Ich
frage das Bezirksamt:
- Wie und wo genau sind die
Roma-Familien, die bis Mitte letzter Woche im Görlitzer Park übernachtet
haben, gegenwärtig untergebracht?
- Welche
Unterbringungsmöglichkeiten werden gegenwärtig geprüft?
- Wie viele Kleinkinder und
schulpflichtige Kinder befinden sich in den Familien und sind
diese betreubar untergebracht?
Zusatzfragen:
- Wie sind die Zuständigkeiten
für Hilfsmaßnahmen in einem solchen Fall zwischen Senat und Bezirk, aber
auch zwischen den bezirklichen Aufgabenbereichen geregelt?
- Was ist bisher über die
Migrationsmotive der Roma-Familien bekannt?
Die Beantwortung erfolgt gemeinsam mit der
DS 1298/III
Herr
Mildner-Spindler:
Ich will
versuchen, die Fragen gemeinsam zu beantworten, ohne zu Widerholungen zu
kommen.
Zu1:
Von einer
Unterbringung kann man derzeit nicht sprechen. Nach meinem Erkenntnisstand
heute nachmittag, ist der Versuch einer Unterbringung derzeit fast als
gescheitert zu betrachten. Was man zur aktuellen Situation sagen kann ist, dass
derzeit mit Personenfeststellung gestern mittag 90 Personen, rumänische
Staatsbürger, Angehörige der Gruppe Roma in Bethanien, im Südflügel Bethanien
wohnen. In der Betrachtung der Situation, wie sie wohnen, muss man einen
Unterschied machen, zwischen der zeit vom 19.- 22. Mai vergangenen Dienstag bis
vergangenen Freitag und für die zeit seit vergangenen Freitag abend.
Am vergangenen
Dienstag gegen 11.00 sind über die Polizei und über das Netzwerk Kinderschutz
Jugendamt und Sozialamt des Bezirkes darüber informiert worden, dass es eine
Anzeige aus der Bevölkerung gibt, wegen Kindeswohlgefährdung, da im Görlitzer
Park, ohne Behausung mehrere Familien, Roma wohnen mit kleinen Kindern wohnen,
die sozusagen auf der Erde leben, schlafen usw.
Es ist vergangenen Dienstag, nach einer anfänglichen
Intervention der Polizei, mit der Zielstellung, die Kinder in den
Kindernotdienst zu bringen, was verständlicherweise zu viel Aufregung geführt
hat, nachdem Jugendamt und Sozialamt Vorort waren, sind verschiedene Angebot
gemacht worden. Es ist das Angebot gemacht worden, die Mütter mit den Kindern
in den Kindernotdienst zu bringen. Das ist abgelehnt worden. Es ist das Angebot
seitens des Sozialamtes gemacht worden, eine Unterbringung nach ASOG zu
organisieren.
Nach dem
abgelehnt wurde, mit Polizeifahrzeugen den Weg dahin zu bewältigen, ist
angeboten worden, einen BVG Bus dafür zu gebrauchen. Das ist abgelehnt worden.
Es hat daraufhin von BewohnerInnen aus dem Südflügel Bethanien das Angebot oder
die Einladung gegeben, für die zum damaligen Zeitpunkt 4 Familien, ca. 20
Personen, sie könnten bei den BewohnerInnen im Südflügel vorübergehend für einige
Tage wohnen. Das ist in dem Sinne, dass sie nach Unterbringung fragen, keine
Unterbringung, sondern das ist eine Sache zwischen Menschen, das Angebot in die
eigene Wohnung mit zu ziehen. Das konnte ihnen auch nicht verwehrt werden. Das
ist ein Angebot, was man machen kann. Die rumänischen Staatsbürger sind im Zuge
der europäischen Freizügigkeit hier und sie können das Angebot annehmen.
Das Angebot
ist angenommen worden. Es ist verabredet worden, für den darauffolgenden Tag,
ein Gespräch noch mal Vorort zu machen , um die Situation zu klären. Dieses
Gespräch hat am Mittwoch, den 20. Mai stattgefunden. Das Gespräch ging aus mit
der Verabredung, dass nachdem Himmelfahrtsbrückentag Montag dem 25. die
Situation erneut betrachtet werden wird.
Es hat in
der Zeit von Dienstag, den 19. bis Freitag den 22. einen Zuzug von weiteren
Roma gegeben. Am Mittwoch waren es ca. 40, am Freitag, das haben sie der Presse
entnehmen können, als die Senatsverwaltung aufgesucht wurde, waren es ca. 60
Angehörige.
Montag
dieser Woche am Runden Tisch oder im Rahmen des Gespräches, was hier
stattgefunden hat, wurde darüber gesprochen seitens der Roma, sie seien 15
Familien und ca. 50 Personen. Am Montag wurde verabredet, dass das Sozialamt
Friedrichshain-Kreuzberg (FK) und das ....am kommenden tag, also gestern
Dienstag Mittag Vorort sein werden. Am Montag am Runden Tisch wurde verabredet,
dass das Sozialamt FK und das
LAGESO am Dienstag Vorort sein werden, um Personenfeststellung zu machen für
die Anzahl der Hilfesuchenden, um eine Zuständigkeit seitens der Sozialämter zu
klären und im Rahmen dessen, was das LAGESO an Unterbringungen im Rahmen von
ASOG machen kann, zu schauen, wo das aufeinander passt.
Hinsichtlich
der Unterbringung muss man sagen hat sich die Situation am Freitag, den 22.
verändert. Seit Freitag dem 22. kann man die Familien nicht mehr als Gäste
politischen Projektes New York Bethanien bezeichnen. Bis Freitag haben sie in
der 1. und 2. Etage des Südflügels mit gewohnt. Seit Freitag abend bewohnen sie
derzeit von uns als illegal betrachtet, die Räume des ehemaligen
Sportjugendclubs im EG Bereich des Südflügels.
Zu 2:
Nach unser
Erkenntnis sind alle Personen Roma und kommen aus Rumänien. Sie halten sich
seit ca. 1 Monat in Berlin auf, haben keine Arbeitserlaubnis. Wir haben gestern
eine Liste von mittlerweile 90 Personen darunter ca. 50 Kinder und Jugendliche
erstellt. Da kann ich gleich die Frage beantworten, wie viele Kleinkinder und schulpflichtige
Kinder befinden sich in den Familien. Am 19.5., bei der Erstaufnahme im
Görlitzer Park handelte es sich bei den Kindern um 9 Kinder im Alter von 1-10
Jahren. Mit Stand vom 27.5. befinden sich unter den 90 Personen 28 Kinder bis
12 Jahre, 14 Jugendliche unter 18 Jahren und 6 Kinder und Jungendliche ohne
Altersangabe, also die sind uns nicht bekannt geworden.
Zu 3:
So wie am
Montag verabredet haben wir gestern das Angebot unterbreitet, im Rahmen einer
Unterkunft oder Unterbringung nach ASOG zur Abwehr von Obdachlosigkeit eine
vorübergehende Unterbringung zu machen, im Rahmen der Möglichkeiten, die das
Land Berlin zu bieten hat. Als Alternativen sind angeboten worden, einerseits
eine gemeinsame Unterbringung aller in der Mordartstrasse und andererseits die
dezentrale Unterbringung in Unterbringungsmöglichkeiten, die das LAGESO im
Rahmen des Bereithaltens von Unterbringungsmöglichkeiten auf seinen Listen hat.
Beide Angebote sind bisher nicht angenommen worden. Es gibt die Vorstellung
oder es gibt den Wunsch, dass man in der Berliner Innenstadt Wohnungen zur
Verfügung gestellt bekommt. Für eine solche Unterbringung gibt es keinen
rechtlichen Rahmen, keine Grundlage, das zu realisieren. Die Romafamilien, die
derzeit in Bethanien wohnen, sind EU Staatsbürger, die im Rahmen der
europäischen Freizügigkeit in Deutschland sind, sich hier 90 Tage aufhalten
können. Diese Freizügigkeit und dieser Aufenthalt basiert darauf, dass man wirtschaftlich für
sich selbst einstehen kann und versicherungstechnisch auch privat persönlich
abgesichert ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Leistungen nach SGB II für
Arbeitssuchende, Hilfebedürftige und es gibt keinen Leistungsanspruch nach dem
SGB XII, was Leistungen des Sozialamtes betrifft. Die einzige Möglichkeit, die
wir angeboten haben und die wir geprüft haben und die im Ermessensspielraum
dann schon weit ausgelotet ist, ist das Angebot einer zeitlich befristeten
Unterbringung nach ASOG, der Klärung der Zuständigkeit Berliner Sozialämter und
der Vermittlung an die Sozialämter, damit ggf. ein unterstellter, individueller
Leistungsanspruch geprüft werden kann. Das ist eine Regelung, die kann man
anwenden auf jeden Touristen europäischer Staatsbürger, der zu uns kommt und
der in eine Notlage gerät, weil er ausgeraubt wurde, weil er sein Auto mit all
seinem Hab und Gut ausgebrannt ist usw. und eine kurzfristige Unterbringung und
einer Hilfeleistung bedarf, seine persönlichen Verhältnisse ggf. mit Hilfe
seiner Ländervertretung, seiner Botschaft und Konsulat zu klären, mit der Möglichkeit
darüber hinaus die Rückkehr zu organisieren und zu ermöglichen. Das ist nicht
zu interpretieren als eine Wegweisung, wir wollen da jemanden nach haus
schicken. Das sind die Möglichkeiten, die wir als Sozialämter haben für
Menschen, die in einer solchen Situation sind.
Zu 4:
Das ist in
der Presse schon dargestellt worden. Die Zuständigkeit ist nach AV
Zuständigkeit so geregelt, dass Menschen, die in Berlin keine Meldeadresse
haben in der Zuständigkeit zwischen den Berliner Sozialämtern nach dem Geburtsdatum
des Ältesten der Familie auf die Bezirksämter aufgeklärt werden. Deswegen hat
es auch sozusagen eine Personenfeststellung gegeben, sind die familiären
Verhältnisse aufgenommen worden und unser Sozialamt hat geklärt, nach dem
Geburtsdatum des Vaters oder des Ältesten in der Familie, welches bezirkliche
Sozialamt wäre ggf. für die Prüfung von individuellen Leistungsansprüchen
zuständig. Für FK hat das ergeben, dass wir für 2 Familien und eine einzelne
Person zuständig wären. Ansonsten gibt es eine Liste für jede Familie, welches
Sozialamt zuständig wäre. Das Angebot, was wir heute noch mal erneuert haben,
heute um 14.30 ist das Angebot einer befristeten Unterbringung und einer
Prüfung der persönlichen Verhältnisse durch das zuständige Sozialamt. Wir
konnten aufgrund dessen, dass zu gestern inzwischen 90 Personen geworden sind
und eine individuelle Unterbringung dezentral aus Kapazitätsgründen nicht mehr
möglich ist, heute nur noch mal das Angebot machen, dass Heim in der
Modartstrasse zu nutzen. Dort steht ein Haus frei, dass genutzt werden könnte.
Das hat ca. 130 Plätze. Dort könnten die Familien im Familienverbund
untergebracht werden. Wir haben gesagt, wir könnten diese Unterbringung würden
wir in Ausübung unseres Ermessensspielraumes FK so machen. Für eine Woche
unterbringen, dann kann am Donnerstag, also morgen und am Dienstag nach
Pfingsten in den Sozialämtern sozusagen geklärt werden, gibt es individuelle
Leistungsansprüche. Das können wir frontal auf 90 Personen nicht unabhängig
davon, dass wir nicht für alle zuständig sind, über Zuständigkeiten muss man da
nicht unabhängig davon, dass wir nicht für alle zuständig sind, dass kann nur
individuell festgestellt werden. Dafür bedarf es einer Antragstellung. Die
Antragstellung kann ins Leere laufen, aber es muss erst mal individuell geprüft
werden. Deswegen dieser Weg, der gewiesen wurde. Dieser Weg ist heute
Nachmittag abgelehnt worden und insofern stehen wir vor der Situation, uns
eingestehen zu müssen, dass wir mit unserem Hilfeangebot , mit dem Ausloten
dessen, was unsere Möglichkeiten an Angeboten sind, kurz vor dem Scheitern
stehen.
Wir haben
dieses Angebot heute nicht zurück gezogen, sondern dieses Angebot steht noch.
Die Antwort, die wir bekommen haben ist die, dass man nicht die Modartstrasse ziehen
wolle. Die Antwort war die, dass man nicht zu den Sozialämtern gehen wolle. Das
bringt uns in eine schwierige Situation, weil da wir seit gestern wissen, da
brauche ich nur zur
Jugendstadträtin zu gucken, dass in diesen Räumen 50 Kinder und Jugendliche
wohnen, dass dort Schwangere und Säuglinge sind, sind wir eigentlich gehalten,
die Situation
Vorort
zu prüfen. Wir sind dazu gehalten, ordnungsbehördlich zu prüfen, was sind
Fragen der Hygiene usw.
