Drucksache - 0187/5  

 
 
Betreff: Kämpferische Behörden zum Schutz der Mieterinnen und Mieter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
03.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
16.06.2017 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt     
21.06.2017 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
04.10.2017 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
20.12.2017 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt     
07.02.2018 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.04.2018 
18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kentnissnahme

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf
hat in ihrer Sitzung am 19.4.2018 beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen seiner Möglichkeiten/seines Ermessens-

spielraums auf Investoren schon bei Abrissanzeigen/Bauanfragen in dem Sinne

einzuwirken, dass die Belange der Mieterinnen und Mieter berücksichtigt werden.“

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes ist an die Vorgaben der Bauordnung gebunden. Im bauaufsichtlichen Verfahren sind Fragen der Wohnform und des Mietendenschutzes nicht Gegenstand. Gleichwohl wurde mit der Änderung der Bauordnung im Jahr 2018 (Gesetz vom 09.04.2018 (GVBl. S. 205, 381)) wieder eine Genehmigungspflicht für die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum eingeführt. Als Voraussetzung für die Beseitigung ist daher der Bescheid der Zweckentfremdung über die Schaffung von Ersatzwohnraum oder der entsprechenden Ablöse erforderlich.

 

Im Rahmen von Um- und Neubauvorhaben, die Bestandsmietende betreffen, adressiert das Bezirksamt regelmäßig und frühzeitig die Berücksichtigung der Bestandsmietenden.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Kirstin Bauch Fabian Schmitz-Grethlein

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen