Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der
Eylauer Straße – beispielsweise durch die Ausweisung als Spielstraße, den Umbau
zur Sackgasse (durch Einrichtung von Pollern in der Mitte der Straße) oder die
Einrichtung von Verkehrshindernissen („tote Polizisten“) – zu erreichen ist.
Begründung:
In den
letzten zwei bis drei Jahren hat sich die Verkehrssituation für die Anwohner
der Eylauer Straße durch stetigen Durchgangsverkehr in unerträglicher Weise
entwickelt.
Die
Tempo-30-Zone wird nur in Ausnahmefällen respektiert, der Verkehrslärm wird
durch das Kopfsteinpflaster noch verstärkt. Besonders während des
Berufsverkehrs, wenn die Straße als Umgehung der verstopften Katzbachstraße
genutzt wird, kommt es neben einer enormen Lärmbelastung durch aneinander
vorbeifahrende, hupende und sich gegenseitig behindernde Fahrzeuge (häufig auch
LKWs und schwere Baufahrzeuge) nicht zuletzt auch zu einer starken
Beeinträchtigung der Sicherheit vor allem von Kindern und Senioren, denen ein
gefahrloses Überqueren der schmalen Straße kaum noch möglich ist.
Der BVV ist
bis September zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.
01.07.08.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der
Eylauer Straße – beispielsweise durch die Ausweisung als Spielstraße, den Umbau
zur Sackgasse (durch Einrichtung von Pollern in der Mitte der Straße) oder die
Einrichtung von Verkehrshindernissen („tote Polizisten“) – zu erreichen ist.
16.07.08
BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der
Eylauer Straße – beispielsweise durch die Ausweisung als Spielstraße, den Umbau
zur Sackgasse (durch Einrichtung von Pollern in der Mitte der Straße) oder die
Einrichtung von Verkehrshindernissen („tote Polizisten“) – zu erreichen ist.
25.06.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 8.37 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.22 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36