Der ins
Eigentum eingewiesene treuhändlerische Verwalter von Bethanien ist gehalten,
gegen diese illegale Nutzung vorzugehen und hat vorsorglich Anzeige erstattet,
was die illegale Nutzung dieser Räume betrifft.
In dieser,
etwas zugespitzten Situation
befinden wir uns derzeit. Ich glaube, ich habe damit auch wenn es mehr eine
Erzählung war, alle Fragen beantwortet. Bitte.
„Amtshilfe“
– da haben sie Recht. Frau Leese hat nach Amtshilfe gefragt. Es gibt keinen
Anlass dazu, um Amtshilfe gegenüber der Senatsverwaltung zu ersuchen, weil ich
hab etwas zur Zuständigkeit geklärt für Hilfesuchende mit keiner Meldadresse in
Berlin sind nach AV Zuständigkeit unterschiedliche Bezirksämter zuständig, d.h.
nicht, dass wir uns nicht in einem engen Austausch und enger Abstimmung mit der
Senatsverwaltung für Soziales befinden. Das werden wir vielleicht alleine
dahingehend nachvollziehen können, dass wir mit dem ...ständig zusammen
arbeiten. Was die Migrationsmotive betrifft, ist soviel zu sagen, dass zwischen
dem offiziellen rechtlichen Status, dass die rumänischen EU Staatsbürger als
Touristen in Berlin sind und ihrem Selbstverständnis dadurch eine Motivation in
der Zielstellung ein Unterscheid sein kann. Was sie geäußert haben ist, dass
sie nicht nach Rumänien zurück kehren möchten. Was sie geäußert haben ist, dass
das Leben im Görlitzer Park besser sei, als das Leben, was sie in Rumänien
gehabt haben. Was sie geäußert haben ist eine Zielstellung in Berlin dauerhaft
sesshaft zu werden, ihre Kinder in die Kita und in die Schule zu schicken. Wenn
das ihre Zielstellung ist, dann müssen sie sich um einen entspr. Status
bewerben, der geht dann nicht mehr über die Zuständigkeit der bezirklichen
Sozialämter oder der Senatsverwaltung für Soziales sondern über die
Ausländerbehörde.
Frau
Leese:
Lag es
nicht in dem Angebot der New York, die Roma in ihre Räumlichkeiten aufzunehmen
einen Verstoß gegen den Mietvertrag vor.
Herr
Mildner-Spindler:
Frau Leese,
in der Tat, es ist die einzigste Frage, die sich dort noch stellen lässt. Das
ist eine Frage, die zwischen Mietern und Vermietern ggf. zu klären ist. Wir von
unserer Seite, was die Situation 19.5. und das Angebot oder die Einladung für
ein paar Tage dort zu wohnen oder Unterkunft zu finden betrifft, müssen sagen,
dass ist das Recht eines jeden Mieters, einen Gast in seiner Familie
aufzunehmen. Ggf., wenn das andere Ausmaße als das Ausmaß eines Besuches
annimmt, ist das tatsächlich dann zwischen Mieter und Vermieter zu klären, ob
das dem Mietvertrag entspricht oder nicht.
Herr
Müller:
Wurde von
den Roma, der GSE, dem Senat oder dem Land Berlin Kontakt zur rumänischen
Botschaft aufgenommen wegen Übernahme der entstehenden Kosten und wie hat sich
diese dazu geäußert.
Herr
Mildner-Spindler:
Wie die
Berliner Zeitung heute schon informiert und geschrieben hat, hat es gestern ein
Gespräch der Senatorin und von mir mit dem rumänischen Konsul gegeben, der für
Ostdeutschland und Norddeutschland zuständig ist und der sowohl bei der
Senatorin als auch bei mir um ein Gespräch gebeten hatte.
Der
rumänische Konsul hat dargestellt, wie von rumänischer Seite die Situation
eingeschätzt wird und welche Erfahrungen es in Deutschland und europaweit mit
ähnlichen Konstellationen in diesem Jahr und in vergangenen Jahren gegeben hat.
