Drucksache - 0492/5  

 
 
Betreff: Lollapalooza 2018 auf dem Maifeld
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.11.2017 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften Beratung
16.01.2018 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften vertagt   
20.02.2018 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
23.01.2018 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr vertagt   
08.03.2018 
17. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.04.2018 
18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 beschlossen:

 

Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass das Lollapalooza-Festival 2018 auf dem Maifeld folgende Auflagen erfüllt:

  • Geltende Lärmschutzregelungen sind einzuhalten. Über Sonderregelungen und zu erwartende Lärmbelastungen sind die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig, mindestens aber vier Wochen vor Beginn des Festivals zu informieren.
  • Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Mobilitätskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Dieses soll insbesondere darauf geprüft werden, ob die Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an den Besuchszeiten des Festivals bedarfsdeckend nutzbar sind und gegebenenfalls Sonderzüge auf den S- und U-Bahnlinien bzw. zusätzliche Busse der BVG zum Einsatz kommen müssen. Wird dies im Rahmen der Genehmigungsprüfung notwendig, ist die Finanzierung des Mehraufwands durch den Veranstalter zu gewährleisten.
  • Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Sicherheitskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Die Gespräche mit Sicherheits- und Ordnungsbehörden und Sicherheitsvorkehrungen sind gegenüber den Festivals im Treptower-Park sowie Hoppegarten auszuweiten.
  • Der Veranstalter hat die Kosten der Instandsetzung von Schäden und Beseitigung von Müll auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wiesengrün und der Wege auf dem Maifeld.
  • Die Anwohner*innen sind aktiv und frühzeitig einzubeziehen, z.B. durch Einwohner*innenversammlungen. Sollten unmittelbar betroffene Anwohner*innen dies wünschen, sind für die Zeit des Festivals Ersatzwohnungen oder Hotelübernachtungen vom Veranstalter zu bezahlen.
  • Kosten für Planungsleistungen, die dem Bezirk entstehen, sind vom Veranstalter durch finanzielle Ausgleichszahlungen zu erstatten.

 

Das Konzept ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss in öffentlicher Sitzung vom Veranstalter vorzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31. März 2018 zu berichten."

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat das Anliegen des BVV-Beschlusses inhaltlich unterstützt und wird dies auch zukünftig bei Folgeveranstaltungen tun. Das Bezirksamt hatte im Januar dieses Jahres die Veranstalter des Festivals für eine Nachlese des Festivals 2018 zu seiner Sitzung eingeladen. Gegenstand waren insbesondere Probleme und Beschwerden. Im Vorfeld deschsten Festivals ist ein erneutes Gespräch vereinbart. Schwerpunkt solcher Termine sind naturgemäß Defizite oder Befürchtungen, die dem Bezirksamt bekannt werden und Lösungsvorschläge, die insbesondere von Veranstalterseite erwartet werden können. Auf diese Weise wird das Bezirksamt seiner Verantwortung für die Einwohner*innen des Bezirks gerecht.

 

Das Bezirksamt ist jedoch für die einzelnen Forderungen des Beschlusses nicht zuständig. Weder erteilt das Bezirksamt Genehmigungen zum Veranstaltungslärm mit entsprechenden Auflagen zum Anwohnerschutz, noch plant oder bestellt das Bezirksamt Verkehrsleistungen. Es ist nicht für die Sicherheit der Veranstaltungen zuständig und nicht der Eigentümer des Olympiageländes. Das Bezirksamt könnte folglich r (ohne Zuständigkeit) eingekaufte oder selbst erbrachte Planungsleistungen auch keine Ausgleichszahlungen verlangen.

 

Die im Antrag genannten Forderungen in Richtung des Veranstalters waren Gegenstand der Genehmigungen des Senats. Nicht alle Auflagen wurden vollumfänglich eingehalten bzw. wurden im Nachhinein für ausreichend befunden, woraus der Senat entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen hat und zieht (siehe dazu u.g. Schriftliche Anfragen). Wegen der Überschneidung des Festivals mit der Internationalen Funkausstellung in 2019 wird es Nachsteuerungsbedarf bei der Verkehrsplanung geben. Beim Lärmschutz und der Informationspolitik gegenüber den Anwohner*innen ist ebenfalls nachzubessern, was auch das Bezirksamt gegenüber dem Veranstalter deutlich gemacht hat.

 

Abschließend sei an dieser Stelle auf die Beantwortungen des Senats zu folgenden Schriftlichen Anfragen (im Vorfeld wie im Nachgang der Veranstaltung auf dem Olympiagelände) verwiesen, in denen Details zu den Auflagen, Verstößen und Schlussfolgerungen für Folgeveranstaltungen zu finden sind.

  • 18/12921 "Lollapalooza in Westend"
  • 18/13940 "Lollapalooza in Westend II"
  • 18/15627 "Lollapalooza in Westend III"
  • 18/15959 "Wie wird das Lollapalooza-Festival 2018 in Westend?"
  • 18/16909 " rmmessungsergebnisse Lollapalooza 2018"
  • 18/16911 "Nachbereitung Lollapalooza 2018"
  • 18/16916 "Lärmbelastungen am Olympischen Platz und Lärmschutzgutachten"

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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