Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt
hat in seiner Sitzung vom 24.06.08 beschlossen:
die Widmung
der fertig gestellten Fußgängerbrücke „Warschauer Straße“ über Bahnanlagen in
Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen
Straßenland
A). Begründung:
Am 02. 06. 2008 fand die VOB-Abnahme der fertig gestellten
Fußgängerbrücke „„Warschauer Straße““ statt. Nach Beseitigung der
festgestellten Mängel ist die Verkehrsfreigabe durch den zuständigen
Fachbereich X OI der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehen. Gemäß
§13 (10) des Städtebaulichen Vertrages vom 09. 01. 2004 soll mit Inbetriebnahme
die Widmung der Fußgängerbrücke einschließlich Treppen, Aufzugsanlage und
anderer Bestandteile erfolgen. Die Anschutz Entertainment Group hat mit dem
Vertrag dieser Widmung bereits unwiderruflich zugestimmt.
B). Rechtsgrundlage:
§ 3 Berliner Straßengesetz
C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: Nach Inbetriebnahme und Widmung
der
Fußgängerbrücke fallen laufende
Unterhaltungskosten an.
b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
27.06.08
BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
Dr. Franz
SchulzJutta Kalepky
16.07.08 BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und
Investitionen überwiesen.
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36