Drucksache - 0374/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 19.04.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftrag darzustellen, wie die Einnahmen, die dem Bezirk aus Verstößen gegen das Verbot der Zweckentfremdung entstehen und weitere Gelder der Landesebene, vollständig in kostenfreie und offene Mieter*innenberatungen investiert werden können. Zur Bewerbung sollen in besonders von Zweckentfremdung und anderen Verdrängungsmechanismen betroffenen Wohnquartieren Informationsflyer verteilt werden.
Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Die Einnahmen aus den Verstößen gegen das Verbot der Zweckentfremdung sind mit einer Einnahmevorgabe durch die Senatsverwaltung für Finanzen belegt, eine zweckgebundene Verwendung ist nicht möglich.
Im Rahmen der Sonderberatungen des Bürgeramtes wird bereits seit Jahrzehnten eine unentgeltlich Mieterberatung für Bürger und Bürgerinnen mit geringen Einkünften in Zusammenarbeit mit dem Berliner Mieterverein e.V. angeboten.
Am 12. November 2018 konnte das Angebot der Mieterberatung, im Sinne des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021, erweitert werden. Die Beratungsangebote finden im Rathaus Charlottenburg, Dienstgebäude Hohenzollerndamm 174-177, im Bürgeramt Heerstraße 12, im Stadtteilzentrum Halemweg und in den Räumen des Umweltamtes im Rudolf-Mosse-Stift statt.
Die Informationen zum erweiterten Angebot der Mieterberatung sind sowohl auf der Startseite des bezirklichen Internetauftritts als auch der Stichwortsuche „A – Z Themenliste“ verlinkt. Es bleibt zunächst abzuwarten, wie die erhöhte Stundenanzahl angenommen wird.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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