Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 27.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 26.05.2009      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Wahl eines stimmberchtigten Bürgerdeputierten für den JHA für die III. Wahlperiode  
DS/1265/III  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Kinderzirkus Zack auf dem RAW  
DS/1301/III  
Ö 7     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 7.1  
Einwohneranfrage XIII / III Bezug: B-Plan 2-21  
DS/1287/III  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Situation der Roma-Familien im Bethanien  
Enthält Anlagen
DS/1295/III  
Ö 8.2  
Unterbringung und Verpflegung der Gruppe von (Sinti und) Roma im Bezirk - Wie geht es weiter?  
Enthält Anlagen
DS/1298/III  
Ö 8.3  
Umsetzung der DS 792-2/III - Bürgervorschläge für 2009  
Enthält Anlagen
DS/1288/III  
Ö 8.4  
Soziale Beratung  
Enthält Anlagen
DS/1293/III  
Ö 8.5  
Sind wir schon drin?  
Enthält Anlagen
DS/1294/III  
Ö 8.6  
Aktuelle Situation der Schulgärten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1309/III  
Ö 8.7     Nußbaum-Vorschläge zum Haushalt: Kürzt der Bezirk gesetzliche Leistungen?  
Enthält Anlagen
DS/1296/III  
Ö 8.8     Mögliche Bodenverunreinigung Kopischstrasse 1  
Enthält Anlagen
DS/1300/III  
Ö 8.9     A100 im Bürgeramt - Werbung wider Willen?  
DS/1297/III  
Ö 8.10     Mädchennotdienst  
Enthält Anlagen
DS/1289/III  
Ö 8.11     Zusätzliche SozialarbeiterInnen für den Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/1299/III  
Ö 8.12     Baufortschritt beim SEZ  
Enthält Anlagen
DS/1302/III  
Ö 8.13     Kinder- und Jugendzirkus Zack  
Enthält Anlagen
DS/1290/III  
Ö 8.14     Einnahmen durch gebührenpflichtiges Parken auf bezirklichen Schulgrundstücken  
Enthält Anlagen
DS/1303/III  
Ö 8.15     Mittel der Sozialen Stadt für die Herstellung der Friedrichstrasse 1  
Enthält Anlagen
DS/1305/III  
Ö 8.16     Pressegespräch Bildungsstreik  
Enthält Anlagen
DS/1291/III  
Ö 8.17     Was ist in der 2. Klasse los?  
Enthält Anlagen
DS/1306/III  
Ö 8.18     Ausgabentitel mit, vom Senat festgesetzten Mindestveranschlagungen  
Enthält Anlagen
DS/1304/III  
Ö 8.19     Wildwuchs  
Enthält Anlagen
DS/1307/III  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
A 100: Planfeststellungsverfahren jetzt einstellen!  
DS/1272/III  
Ö 9.2  
Geplante Vergrößerung der Klassenfrequenzen an Grundschulen  
Enthält Anlagen
DS/1280/III  
Ö 9.3  
Vorbereitung der Debatte zum Plantentwurf Doppelhaushalt 2010 / 11  
Enthält Anlagen
DS/1282/III  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Straßenumbenennung Gröbenufer  
Enthält Anlagen
DS/0464/III  
Ö 10.2  
Erhalt der bisherigen Fraueninfrastrukturstellen  
DS/1310/III  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Krawalle am 1. Mai 2009  
DS/1269/III  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1  
Transparenter und anwohnerfreundlicher Ostkreuz-Umbau  
Enthält Anlagen
DS/0134/III  
Ö 12.2  
Transparenter und anwohnerfreundlicher Ostkreuz-Umbau  
DS/0134-1/III  
Ö 12.3  
Mietenberatung für Leistungsempfänger/-innen von ALG II  
Enthält Anlagen
DS/0182/III  
Ö 12.4  
Beauftragte/r für Integration und Migration  
Enthält Anlagen
DS/0376/III  
Ö 12.5  
Bezirkliche Infrastrukturentwicklung in der Altenhilfe und für den gesamten pflegerischen Bereich  
Enthält Anlagen
DS/0397/III  
Ö 12.6  
Willy-Kressmann-Ufer
Enthält Anlagen
DS/0571/III  
Ö 12.7  
Bericht über rassistische, fremdenfeindliche und rechtsradikale Vorfälle  
DS/0573/III  
Ö 12.8  
Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der BürgerInnenbeteiligung im Stadtplanungsbereich
Enthält Anlagen
DS/0874/III  
Ö 12.9  
Freiwillige Öko-Abgaben / Plastiktüten vermeiden Hier: Konzeptionsphase
Enthält Anlagen
DS/0920/III  
Ö 12.10  
Rahmenvereinbarung Unternehmensservice  
Enthält Anlagen
DS/1003/III  
Ö 12.11  
Entscheidung für die Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges "Ehem. Luisenstädti-scher Kanal" zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz
Enthält Anlagen
DS/1008/III  
Ö 12.12  
Mehr Schulen und Schulsportanlagen sanieren, alle Mittel vollständig abrufen!  
Enthält Anlagen
DS/1083/III  
Ö 12.13  
Fortschreibung der integrierten Handlungskonzepte in den QM- Gebieten Kreuzbergs Hier: Ergänzungen zur DS/1105/III  
DS/1105-1/III  
Ö 12.14  
Alternativen zum Halteverbot in der Oranienstraße  
DS/1140/III  
Ö 12.15  
Veröffentlichung der Investitionsvorhaben des Bezirks im Internet  
DS/1192/III  
Ö 12.16  
Luisenstädtischer Bildungsverein (II) Hier: Erhalt des Berlin - Lexikons mit 26 566 Stichwörter zur deutschen Hauptstadt
Enthält Anlagen
DS/1197/III  
Ö 12.17  
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kindergärten City" 2009  
Enthält Anlagen
DS/1199/III  
Ö 12.18  
Bebauungsplan V-15-1 für Teilflächen des Grundstücks Alt-Stralau 34 (Flurstücke 97, 101, 103 sowie Flurstücke 104 und 108 teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
DS/1201/III  
Ö 12.19  
BürgerInnenhaushalt - Ideenkatalog für den Haushalt 2010
Enthält Anlagen
DS/1226/III  
Ö 12.20  
Sanierungszieländerung im Sanierungsgebiet Warschauer Straße für das Grundstück Boxhagener Straße 17  
Enthält Anlagen
DS/1228/III  
Ö 12.21  
Zukünftiger Bedarf an weiterführenden Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1231/III  
Ö 12.22  
Eltern an der inhaltlichen Ausrichtung der Grundschule Scharnweberstrasse beteiligen!  
Enthält Anlagen
DS/1233/III  
Ö 12.23  
Stark beschädigte Straßen, auf denen Buslinien der BVG verkehren  
Enthält Anlagen
DS/1234/III  
Ö 12.24  
Bebauungsplan Vl-150d-2b Erweiterung des Geltungsbereiches und Umstellung auf ein Verfahren nach § 13a BauGB hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
Enthält Anlagen
DS/1238/III  
Ö 12.25  
Bebauungsplan 2-21 für die Grundstücke an der Schillingbrücke/Stralauer Platz 29 bis 34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain; Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/1266/III  
Ö 12.26  
Stadtumbau Ost - Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2010  
Enthält Anlagen
DS/1267/III  
Ö 12.27  
Über den B-Plan 2-24 für eine östliche Teilfläche des Grundstücks Dieffenbachstrasse 1 (Krankenhaus am Urban) zwischen Dieffenbachstrasse, Grimmstrasse und Urbanstarsse im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (Hinweis: Die VzK - TOP 6.5 der vorherigen TO - ist bereits am 20.05.2009 im Ausschuss Stadtplaung und Bauen beraten worden)  
Enthält Anlagen
DS/1268/III  
Ö 12.28  
Schuldner/innenkompetenz und Insolvenzberatung stärken  
Enthält Anlagen
DS/1270/III  
Ö 12.29  
Umbenennung des Gröbenufer in May-Ayim-Ufer Hier: May-Ayim-Ufer aus postkolonialer Aufklärungs- und Erinnerungsperspektive gestalten  
DS/1271/III  
Ö 12.30  
Transparenz beim Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten  
Enthält Anlagen
DS/1273/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, an denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

