Drucksache - 0583/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, das örtliche Jugendamt anzuweisen,
1. bei der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern (UMA) nach §§ 42, 42a SGB VIII in solchen Fällen, bei denen der UMA
a) keine gültigen Reise- bzw. Personaldokumente bei sich führt, und b) noch von keiner zur medizinischen Altersfeststellung berechtigten deutschen Behörde eine Altersfeststellung durchgeführt wurde, unverzüglich und regelmäßig die Altersfeststellung nach § 42f Abs. 2 SGB VIII zu veranlassen.
2. Dies gilt auch rückwirkend für alle betroffenen Personen der Zeiträume 2015- 2018, insoweit Leistungsbezug anhält.
Der BVV ist bis 01.06.2018 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirkverordnetenvorsteherin
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |