Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, auf der eigenen Internetseite sämtliche ab dem Jahr 2017 beantragte Neubauvorhaben ab einer Größe von 750 m² Geschossfläche zu veröffentlichen und dem Ausschuss für Stadtentwicklung in gleicher Form im Rahmen eines Berichts aus der Verwaltung (ergänzend zur Befreiungsliste) zur Kenntnis zu geben. Kleinere Bauvorhaben werden dann aufgenommen, wenn sie eine anderweitig begründete besondere Bedeutung haben (z.B. Denkmalschutz).
Damit der verwaltungsinterne Aufwand angemessen bleibt, sollen die Informationen auf folgende Kernfragen in tabellarischer Form begrenzt bleiben:
- Anschrift des Bauvorhabens / wo soll gebaut werden?
- Kurzbeschreibung des Bauvorhabens / was soll gebaut werden?
- Planungsrechtlicher Status / auf welcher Grundlage soll gebaut werden?
- Hinweise zu Befreiungen und Überschreitungen der planungsrechtlichen Kennziffern
- Bestehende Bauvorbescheide / was wurde wann beschieden?
- Bauantrag / -genehmigung / was wurde wann beschieden?
- Standpunkt des Bezirksamtes
Das Bauvorhaben ist nach seiner Fertigstellung aus der Liste zu entfernen. Ebenso, wenn der Antrag zurückgezogen oder die Genehmigung versagt bleibt.
Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.