Sehr geehrter Herr Diener,
Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.
In wie vielen Fällen ist das Ordnungsamt falschgehängten Wahlplakaten
nachgegangen.
Im Jahre 2009 gingen dem Innendienst des Wirtschafts- und Ordnungsamtes
ca. 5 Meldungen betreffend unzulässige Wahlplakatierung zu. Diese umfassten in
der Regel mehrere Objekte, so dass die Zahl der Einzelfälle nicht akribisch
quantifizierbar ist, sie dürfte aber zwischen 30- 50 Wahlplakaten liegen.
2.
Warum ist das Ordnungsamt nicht häufiger tätig geworden, da
offensichtlich viele Plakate z. B. zu tief, vor Verkehrsschildern oder an historischen
Laternen hängen?
Der Außendienst des
Wirtschafts- und Ordnungsamtes meldet dem Innendienst im Rahmen der regulären
Bestreifung und nach Maßgabe seiner Ressourcen grundsätzlich alle zu
beanstanden Fälle. Allerdings kommen nicht alle Verantwortlichen der
ordnungsamtlichen Aufforderung zur Beseitigung von Missständen sofort nach, so
dass zuweilen unzulässige Plakatierung über einen längeren Zeitraum andauert.
Aktuelle Gefährdungsquellen werden vom Außendienst allerdings sofort beseitigt.
3.
Wird das Ordnungsamt noch dagegen vorgehen?
Die dem Innendienst
gemeldeten Sachverhalte betreffend unzulässige Plakatierung werden sämtlichst
bußgeldrechtlich gewürdigt und erforderlichenfalls verwaltungsrechtlich
abgearbeitet (Beseitigungsaufforderung). Sollten all diese Maßnahmen nicht zu
einer Beseitigung führen, werden die Plakate vom Wirtschafts- und Ordnungsamt
entfernt, die Kosten hierfür werden dem Verursacher als öffentlich-rechtliche
Forderung in Rechnung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. P. Beckers