 

Begründung:

Durch das am 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente wurden die Förderinstrumente der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen reduziert, vereinfacht und flexibilisiert. Damit sind jedoch zahlreiche gesetzliche und untergesetzliche Detailregelungen zu den betreffenden Förderinstrumenten entfallen. Die Bundesagentur für Arbeit hat für die betreffenden Vermittlungsinstrumente nur grobe Arbeitshilfen veröffentlicht (siehe hierzu: Handlungsempfehlung / Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit 12/2008, abzurufen unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Dokument/HEGA-12-2008-AMP.html). Den Grundsicherungsträgern vor Ort ist die Möglichkeit gegeben, durch ermessenslenkende Vorgaben / Orientierungsrahmen die Beratungs- und Bewilligungspraxis zu beeinflussen. Insbesondere bei Verhandlungen über den Inhalt von Eingliederungsvereinbarungen nach § 15 SGB II sollte für die Betroffenen jedoch zumindest abstrakt die Möglichkeit bestehen, die Rahmenbedingungen, nach denen sich die Beratungs- und Entscheidungspraxis des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg ausrichtet, zu kennen. Darüber hinaus ermöglicht eine Veröffentlichung Beratungsstellen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II eine erfolgreichere Gestaltung ihrer Arbeit. Sie entspricht zudem den Zielen der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und des Landes Berlin.

 

 
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center.

 

JC 09.06.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, an denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, an denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.06.2009 mit der Drucksache DS 1273/III Transparenz beim Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, an denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Hierzu wird berichtet:

 

Die IFG-Gesetzgebung in Deutschland verlangt generell, dass Behörden ihre Organisationspläne, Aktenpläne und Informationsverzeichnisse veröffentlichen, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die Art der Informationen, die von den Behörden gesammelt werden, und die zuständige Behörde, bei der die Informationen verfügbar sind, zu erreichen. Die Agentur für Arbeit kommt auf ihrer Internetseite dieser Veröffentlichungspflicht nach.

Die Drucksache bezieht sich auf ermessenslenkende Weisungen bzw. Orientierungsrahmen, nach denen sich die MitarbeiterInnen des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg bei der Beratung zu und Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, insbesondere bei Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III und bei Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II richten. An erster Stelle sind die Weisungen und Gesetze der Bundesagentur für Arbeit zum Thema "SGB-II-Leistungen" zu nennen, die die Bundesagentur für Arbeit als Bundesbehörde nach dem IFG auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat(www.arbeitsagentur.de). Diese Anweisungen sind verbindlich und somit von den Mitarbeitern des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg anzuwenden.

Die in der Entscheidungspraxis des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg im Rahmen des Einsatzes von Arbeitsmarktinstrumenten den Mitarbeitern an die Hand gegebenen "Entscheidungshilfen" sind so ausgestaltet, dass sie gerade keine ermessenslenkenden Weisungen und für die Entscheidung verbindliche Orientierungsrahmen darstellen sollen. Sie nehmen insoweit keinen direkten Einfluss auf die durch den Mitarbeiter im Einzelfall zu treffende Entscheidung, sondern führen den Mitarbeiter lediglich den Sinn und Zweck der Leistungen und die dabei anzustellenden Überlegungen vor Augen, ohne dabei das Ergebnis in der Sache einzugrenzen oder in eine bestimmte Richtung zu lenken.


Sie dienen damit dem reinen internen Gebrauch zum Zwecke einer Mitarbeiterschulung nach Einführung der neuen gesetzlichen Regelungen und liegen damit noch weit unter dem Maßstab eines Orientierungsrahmens.

