Drucksache - 0138/5  

 
 
Betreff: Verlegung Autobahnzu- und abfahrten "Kaiserdamm" der BAB 100 an die Kaiserdammbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Burth 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
03.01.2018 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
07.02.2018 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
25.04.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr vertagt   
09.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr vertagt   
08.03.2018 
17. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018  beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und der mit den BAB-Baustellen beauftragten DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH für die Verlegung der Zu- und Abfahrten „Kaiserdamm“ von und zur Bundesautobahn (BAB) 100 einzusetzen, die seit den 60er Jahren als „Provisorium“ an der benachbarten Knobelsdorffbrücke und damit ein Stück entfernt von der Magistrale mitten im Wohngebiet angebunden sind.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt nimmt seinen Einfluss in der Steuerungsgruppe auf Staatssekretärs-/Bezirksstadtratsebene der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wahr. Dort wurde vereinbart, für den Umbau des Autobahnkreuzes Funkturm ein städtebauliches Gutachten in Auftrag zu geben, das die Frage klärt, in welchem Umfang der Umbau des Autobahnkreuzes genutzt werden kann, um in erheblichem Umfang "Stadt zurückzugewinnen".

 

Dort wurde auch vereinbart, das Untersuchungsfeld nach Norden und Süden auszuweiten. Dadurch kommen auch die Abfahrten Kaiserdamm in das Blickfeld dieser Untersuchung.

 

Im weiteren Prozess wird sich das Bezirksamt dafür einsetzen, die bisherigen Abfahrten mitten in das Wohngebiet nicht erneut einzurichten. Aktuell wird die Diskussion geführt, ob es neben den Ausfahrten Kurfürstendamm, Messe und Spandauer Damm noch eine weitere Zu- und Abfahrt benötigt. Das Bezirksamt hält dies für verzichtbar.

 

Das Bezirksamt wird sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Rudolf-Wissell-Brücke dafür einsetzen, die Streckenführung der Autobahn zwischen Heckerdamm und ICC wesentlich zu verändern. Vom Grundsatz her sollten die Führungen von Bahn und Autobahn übereinander geführt werden, so dass Flächen in erheblichem Umfang gewonnen werden können, die zur Zeit aufgrund ihrer Lage zwischen den beiden großen Verkehrstrassen nur sehr eingeschränkt nutzbar sind. Der vom Bezirksamt in die Diskussion eingebrachte Vorschlag könnte hier rund 21 Hektar aus einer Lage zwischen den Verkehrstrassen herausholen und damit wieder für die Stadtentwicklung nutzbar machen.

 

Diese Vorschläge werden mittlerweile auch im Abgeordnetenhaus diskutiert.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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