, den Spreeuferbereich zwischen Energieforum und Schillingbrücke als
öffentliche
Grünfläche
zu sichern.
Das
Bebauungsplanverfahren soll nach § 13 a durchgeführt werden. Die Voraussetzung
für die
Anwendung
des beschleunigten Verfahrens liegt hier vor, da der Bebauungsplan den in § 13a
Abs.1
Nr.1 genannten Schwellenwert einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19
Abs. 2
BauNVO
von 20000 m² unterschreiten wird. Ein enger sachlicher, räumlicher und
zeitlicher
Zusammenhang
mit weiteren Bebauungsplänen besteht nicht.
Ein
Umweltbericht wird somit nicht Bestandteil dieses Bauleitplanverfahrens.
B)Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch
(BauGB), Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB),
§ 15
BezVG
C)Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Für die
Veröffentlichung in der Tagespresse sind ca. 1400 € erforderlich (Kapitel 4610,
Titel
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36