Das IFG ist darauf gerichtet, dem Bürger Einblicke in die Entscheidungspraxis zu gewähren und damit die Transparenz des Verwaltungshandelns sicherzustellen. Die Weiter- und Fortbildungen der Mitarbeiter unter anderem zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten haben ausschließlich internen Charakter, die - anders als ermessenslenkende Weisungen und Anweisungen - keinen direkten Einfluss auf die spätere Entscheidungsfindung haben und stellen insofern aus unserer Sicht keine amtlichen Dokumente im Sinne des IFG dar. Darüber hinaus verfolgt der Gesetzgeber die Intention nach individuellem Vorgehen. Dies bedeutet, dass den Besonderheiten des Einzelfalls bei den Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Rechnung getragen werden soll. Insbesondere bei Leistungen nach dem Vermittlungsbudget besteht ein großer Ermessenspielraum innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens (Entschließungs- und Auswahlermessen). Somit ist im Sinne des Gesetzgebers eine besonders individuelle Förderung möglich. Insofern lässt ein grober Orientierungsrahmen, wie ihn die der Arbeitsagentur mit ihren Geschäftsanweisungen vorgibt, die vom Gesetzgeber beabsichtigte Flexibilität zu.

Die im Jobcenter genutzten Entscheidungshilfen haben weder eine ermessenslenkende Wirkung noch stellen sie einen Orientierungsrahmen dar, sondern verdeutlichen lediglich Sinn und Zweck dieses Instruments. Das bedeutet, dass für den konkreten Einzelfall getroffene Entscheidungen nicht zwingend auf jeden Fall übertragen werden können. Letztendlich würde die Veröffentlichung der internen Entscheidungshilfen das originäre Ziel der Drucksache konterkarieren, indem sie eine Pauschalisierung der nach Würdigung der individuellen Besonderheiten eines konkreten Einzelfalls getroffenen Entscheidungen provoziert. Dies wiederum stünde dem Grundgedanken jener Norm entgegen.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den 03.09.09

 

Dr. Schulz                                                                                                       Knut Mildner-Spindler

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

 

 

 

BVV 23.09.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird überwiesen in den Ausschuss für JC.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    27.05.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.30 - überwiesen
   
   
    09.06.2009 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 3 - erledigt
   
   
    24.06.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    23.09.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 14.25 - überwiesen
   
   
    13.10.2009 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    28.10.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.17 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 12.31  
Neubau von Sportflächen auf dem Gleisdreieckgelände  
Enthält Anlagen
DS/1274/III  
Ö 12.32  
Unterfinanzierung der Bezirke nicht länger tragbar  
Enthält Anlagen
DS/1275/III  
Ö 12.33  
Wildwuchs ermöglichen  
Enthält Anlagen
DS/1276/III  
Ö 12.34  
Miniermotte bekämpfen  
Enthält Anlagen
DS/1277/III  
Ö 12.35  
Für ein Gesamtberliner Datenbanksystem der bezirklichen Museen  
Enthält Anlagen
DS/1278/III  
Ö 12.36  
Schule für Duales Lernen  
Enthält Anlagen
DS/1279/III  
Ö 12.37  
100 000 Bäume für Berlin! Hier: Möglichst viele davon in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1281/III  
Ö 12.38  
Bebauungsplan VI-4-1b für die Grundstücke Gitschiner Str. 12-17 sowie das Flurstück 469 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Offenlegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/1284/III  
Ö 12.39  
Bebauungsplanverfahren VI-38-1 für eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche mit Minigolfplatz zwischen Landwehrkanal, Brachvogelstraße und Johanniterstraße bzw. Carl-Herz-Ufer im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg Hier: Beschlussfassung über: die Änderungen vom 22. 01. 09 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB.  
Enthält Anlagen
DS/1285/III  
Ö 12.40  
Veränderungssperre 2-19/ 17 für das Grundstück Straße der Pariser Kommune 43, Karl- Marx- Allee 72, 74, 76, 78, 80, 82, 84, 86, 88, 90, Straße der Pariser Kommune 43, Koppenstraße 31 (teilweise), 32, 33 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über - die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr  
Enthält Anlagen
DS/1286/III  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: