Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, erst nach der Verabschiedung eines mehrheitlich getragenen Leitbilds für die weitere Gestaltung des Luisenstädtischen Kanals eine Bauplanungsunterlage zu erstellen.
Diese BPU wird der BVV nach Fertigstellung unverzüglich, spätestens jedoch Dezember 2008 vorgelegt.
Begründung:
Ausführlich debattierte am 3. Juni der Umwelt-Ausschuss anhand der DS 668/III Probleme der weiteren Sanierung & Umgestaltung des ehem. Luisenstädtischen Kanals. Im Bezirk Mitte werden demnächst die Bauarbeiten beendet, und eigentlich sollten im OT Kreuzberg die Arbeiten am Kanal im Abschnitt Waldemarbrücke/Oranienplatz fortgesetzt werden. Dies nahm das BA am 4. März 2008 an (Siehe Sitzungsprotokoll, TOP 7). Doch dem war nicht so. Der Ausschuss hörte zwei sich gegenüberstehende Gruppierungen – den „Luisenstädtische Verein“ (Ina Stengl) und die „BI Bäume für Kreuzberg“ (Achim Appel) – und bildete sich seine Meinung.
Der Ausschuss konstatierte, dass nach gescheiterten Verständigungsversuchen, beide in den Dialog treten wollen und beide sich auf die Erarbeitung eines Leitbildes zur Sanierung und Umgestaltung des Luisenstädtischen Kanals einigt haben. Die Moderation übernehme der Stadtteilausschuss Kreuzberg.
Der Ausschuss nahm die Zusage des Bezirksamts zur Kenntnis, dass solange kein Leitbild vorhanden ist, ein „Moratorium“ gilt. Die Bauarbeiten werden nicht weiter geführt. Eine Bauplanungsunterlage (BPU) werde es erst nach der Erstellung eines mehrheitlich getragenen Leitbildes für die Bauabschnitte Waldemarbrücke/Oranienplatz und Oranienplatz/Wassertorplatz geben.
Diese BPU ist dem Umweltausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen, damit das BA von einer politischen Mehrheit getragenen Entscheidung aus operieren kann und endlich die Maßnahmen zum Abschluss bringen kann. Zur Freude aller Kreuzberger/innen und seiner (Friedrichshainer) Gäste.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.
01.07.08
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, erst nach der Verabschiedung eines vom Ausschuss getragenen Leitbilds für die weitere Gestaltung des Luisenstädtischen Kanals eine Bauplanungsunterlage zu erstellen.
Diese BPU wird der BVV nach Fertigstellung unverzüglich vorgelegt.
16.07.08 BVV
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, erst nach der Verabschiedung eines vom Ausschussgetragenen Leitbilds für die weitere Gestaltung des Luisenstädtischen Kanals eine Bauplanungsunterlage zu erstellen.
Diese BPU wird der BVV nach Fertigstellung unverzüglich vorgelegt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt und Verkehr.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
25.06.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 8.39 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.23 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
25.05.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.6 - überwiesen
14.06.2011 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
22.06.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36