Drucksache - 0492/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass das Lollapalooza-Festival 2018 auf dem Maifeld folgende Auflagen erfüllt:
Das Konzept ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss in öffentlicher Sitzung vom Veranstalter vorzustellen.
Der BVV ist bis zum 31. März 2018 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat das Anliegen des BVV-Beschlusses inhaltlich unterstützt und wird dies auch zukünftig bei Folgeveranstaltungen tun. Das Bezirksamt hatte im Januar dieses Jahres die Veranstalter des Festivals für eine Nachlese des Festivals 2018 zu seiner Sitzung eingeladen. Gegenstand waren insbesondere Probleme und Beschwerden. Im Vorfeld des nächsten Festivals ist ein erneutes Gespräch vereinbart. Schwerpunkt solcher Termine sind naturgemäß Defizite oder Befürchtungen, die dem Bezirksamt bekannt werden und Lösungsvorschläge, die insbesondere von Veranstalterseite erwartet werden können. Auf diese Weise wird das Bezirksamt seiner Verantwortung für die Einwohner*innen des Bezirks gerecht.
Das Bezirksamt ist jedoch für die einzelnen Forderungen des Beschlusses nicht zuständig. Weder erteilt das Bezirksamt Genehmigungen zum Veranstaltungslärm mit entsprechenden Auflagen zum Anwohnerschutz, noch plant oder bestellt das Bezirksamt Verkehrsleistungen. Es ist nicht für die Sicherheit der Veranstaltungen zuständig und nicht der Eigentümer des Olympiageländes. Das Bezirksamt könnte folglich für (ohne Zuständigkeit) eingekaufte oder selbst erbrachte Planungsleistungen auch keine Ausgleichszahlungen verlangen.
Die im Antrag genannten Forderungen in Richtung des Veranstalters waren Gegenstand der Genehmigungen des Senats. Nicht alle Auflagen wurden vollumfänglich eingehalten bzw. wurden im Nachhinein für ausreichend befunden, woraus der Senat entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen hat und zieht (siehe dazu u.g. Schriftliche Anfragen). Wegen der Überschneidung des Festivals mit der Internationalen Funkausstellung in 2019 wird es Nachsteuerungsbedarf bei der Verkehrsplanung geben. Beim Lärmschutz und der Informationspolitik gegenüber den Anwohner*innen ist ebenfalls nachzubessern, was auch das Bezirksamt gegenüber dem Veranstalter deutlich gemacht hat.
Abschließend sei an dieser Stelle auf die Beantwortungen des Senats zu folgenden Schriftlichen Anfragen (im Vorfeld wie im Nachgang der Veranstaltung auf dem Olympiagelände) verwiesen, in denen Details zu den Auflagen, Verstößen und Schlussfolgerungen für Folgeveranstaltungen zu finden sind.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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