Drucksache - 0657/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24.05.2018 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin sowie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) dafür einzusetzen, dass die Gemeinschaftsunterkunft in der Rognitzstr. schnellstmöglich wieder als solche genutzt werden kann. Die nötige Sanierung und das fehlende Brandschutzgutachten müssen unverzüglich von der BIM in Auftrag gegeben werden.
Der BVV ist bis zum 31.08.2018 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt abschließend mit, dass der Umbau des Gebäudes inzwischen in vollem Gange ist. Der Eigentümer hat aber seit dem letzten Zwischenbericht im Februar 2021 unverändert keinerlei Kontakt zum Amt für Soziales aufgenommen. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass der Eigentümer zwischenzeitlich eine andere Nutzung des Gebäudes anstrebt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Detlef Wagner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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