Der rumänische Konsul hat erklärt, dass Rumänien ein Interesse hat, dass diese
Situation geklärt wird und das Rumänien die Rückkehrwilligen unterstützen wird
durch Organisation von Flügen von ,Reisebussen, durch die Botschaft selbst, die
allerdings durch die Krise im Budget arg betroffen sei, aber durch
Hilfsorganisationen, die entspr. Angebote bieten. Wir sind so miteinander
verbleiben, dass wir uns zu der Situation aktuell immer austauschen.
Frau
Seid:
Welche
Ergebnisse haben denn die Auswertungen zwischen dem BA und der Polizei gebracht
. Am Runden Tisch insb., ist da von Interesse, warum die Familien stündlich im
Park durchd die Polizei geweckt wurden. Das ist ja nach unserer Auffassung ja
eigentlich, nicht eigentlich sondern Menschenrechtsverletzungen darstellen.
Herr
Mildner-Spindler:
Auf die
Frage bin ich auf die Vorbereitung auf die Große Anfrage insofern vorbereitet,
dass ich ihnen bezüglich der Behauptung, dass es ein solches polizeiliches
nächtliches Vorgehen gegeben habe von unserer Seite keine Erkenntnisse gibt und
auch keine Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Das eigentliche Interesse, was
wir Sozialamt, Jugendamt, BA und Polizei hatten hinsichtlich der Auswertung der
Situation oder Problematik, wie sie vergangenen Dienstag im Görlitzer Park war,
zu verabreden, wie man zukünftig in ggf. ähnlichen Situationen verfährt unter
der Berücksichtigung, dass Kinderwohl zu sichern und gleichzeitig es nicht zu
so einer emotionalen Eskalation kommen zu lassen, wie es passiert. Also, eine
engere Abstimmung und eine im Vorfeld abgestimmte Verabredung und
Verfahrensweise verabredet worden.
Herr
Müller:
Warum
wird die Möglichkeit, die
Unterbringung nach ASOG nicht ausgeschöpft.
Herr
Mildner-Spindler:
Wie von mir
bisher dargelegt versuche wir unseren Ermessensspielraum soweit, wie möglich im
Interesse einer Klärung der Situation im Interesse der Kinder und Familien
auszuloten, wovon wir absehen und ich denke, dass wird eine breiet Mehrheit
hier finden, dass wir Zwangsunterbringungen o.ä. ausschließen.
Frau
Seid:
Was ist
jetzt zu tun, damit die Familien Aufentahsltitel in Berlin bzw. Deutschalnd
bekommen und wie werden sie dabei unterestützt.
Herr
Mildner-Spindler:
Frau Seid,
ich glaube, die Antwort habe ich schon gegeben, in dem ich darauf verwiesen
habe, dass man sich nur über die Ausländerbehörde dementspr. Bemühen kann. Wir
halten es angesichts dessen, dass es sich um europäische Staatsbürger handelt
für relativ ausgeschlossen, dass ein solches Bemühen über die Ausländerbehörde
derzeit unter den vorgefundenen Verhältnissen erfolgt hätte. Das ist etwas, was
man unabhängig davon, wie man den Familien und den Hilfesuchenden gegenüber
steht, auch offen und ehrlich so zum Ausdruck bringen sollte. Ich mache da auch
kein Hehl draus. Ich bin von Beruf her selbst Sozialarbeiter, also einer, der
Menschen in Notsituationen der Klärung ihrer individuellen Verhältnisse zu
beraten und betreuen hat. Meinem Selbstverständnis als Sozialarbeiter
entspricht es, meinem Klienten zu sagen, wie seine persönlichen Verhältnisse
sind, ihn nicht darüber hinweg zu täuschen, damit er die Chance hat. Sich
sozusagen dazu verhalten. Ich glaube, dass diejenigen, mit denen wir
vergangenen Montag hier am Runden Tisch zu tun hatten, von politischen
UnterstüzerInnen von moralischen UnterstützerInnen falsch beraten wären
hinsichtlich ihrer konkreten rechtlichen Situation, ihres Status und ihrer
Möglichkeiten, etwas hier zu erreichen. Das erfordert Auseinandersetzung und
diese Auseinandersetzung befördert man nur, indem man sie über ihre
Verhältnisse nicht im unklare lässt.