Drucksache - 0660/5  

 
 
Betreff: Lietzenseebrücke unverzüglich sanieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP/CDU 
Verfasser:Heyne/Recke/Klose 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
11.04.2018 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.04.2018 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Beitritt:CDU-Fraktion

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.04.2018 beschlossen:

 

" Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin für eine unverzügliche Sanierung der Lietzenseebrücke einzusetzen. Die derzeitigen Planungen, ein provisorisches Schutzgerüst zu errichten, sind nur zur direkten Schadensabwehr und zur Wahrung der Verkehrswegesicherheit geeignet. Unabhängig davon müssen die Sanierungsarbeiten unverzüglich angegangen werden. Hierzu ist ein beschleunigtes Verfahren zu wählen, da die Lietzenseebrücke Bestandteil einer der Hauptverkehrsstraßen im Bezirk ist und lange Einschränkungen - auch für den Fußgängerquerverkehr zwischen beiden Teilen des Lietzensees - zu vermeiden sind."

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Seit Juli 2017 ist die Unterführung an der Lietzenseebrücke in der Neuen Kantstraße gesperrt, die den nördlichen und den südlichen Teil des Lietzenseeparks verbindet. Entdeckte Schäden könnten dazu führen, dass Teile der Natursteinbrüstung abbrechen. Die Schiefstellung der Brüstungen wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz untersucht. Dabei ist eine andere Gründung als in Bestandsplänen eingetragen vorgefunden worden. Dieses führt dazu, dass umfangreiche statische Untersuchungen nötig sind und eine sofortige Sperrung des Parkweges und eine Einschränkung der Gehwege angeordnet wurden.

 

Damit der Wanderweg zumindest temporär wieder geöffnet werden kann, wird der Weg beidseitig vor dem Durchlass überdacht. Die Ausschreibung für ein Schutzgerüst ist weitestgehend abgeschlossen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz rechnet damit, dass das Gerüst im Herbst 2018 steht und der Wanderweg wieder geöffnet werden kann.

Für die eigentliche Instandsetzung der Unterführung kann seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kein Termin genannt werden, da eine entsprechende Konzeption noch fehlt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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