Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich umgehend mit SenFin in Verbindung zu setzen,
um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 Prozent zulässig ist.
Dem
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist zeitnah zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich umgehend mit SenFin in Verbindung zu setzen,
um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 Prozent zulässig ist.
Dem
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist zeitnah zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen
Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2008 mit der
Drucksache DS/0743/III – Erbbaurechtsverträge - folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
sich umgehend mit SenFin in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und unter
welchen Bedingungen der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz
von 3 Prozent zulässig ist.
Dem Ausschuss für Personal,
Haushalt und Investitionen ist zeitnah zu berichten.
Hierzu wird berichtet:
Die Bestimmungen von SenFin
gem. Schreiben vom 01.03.05, durch die eine einheitliche Vorgehensweise bei der
Bemessung des Erbbauzinses vorläufig geregelt werden, gelten weiter fort,
solange SenFin den Bezirken keine anderslautende Mitteilung macht. Eine
Änderung ist derzeit von SenFin nicht geplant.
Der Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 % des Baulandwertes ist weiterhin
bei Projekten für soziale, kulturelle oder Zwecke des Sportes zulässig. Bei der
Ermittlung des Verkehrswertes kann dann aber die gemeinnützige Nutzung nicht
zusätzlich wertmindernd berücksichtigt werden.
Wir bitten, den Beschluss damit
als erledigt anzusehen.
Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36